Liste generell beschränkter SVHC
Der Gehalt von SVHC in Erzeugnissen kann verboten bzw. auf eine bestimmte Konzentration beschränkt sein.
Entsprechende Vorgaben finden sich u. a. in REACH Anhang XVII und der EU-POP-Verordnung. Beide werden regelmäßig ergänzt und dadurch unterliegen immer mehr Stoffe solchen Beschränkungen. Es ist eine zentrale Pflicht zu überprüfen, ob diese Verbote/Beschränkungen umgesetzt sind, da ein Erzeugnis sonst nicht auf den EU-Markt gebracht werden kann.
Die folgende Tabelle listet alle SVHC der Kandidatenliste auf, für die es zusätzlich eine generelle Beschränkung für den Gehalt in Erzeugnissen gibt:
- Liegt der Grenzwert der Beschränkung bei 0,1 % oder darunter, so kann keine Kommunikationspflicht für den SVHC bestehen, da das Erzeugnis nicht legal auf dem Markt sein kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Stoff nicht unerlaubter Weise in Erzeugnissen enthalten ist. Fragen Sie deshalb aktiv bei Ihrem Lieferanten nach (siehe auch „Information in der Lieferkette“).
- Liegt der Grenzwert einer Beschränkung oberhalb von 0,1 %, kann es sein, dass eine Kommunikationspflicht über SVHC in diesen Erzeugnissen besteht (s. Beispiel kurzkettige chlorierte Paraffine (SCCP)). In diesem Fall ist der SVHC auch in der Tabelle „SVHC, die durch einen Gehalt > 0,1 % in Erzeugnissen Kommunikationspflichten auslösen können“ (SVHC mit Relevanz für Erzeugnisse) enthalten.
- Gibt es spezifische Ausnahmen von einer Beschränkung (z. B. war die Verwendung und der Import von HBCDD in Dämmplatten bis Februar 2018 erlaubt), so wird diese spezielle Verwendung auch in der Tabelle „SVHC mit geringer Relevanz für Erzeugnisse“ aufgeführt.
SVHC für die es spezifische Beschränkungen gibt, z. B. in der RoHS-Richtlinie oder Spielzeugrichtlinie sind in dieser Tabelle NICHT aufgeführt, da ihr Vorkommen in Erzeugnissen im Allgemeinen NICHT ausgeschlossen werden kann. Die Datenblätter zu SVHC, soweit vorhanden, führen jedoch die Beschränkungen in spezifischen Erzeugnissen, welchen ein Stoff unterliegt, auf.
Übersichtstabelle
Download Tabelle generell beschränkter SVHC
Aufnahmedatum | Stoff | CAS-Nummer | EG-Nummer | Verwendungsbereich (soweit bekannt) |
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2012-12-19 | Bis(pentabromphenyl)ether (Dekabromdiphenylether; DecaBDE) | 1163-19-5 | 214-604-9 | Additiv in Flammschutzmitteln, Kunststoffen/Polymeren und Textilien |
2012-12-19 | Dibutylzinndichlorid (DBTC) | 683-18-1 | 211-670-0 | Zusatzstoff in Kautschuk, Stabilisator in PVC-Kunststoffen, Katalysator bei der Herstellung von Polyurethanen und Silikonen; Verwendung in Isolierungen und Beschichtungen, Lebensmittelverpackungen, T-Shirts, Polyurethan-Handschuhen, Hygienebinden, medizinischen Geräten, Cellophan-Verpackungen und Plüschtieren, PVC-Kunststoffen (Wasserleitungen, Verpackungsmaterial, Textilprodukte), Silikonkautschuk (Dichtungsmittel, Dentalprodukte, Papierbeschichtungen), Polyurethanen (Schaumkunststoffe, Kleb-/Dichtstoffe), Glas (Beschichtungen), Isolierungen in elektronischen Erzeugnissen und Kabeln |
2008-10-28 | Bis(tributylzinn)oxid (TBTO) | 56-35-9 | 200-268-0 | In antimikrobiellen Produkten wie Spezialfarben, Spezialbeschichtungen, Polyurethan-Schäumen, Polstermöbeln, Daunen oder Spezialtextilien |
2008-10-28 | Hexabromcyclododecan (HBCDD) und alle größeren identifizierten diastereoisomeren Verbindungen: α-Hexabromcyclododecan (134237-50-6) β-Hexabromcyclododecan (134237-51-7) γ-Hexabromcyclododecan (134237-52-8) | 25637-99-4; 3194-55-6 | 247-148-4; 221-695-9 | Styrolhaltige Polymere zur Verwendung als Dämmstoff, Verpackungsmaterial und in Elektrogeräten. Beschichtete Textilien u.a. als Autoinnenverkleidung sowie in Matratzen, Polstermöbeln, Vorhängen, Rollos und Tapeten. |
2008-10-28 | Alkane, C10-13, Chlor (kurzkettige chlorierte Paraffine) (SCCP) | 85535-84-8 | 287-476-5 | Beschichtungen von Textilien, Dichtungsmittel, Kleber und Farben |