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Fachbehörden


Als nationale Kontaktstelle in Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) direkter Ansprechpartner bei REACH und dem Chemikalienrecht im Allgemeinen. 

BAuA und Chemikalienrecht

Darüber hinaus bietet die BAuA zur REACH-Unterstützung den "REACH-CLP-Biozid-Helpsdesk" zusammen mit den Bundesbehörden Umweltbundesamt (UBA), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) an.

helpdesk-reach-clp-biozid

Zu unterschiedlichen REACH-Themen bietet der helpdesk ausführliche Info-Broschüren an. Kostenlos können diese bestellt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.
 

REACH-Info

 

ECHA


Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) als europäische Schaltstelle für REACH sorgt für ein einheitliches Verfahren innerhalb der  Europäischen Union bei der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Hierfür erstellt die ECHA Leitlinien:

Leitlinien zu REACH


Das zentrales IT-System "REACH-IT" dient der Kommunikation mit der ECHA.

REACH-IT


Weitere Informationen zum Gebrauch und zur Anmeldung von REACH-IT sind auf den Hilfe-Seiten der ECHA zu finden.


Häufig gestellte Fragen werden von der ECHA themenspezifisch aufgelistet:

Q&As

 

Die ECHA hat zusammen mit dem Enterprise Europe Network (EEN) eine Handlungsanleitung zum Thema Chemikaliensicherheit für die industrienahe Verwaltung und die KMUs entwickelt:

Handlungsanleitung

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Stoffdatenbank


Umfassende Daten zu chemischen Stoffen und Gemischen werden kostenfrei in der Stoffdatenbank des Bundes und der Länder - ChemInfo zur Verfügung gestellt. 

Logo Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder, C h I - ChemInfo


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Weitere Angebote

 

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bietet Hilfestellungen zu REACH an:

BDI-Helpdesk

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