Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Reaktionsmasse von 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat und 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4-[[2-[(2-ethylhexyl)oxy]-2-oxoethyl]thio]-4-octyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat (Reaktionsmasse von DOTE und MOTE)
Wärmestabilisator von PVC, Verwendung in Kunststoffprodukten, industrielle Verwendung
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Hitzestabilisator
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
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Glas & Keramik | Nein |
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Gummi | Nein |
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Holz | Nein |
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Kunststoffe | Ja |
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Leder | Nein |
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Mineralische Materialien | Nein |
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Nichteisenmetalle | Nein |
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Papier | Nein |
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Textilien | Nein |
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Beschichtungen und Klebstoffe | Nein |
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2.2.1 Materialuntergruppen
Polyvinylchlorid, PVC
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Verpackungen, Bankkarten, Kunststoffflaschen (für Shampoo, Duschgel etc.), Profile in Fenstern
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
keine Angaben
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 20:
„6. Dioctylzinnverbindungen (DOT): a) Dioctylzinnverbindungen (DOT) dürfen nach dem 1. Januar 2012 nicht mehr in den nachstehend aufgeführten Erzeugnissen verwendet werden, die dazu bestimmt sind, an die breite Öffentlichkeit abgegeben oder von dieser verwendet zu werden, wenn die Konzentration von Zinn in dem Erzeugnis oder in Teilen davon 0,1 Gewichtsprozent übersteigt:
-Textilartikel, die dazu bestimmt sind, mit der Haut in Kontakt zu kommen;
-Handschuhe;
-Schuhe oder Teile davon, die dazu bestimmt sind, mit der Haut in Kontakt zu kommen;
-Wand- und Bodenverkleidungen;
-Babyartikel;
-Damenhygieneartikel;
-Windeln;
-Zwei-Komponenten-Raumtemperaturvulkanisierungs-Abform-Sets (RTV-2-Abform-Sets).“
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): Die Reaktionsmasse von 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat und 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4- [[2- [(2-ethylhexyl)oxy]-2-oxoethyl]thio] -4-octyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat (Reaktionsmasse von DOTE und MOTE) ist zulassungspflichtig.
- Spielzeugrichtlinie: Die Verwendung aller Stoffe mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften ist in Spielzeugen beschränkt.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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4.2 Selbsteinstufungen im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
Stand der Bearbeitung: 28. Jun. 2022