Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Bis(pentabromphenyl)ether (Dekabromdiphenylether; DecaBDE)

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

Stoffname 1

Name
(IUPAC)

Bis(pentabromphenyl)ether (Dekabromdiphenylether; DecaBDE)

CAS-Nr.

1163-19-5

EINECS

214-604-9

Synonyme (*1)

decabromodiphenyl ether; decabromodiphenyloxide; bis(pentabromophenyl) oxide; decabromobiphenyl oxide; decabromo phenoxybenzene;benzene 1,1’ oxybis-, decabromo derivative; decaBDE; DBDPE; DBBE; DBBO; DBDPO

Warum SVHC

PBT- persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d); vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Additiv in Flammschutzmitteln

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Flammschutzmittel

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Bis(pentabromphenyl)ether (Dekabromdiphe-nylether; DecaBDE) in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

 

Holz

Ja

 

Kunststoffe

Ja

Flammschutzmittel

Leder

Ja

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Ja

 

Textilien

Ja

Flammschutzmittel

Beschichtungen und Klebstoffe

Ja

Beispiele: Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC9a)

2.2.1 Materialuntergruppen

Polyamide, PA, Polyethylen, PE; Polyurethan, PU, Epoxidharze, EP, Polypropylene, PP, ungesättigte Polyester, UP

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Bodenbeläge, Möbel, Vorhänge, Schuhe, elektronische Produkte (Bauteile die einer Wärmeentwicklung ausgesetzt sind oder bestimmte Brandschutzanforderungen erfüllen müssen, Kameras, Lampen, Computer, Fernseher, Spielzeuge, Mobiltelefone, Lebensmittelverpackungen, Tapeten, Zelte, Fahrzeuge u. v. m.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

DecaBDE gelangt durch verschiedene Prozesse in die Umwelt und kommt in Umweltkompartimenten wie Luft, Wasser, Boden und Flusssedimenten vor. Auch im Klärschlamm und im Hausstaub wird es gefunden.

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen):
  • Eintrag 67:

1. Darf als Stoff selbst weder hergestellt noch in Verkehr gebracht werden nach dem 2. März 2019.

2. Darf weder bei der Produktion verwendet noch in Verkehr gebracht werden:

a) als Bestandteil eines anderen Stoffs,

b) als Gemisch,

c) als Erzeugnis oder als Teil eines Erzeugnisses, in Konzentrationen von ≥ 0,1 Gew.-% nach dem 2. März 2019.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): keine Zulassungspflicht
  • POPs (persistente organische Schadstoffe): DecaBDE ist Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 (POP-Verordnung) über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) aufgeführt.
  • Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS-Richtlinie): die maximal zulässige Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen ist auf 0,1 % beschränkt. Anders als unter REACH bezieht sich in der RoHS-Richtlinie der Konzentrationsgrenzwert auf das homogene Material. Zu Details hierzu wird auf die Umsetzungsleitfäden und –Hilfen der RoHS-Richtlinie verwiesen.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Eigenschaften von Bis(pentabromphenyl)ether (Dekabromdiphenylether; DecaBDE)

Informationen zur Gefährlichkeit

Bis(pentabromphenyl)ether (Dekabromdiphenylether; DecaBDE)

Allgemeine Beschreibung

Mensch (Selbsteinstufung): Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Umwelt (Selbsteinstufung): Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

Begründung für die Aufnahme in die Kandidatenliste

PBT- persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d); vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

4.2 Chemikalienrechtliche Einstufung (H-Sätze) (*3)

Chemikalienrechtliche Einstufung (H-Sätze) – es liegen keine harmonisierten Einstufungen vor (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis)

Chemikalienrechtliche Einstufung von Bis(pentabromphenyl)ether (Dekabromdiphenylether; DecaBDE)

Mensch

Selbsteinstufung: H302, H312, H315, H319, H341, H351, H360D, H373

Umwelt

Selbsteinstufung: H413

4.3 Strukturformel(n) (*4)

Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 20. Nov. 2024