Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Säuren gebildet aus Chromtrioxid und ihre Oligomere: Chromsäure, Oligomere der Chromsäure und der Dichromsäure, Dichromsäure
Metallveredelung wie Galvanoplastik (z. B. Hartverchromen und Dekorationsbeschichtung), Konversionsschichten und Aufheller. Fixiermittel in Holzkonservierungsmitteln auf Wasserbasis verwendet. Geringere Verwendungen finden sich z. B. bei der Herstellung von Pigmenten und Farben/Lacken, bei der Herstellung von Katalysatoren und Reinigungsmitteln und als Oxidationsmittel.
Chromsäuren und ihre Oligomere werden in wässrigen Lösungen aus Chromtrioxid gebildet. Da Chromtrioxid hauptsächlich in wässrigen Lösungen verwendet wird, sind die Anwendungen dieser Stoffe identisch mit denen des Chromtrioxids.
Chromtrioxid wird u. a. in Atemschutz- und Luftfiltern angewendet.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Korrosionshemmer, Konservierungsmittel, Fixiermittel
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Ja | Metallveredelung |
Glas & Keramik | Nein |
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Gummi | Nein |
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Holz | Nein |
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Kunststoffe | Ja | Katalysator bei der Herstellung von Polyethylen und anderen Kunststoffen |
Leder | Nein |
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Mineralische Materialien | Nein |
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Nichteisenmetalle | Ja | Metallurgie von Nichteisenmetallen (Aufbereitung von Chrommetall) |
Papier | Nein |
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Textilien | Nein |
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Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkatedorien (PC): Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a) |
2.2.1 Materialuntergruppen
keine Angaben
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Stoff reagiert, Relevanz für Erzeugnisse ist unklar
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
keine Angaben
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): Säuren gebildet aus Chromtrioxid und ihre Oligomere: Chromsäure, Oligomere der Chromsäure und der Dichromsäure, Dichromsäure sind zulassungspflichtig.
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 47
- Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe (ELV-end of life vehicles-Richtlinie): Werkstoffe und Bauteile von Fahrzeugen, die nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, dürfen kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom enthalten.
- Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS-Richtlinie): die maximal zulässige Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen ist auf 0,1 % beschränkt. Anders als unter REACH bezieht sich in der RoHS-Richtlinie der Konzentrationsgrenzwert auf das homogene Material. Zu Details hierzu wird auf die Umsetzungsleitfäden und –Hilfen der RoHS-Richtlinie verwiesen.
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufungen nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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4.2 Selbsteinstufungen von Chromsäure im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Physikalische Gefahren | Ox. Sol. 1 | H271 |
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 2 | H300: Lebensgefahr bei Verschlucken. |
Acute Tox. 3 | H301: Giftig bei Verschlucken. | |
Acute Tox. 2 | H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt. | |
Skin Corr. 1B | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | |
Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
Acute Tox. 1 | H330: Lebensgefahr bei Einatmen. | |
Muta. 1B | H340: Kann genetische Defekte verursachen. | |
Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. | |
Repr. 2 | H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. | |
STOT RE 1 | H372: Schädigt die Organe <Atemwege> bei längerer oder wiederholter Exposition <Einatmen>. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Selbsteinstufungen von Dichromsäure im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.4 Strukturformel(n) (*4)
Für die Oligomere der Chromsäure und der Dichromsäure ist keine Strukturformel verfügbar.
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
Stand der Bearbeitung: 02. Mai. 2023