Willkommen auf den SVHC Infoseiten

Ausschleusung besorgniserregender Chemikalien symbolisiert durch ein rotes Papierschiffchen, das aus einer Flotte weißer Schiffchen ausschertEin neuer Stoff auf der Kandidatenliste

Am 07. November 2024 erweiterte die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Kandidatenliste um ein weiteres SVHC (Substances of Very High Concern).

Für das neue SVHC sowie für alle anderen SVHC auf der Kandidatenliste bestehen bestimmte Informationspflichten. Welche das sind, lesen Sie hier auf unseren Informationsseiten zu SVHC in Erzeugnissen.

Weiterhin müssen seit Januar 2021 Erzeugnisse und komplexe Produkte, die SVHC enthalten, in der Datenbank SCIP (substances of concern in articles and products) der ECHA gemeldet werden.

 

Hintergrund:

Die Kandidatenliste enthält aktuell 242 Stoffe. Diese weisen bestimmte gesundheits- und umweltgefährdende Eigenschaften auf. Sie werden deshalb auch als Substances of Very High Concern – besonders besorgniserregende Stoffe bezeichnet und sind potentielle Kandidaten für den Anhang XIV der REACH-Verordnung über zulassungspflichtige Stoffe. Derzeit enthält Anhang XIV 59 Einträge. Für die Verwendung dieser Substanzen muss ein Unternehmen (zukünftig) eine Zulassung beantragen.

SVHC - erste Schritte

Stellen Sie Erzeugnisse her, importieren Sie welche oder handeln Sie mit Ihnen? Sind Sie unsicher, ob Sie die rechtlichen Anforderungen bzgl. der chemischen Inhaltsstoffe in Ihren Erzeugnissen erfüllen?

SVHC sind chemische Stoffe, die besonders besorgniserregende Eigenschaften haben. Das heißt, sie können:

  • beim Menschen schwerwiegende und unumkehrbare Gesundheitsschäden hervorrufen und/oder
  • Ökosysteme so schädigen, dass ihre Struktur und Funktionsfähigkeit langfristig gestört werden.

Erzeugnisse zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine feste, für die Produktfunktion entscheidende Form haben. Wenn Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration größer 0,1 % enthalten, muss der Lieferant die ihm vorliegenden notwendigen Informationen an seine Kunden weitergeben.

 

Diese Internetseiten sind für Sie interessant, wenn Sie Erzeugnisse herstellen, importieren oder mit ihnen handeln.

Zur ersten Orientierung über Ihre Pflichten können Sie den „Schnellcheck – Was tun?“ nutzen.

 

Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass hier bekannte bzw. „normale“ Verwendungen von SVHC zusammengestellt sind und es möglich ist, dass SVHC auch anders als vorgesehen (also in „exotischen“ Anwendungen) verwendet werden. Die Anwendungsinformationen sind nach guter Praxis zusammengestellt. Aktualisierungen finden unregelmäßig statt, z. B. wenn sich die rechtlichen Anforderungen ändern oder neue Verwendungen für den Stoff bekannt werden. Dieses Angebot wird von der LUBW mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können wir für die Vollständigkeit, die Richtigkeit und die Aktualität der dargestellten Daten keine Gewähr übernehmen. Für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, wird keine Haftung übernommen.

Schnellcheck - was tun?

Unter den folgenden Überschriften finden Sie auf einen Blick Ihre REACH-Pflichten und was Sie tun können, um Ihre rechtlichen Pflichten zu erfüllen. Wenn Sie bezüglich Ihrer Rolle (Hersteller, Importeur etc.) unsicher sind, prüfen Sie die Definitionen im Glossar oder lesen Sie den Abschnitt Was sind meine Rollen bzgl. der REACH-Verordnung? auf der Seite Pflichten und Definitionen.

Sie stellen Erzeugnisse aus Rohstoffen her (die auch Stoffe oder Gemische sein können, z. B. Polymere) und/oder Sie stellen komplexe Gegenstände her und verwenden dabei Gemische, z. B. Farben und Lacke, Klebstoffe etc.

