Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Tris(4-Nonylphenyl, verzweigt und linear) phosphit (TNPP) mit ≥ 0,1% Gew./Gew. 4-Nonylphenol, verzweigt und linear (4-NP)
TNPP wird hauptsächlich als Antioxidans zur Stabilisierung von Polymeren verwendet. Die angegebenen Informationen zur Anwendung beziehen sich auf den Stoff Tris(4-nonylphenyl, verzweigt)phosphit (EG-Nummer 701-028-2), der bisher als einziger Stoff dieser Stoffgruppe registriert wurde.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Antioxidans und Stabilisator bei der Verarbeitung verschiedener Kunststoff- und Gummiprodukte
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Ja | Herstellung von Gummiwaren |
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Herstellung von Kunststoffwaren |
Leder | Nein |
|
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
|
Textilien | Nein |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Klebstoffe, Dichtstoffe (PC 1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Hydraulikflüssigkeiten (PC 17), Schmiermittel, Schmierfette und Trennmittel (PC 24), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Polyvinylchloride (PVC), lineares Polyethylen niederer Dichte (LLDPE), Hart-Polyethylen (HDPE)
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Lebensmittelverpackungen, Reifen, Schuhsohlen, Kunststofftrommeln, Umhüllungsfolien (z. B. Zigarettenschachteln oder Teeschachteln), Duschvorhänge, Bodenbeläge, Wandverkleidungen.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Die Herstellung und Verwendung von TNPP kann dazu führen, dass TNPP auch in die Umwelt freigesetzt wird. Wird TNPP zur Stabilisierung eines Polymers eingesetzt, oxidiert TNPP allmählich und Nonylphenol wird freigesetzt.
Lebensmittel und Getränke, die in TNPP-haltigen Kunststoffbehältern gelagert waren, können TNPP oder seine Abbauprodukte aufnehmen.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): Keine Zulassungspflicht
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen
- Verordnung (EU) Nr. 10/2011: Tris(nonylphenyl)phosphit ist bei der Herstellung von Kunststoffen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, unter bestimmten Bedingungen zugelassen.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
Tris(nonylphenyl)phosphit
Tris(nonylphenyl)phosphit ist das unspezifizierte Isomer und im Anhang XV-Dossier des SVHC als Mitglied der Gruppe genannt
4.1 Harmonisierte Einstufung von Tris(nonylphenyl)phosphit nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |
Allgemeines | Index-Nummer: 015-202-00-4, EG-Nummer: 247-759-6, CAS-Nummer: 26523-78-4. |
4.2 Selbsteinstufung von Tris(nonylphenyl)phosphit (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |
Allgemeines | EG-Nummer: 247-759-6, CAS-Nummer: 26523-78-4. |
Tris(4-nonylphenyl, verzweigt)phosphit
4.3 Harmonisierte Einstufung von Tris(4-nonylphenyl, verzweigt)phosphit nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
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Tris(4-nonylphenyl, verzweigt)phosphit (EG-Nummer: 701-028-2) ist nicht legal eingestuft. |
4.4 Selbsteinstufung von Tris(4-nonylphenyl, verzweigt)phosphit (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Skin Corr. 1B | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | |
Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |
Repr. 2 | H361fd: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |
Allgemeines | EG-Nummer: 701-028-2 |
4.5 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
Stand der Bearbeitung: 18. Sep. 2019