Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Trixylylphosphat

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

Trixylylphosphat

Name
(IUPAC)

Trixylyl phosphate

CAS-Nr.

25155-23-1

EINECS

246-677-8

Synonyme (*1)

Reaction product of phosphorous oxytrichloric acid and xylenols containing tris (dimethylphenyl and/or ethylphenyl) phosphates; Trixylenylphosphate; Dimethylphenol phosphate (3:1); Phenol, dimethyl-, phosphate (3:1); Phosphoric acid, trixylyl ester; Xylenol, phosphate (3:1); Tri-dimethyl phenyl phosphate; Tris (dimethylphenol) phosphate; Kronitex TXP (Trade name); Phosflex TXP (Trade name)

Warum SVHC

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Weichmacher; Verwendung in Polyurethan, PVC, TPE sowie in Beschichtungen und Textilien; Flammschutzmittel in der Kunststoffproduktion

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Flammschutzmittel, Weichmacher

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Trixylylphosphat in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktion und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Flammschutzmittel

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Ja

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Wärmeübertragungsflüssigkeiten (PC 16), Hydraulikflüssigkeiten (PC 17), Schmiermittel, Schmierfette und Trennmittel (PC 24), Metallbearbeitungsöle (PC 25), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32), Textilfarben, -appreturen und -imprägniermittel (PC 34)

2.2.1 Materialuntergruppen

Polyvinylchlorid, PVC; Polyurethan, PU; Sonstige Kunststoffe

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

keine Angaben

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

keine Angaben

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 30
  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): Trixylylphosphat ist zulassungspflichtig.
  • Spielzeugrichtlinie: Die Verwendung aller Stoffe mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften ist in Spielzeugen beschränkt.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von Trixylylphosphat nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

4.2 Selbsteinstufungen von Trixylylphosphat im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <Fruchtbarkeit, Wirkungen auf die Hoden - Spermienkonzentration, Beweglichkeit> <oral>.

STOT RE 2

H373: Kann die Organe schädigen <Nebennieren, Hoden, Nebenhoden, Eierstöcke, Leber (nur bei Frauen)> bei längerer oder wiederholter Exposition <oral>.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

M-Faktor

M = 10

Allgemeines

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

4.3 Strukturformel (*4)

Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 27. Sep. 2022