Ihre Pflichten, Arbeitsschritte:

Sie dürfen nur Erzeugnisse in Verkehr bringen, die keine beschränkten Stoffe oberhalb der Grenzwerte enthalten. Sie sind nach REACH verpflichtet, Ihren Kunden mitzuteilen, ob ein oder mehrere SVHC in Konzentrationen oberhalb von 0,1 % im hergestellten Erzeugnis bzw. in den Erzeugnissen zur Herstellung eines komplexen Gegenstands enthalten sind. Um dies tun zu können, müssen Sie ermitteln, ob in den von Ihnen verwendeten Ausgangsmaterialien bzw. in den einzelnen Erzeugnissen, die zu einem komplexen Gegenstand zusammengefügt werden, SVHC enthalten sind und in welchen Mengen.

  • Prüfen Sie, ob Sie von Ihren Lieferanten Informationen dazu erhalten haben, dass keine für diese Verwendung beschränkten Stoffe in den Erzeugnissen enthalten sind und ob SVHC in Erzeugnissen enthalten sind, die Sie weiterverarbeiten.
  • Fragen Sie bei den Lieferanten von Erzeugnissen aktiv nach, wenn Sie
    o    keine Informationen erhalten haben oder
    o    Ihnen die erhaltene Information nicht plausibel erscheint.
  • Prüfen Sie, ob in Ihren Rohmaterialien (Holz, Polymere, Metalle etc.) SVHC > 0,1 % enthalten sind. Diese Information finden Sie z. B. im technischen Merkblatt, im Sicherheitsdatenblatt (falls vorhanden), durch Nachfrage beim Lieferanten oder durch Recherche in den Arbeitshilfen: Ermittlung von SVHC in Erzeugnissen auf diesen Internetseiten.
  • Prüfen Sie, ob in den verwendeten Gemischen (z. B. Kleber und Lacke/Farben) SVHC enthalten sind, die im oder auf dem Erzeugnis verbleiben. Informationen über SVHC in Gemischen erhalten Sie durch Vergleich des Abschnitts 3 im Sicherheitsdatenblatt (falls vorhanden) mit der Kandidatenliste.
  • Sind im Gemisch SVHC enthalten, berechnen Sie anhand der angegebenen Konzentration (Maximalwert), der Menge Gemisch, die pro Erzeugnis aufgetragen wird und dem Gewicht des Erzeugnisses, ob die Konzentrationsgrenze überschritten ist.
  • Kommunizieren Sie die erforderliche Information an Ihre gewerblichen Kunden.
  • Halten Sie Informationen bereit, um Anfragen von privaten Kunden schnell beantworten zu können.

Sie stellen Erzeugnisse und/oder komplexe Gegenstände aus Erzeugnissen her, verwenden hierbei aber keinerlei Stoffe oder Gemische, sondern fügen einzelne Teile, z. B. durch Schrauben, aneinander.

Ihre Pflichten, Arbeitsschritte:

Sie dürfen nur Erzeugnisse in Verkehr bringen, die keine beschränkten Stoffe oberhalb der Grenzwerte enthalten. Sie sind verpflichtet, Ihre gewerblichen Kunden darüber zu informieren, ob SVHC oberhalb von 0,1 % in Ihrem Erzeugnis enthalten sind oder in den Erzeugnissen, die Sie zu einem komplexen Gegenstand zusammenfügen. Hierfür sollten Sie die Informationen Ihrer Lieferanten auswerten und ggf. ermitteln, ob in den einzelnen Erzeugnissen die zu einem komplexen Gegenstand zusammengefügt werden, SVHC enthalten sind und in welchen Mengen.

  • Prüfen Sie, ob Sie von Ihren Lieferanten Informationen dazu erhalten haben, dass keine für diese Verwendung beschränkten Stoffe in den Erzeugnissen enthalten sind und ob SVHC in Erzeugnissen enthalten sind, die Sie weiterverarbeiten.
  • Fragen Sie bei den Lieferanten von Erzeugnissen aktiv nach, wenn Sie
    o    keine Informationen erhalten haben oder
    o    Ihnen die erhaltene Information nicht plausibel erscheint.

  • Kommunizieren Sie die erforderliche Information an Ihre gewerblichen Kunden.

  • Halten Sie Informationen bereit, um Anfragen von privaten Kunden schnell beantworten zu können.

Sie stellen komplexe Gegenstände aus importierten (und nicht importierten) Erzeugnissen und/oder komplexen Gegenständen her. Je nach Herkunft und Art der Erzeugnisse sind unterschiedliche Schritte zum Erhalt der Information über den SVHC-Gehalt notwendig.

Ihre Pflichten, Arbeitsschritte:

Sie dürfen nur Erzeugnisse in Verkehr bringen, die keine beschränkten Stoffe oberhalb der Grenzwerte enthalten. Sie sind verpflichtet zu prüfen, ob in dem einzelnen Erzeugnis bzw. in den verarbeiteten Erzeugnissen im komplexen Gegenstand, SVHC oberhalb von 0,1 % enthalten sind. Hierbei sind SVHC in den Gemischen, die Sie zur Herstellung der komplexen Objekte verwenden, zu berücksichtigen. Ein SVHC-Gehalt oberhalb von 0,1 % ist dem Kunden mitzuteilen.

  • Prüfen Sie, ob Sie von Ihren Lieferanten Informationen dazu erhalten haben, dass keine für diese Verwendung beschränkten Stoffe in den Erzeugnissen enthalten sind und ob SVHC in den (importierten) Erzeugnissen enthalten sind, die Sie weiterverarbeiten.
  • Fragen Sie bei den Lieferanten von Erzeugnissen/komplexen Gegenständen aktiv nach, wenn Sie
    • keine Informationen erhalten haben oder
    • Ihnen die erhaltene Information nicht plausibel erscheint.
  • Prüfen Sie, ob in verwendeten Rohmaterialien (Holz, Polymere, Metalle etc.) SVHC > 0,1 % enthalten sind, z. B. im technischen Merkblatt/Sicherheitsdatenblatt oder durch Nachfrage beim Lieferanten. Für zielgerichtete Nachfragen nutzen Sie auch die Arbeitshilfen: Ermittlung SVHC in Erzeugnissen auf diesen Internetseiten.
  • Prüfen Sie, ob in den verwendeten Stoffen und Gemischen, die im oder auf dem Erzeugnis verbleiben, SVHC enthalten sind durch Vergleich des Abschnitts 3 im Sicherheitsdatenblatt mit der Kandidatenliste.
  • Sind in Gemischen SVHC enthalten, berechnen Sie anhand der angegebenen Konzentration (Maximalwert), der Menge Gemisch, die pro Erzeugnis aufgetragen wird und dem Gewicht des Erzeugnisses, ob die Konzentrationsgrenze überschritten ist.
  • Kommunizieren Sie die erforderliche Information an Ihre gewerblichen Kunden.
  • Halten Sie Informationen bereit, um Anfragen von privaten Kunden schnell beantworten zu können.

Sie erwerben fertige Produkte in der EU oder importieren sie und verkaufen diese in der EU weiter. Ihre Kunden können sowohl Unternehmen als auch private Verbraucher sein.

Ihre Pflichten, Arbeitsschritte:

Sie dürfen nur Erzeugnisse in Verkehr bringen, die keine beschränkten Stoffe oberhalb der Grenzwerte enthalten. Sie sind verpflichtet, Ihren gewerblichen Kunden einen SVHC-Gehalt in Erzeugnissen oberhalb von 0,1 % zu kommunizieren. Privaten Kunden müssen Sie auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen entsprechend antworten. Hierfür sollten Sie die Informationen Ihrer Lieferanten auswerten und ggf. ermitteln, ob in den einzelnen Erzeugnissen und/oder Erzeugnissen, die zu einem komplexen Gegenstand zusammengefügt wurden, SVHC enthalten sind und in welchen Mengen.

  • Prüfen Sie, ob Sie von Ihren Lieferanten Informationen dazu erhalten haben, dass keine für diese Verwendung beschränkten Stoffe in den Erzeugnissen enthalten sind und ob SVHC in den komplexen Gegenständen bzw. Erzeugnissen enthalten sind.
  • Fragen Sie bei den Lieferanten von Erzeugnissen und komplexen Gegenständen aktiv nach, wenn Sie

    • keine Informationen erhalten haben oder
    • Ihnen die erhaltene Information nicht plausibel erscheint.
  • Kommunizieren Sie die erforderliche Information an Ihre gewerblichen Kunden.
  • Halten Sie Informationen bereit, um Anfragen von privaten Kunden schnell beantworten zu können.