Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Pyren

Gruppendatenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

Name
(IUPAC)

CAS-Nr.

EINECS

Synonyme

Warum SVHC

Phenanthren

85-01-8

201-581-5

o-Diphenyleneethylene, Phenanthrin

vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

Pyren

129-00-0

204-927-3

Benzo[d,e,f]-phenanthrene, beta-Pyrene, Benzophenantrene

PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d),
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

Fluoranthen

206-44-0

205-912-4

1,2-(1,8-naphthalenediyl)-benzene, 1,2-Benzacenaphthene, 1,2-(1,8-Naphthalene)-benzene, 1,2-(1,8-Naphthylene)benzene, Benzo[jk]fluorene, NSC 6803, Idryl, RCRA Waste Nr. U120

Chrysen

218-01-9

205-923-4

Benzo[a]phenanthrene, 1,2-Benzphenanthrene, 1,2-Benzophenanthrene, Chrysen (CHR), Chrysene

krebserzeugend (Artikel 57a),
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d),
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

Benzo[k]fluoranthen

207-08-9

205-916-6

BkFA

Benz[a]anthracen

56-55-3

200-280-6

Benzo[a]anthracene (BaA), Benz[a]anthracene, Tetraphene, 1,2-Benz[a]anthracene, Benzanthracene, 1,2-Benzanthrene, 1,2-Benzanthracene, Benzanthrene, Benzoanthracene, 1,2-Benzoanthrancene, Benzo[b]phenanthrene, 2,3-Benzophenanthrene

Benzo[a]pyren

50-32-8

200-028-5

Benzo[def]chrysene

krebserzeugend (Artikel 57a),
erbgutverändernd (Artikel 57b),
fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c),
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d),
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

 

Pyren ist als transportiertes Zwischenprodukt bei der Herstellung von Feinchemikalien registriert. Für Phenanthren, Fluoranthen, Chrysen, Benzo[k]fluoranthen, Benz[a]anthracen und Benzo[a]pyren liegen keine Registrierungen vor. Die Stoffe werden normalerweise nicht hergestellt, sondern kommen als Bestandteil oder Verunreinigung anderer Stoffe vor.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Phenanthren, Fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen: Bindemittel für feuerfestes Material

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Phenanthren, Pyren, Fluoranthen, Chrysen, Benzo[k]fluoranthen, Benz[a]anthracen und Benz[a]pyren werden nicht absichtlich hergestellt. Sie kommen häufig zusammen mit anderen PAKs als Bestandteile von UVCB-Stoffen (Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials) vor, wenn z. B. fossile Rohstoffe wie Kohle und Erdöl verwendet wurden.

Übersicht über den möglichen Gehalt von Pyren, Phenanthren, Fluoranthen, Benzo[k]-fluoranthen und Benz[a]pyren in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

Beimischung von PAK-enthaltenden Rußen und Weichmacherölen

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Beimischung von PAK-enthaltenden Rußen und Weichmacherölen

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Ja: Pyren, Phenanthren

Beimischung des Schwarzpigments „Carbon Black“ in Offset-Druckfarben

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Beschichtungen, Klebstoffe, Reinigungsmittel, Farben

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Straßen- und Bauprodukte, Reinigungsmittel, Werkzeug- und Fahrradgriffe, Schuhe oder Sportartikel, aus Altreifen hergestellte Bodenbeläge (Kunstrasen), Bodenbeläge und Dämmmaterial (z. B. Korkplatten, mit Bitumen verklebtes Korkgranulat), Dachpappen, Tontauben, Altpapier, Badeschuhe.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Die Freisetzung der relativ schlecht wasserlöslichen und schwer flüchtigen PAK geschieht durch Alterung und Zersetzung der sie enthaltenden Materialien. Die PAK gelangen so an Partikel gebunden in die Umwelt.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): Die PAK Pyren, Phenanthren, Fluoranthen, Chrysen, Benzo[k]fluoranthen, Benz[a]anthracen und Benz[a]pyren sind nicht zulassungspflichtig
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen):

Pyren, Phenanthren und Fluoranthen: Keine Beschränkungen.
Chrysen, Benzo[k]fluoranthen, Benz[a]anthracen und Benz[a]pyren: Eintrag 50 und Eintrag 72

  • POP-Verordnung: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind in der Liste der Stoffe, die Bestimmungen zur Verringerung der Freisetzung unterliegen, aufgeführt (Anhang III der POP-Verordnung). Für Emissionsregister sind u. a. Benzo(a)pyren und Benzo(k)fluoranthen als Indikatoren heranzuziehen.
  • Spielzeugrichtlinie: Chrysen, Benzo[k]fluoranthen, Benz[a]anthracen und Benz[a]pyren: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung

Für Phenanthren, Pyren und Fluoranthen liegen keine Legaleinstufungen vor.

Harmonisierte Einstufung von Chrysen

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc. 1B

H350: Kann Krebs erzeugen.

Muta. 2

H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Harmonisierte Einstufung von Benzo[k]fluoranthen

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc. 1B

H350: Kann Krebs erzeugen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Harmonisierte Einstufung von Benz[a]anthracen

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc. 1B

H350: Kann Krebs erzeugen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

M-Faktor

M=100

Allgemeines

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

 

Harmonisierte Einstufung von Benzo[a]pyren

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc. 1B

H350: Kann Krebs erzeugen.

Muta. 1B

H340: Kann genetische Defekte verursachen.

Repr. 1B

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Spezifische Konzentrationsgrenze

Carc. 1B; H350: C ≥ 0,01 %

4.2 Selbsteinstufung (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))

Selbsteinstufung von Phenanthren

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Carc. 2

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen <Haut>.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Selbsteinstufung von Pyren

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Acute Tox. 2

H330: Lebensgefahr bei Einatmen.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

M-Faktor

M(Chronic)=10; M=10

Allgemeines

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

 

Selbsteinstufung von Fluoranthen

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Selbstinstufung von Chrysen

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc. 1B

H350: Kann Krebs erzeugen.

Muta. 2

H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Selbsteinstufung von Benzo[k]fluoranthen

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc. 1B

H350: Kann Krebs erzeugen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Selbsteinstufung von Benz[a]anthracen

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc. 1B

H350: Kann Krebs erzeugen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

M-Faktor

M=100

Allgemeines

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

 

Selbsteinstufung von Benzo[a]pyren

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc. 1B

H350: Kann Krebs erzeugen.

Muta. 1B

H340: Kann genetische Defekte verursachen.

Repr. 1B

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Spezifische Konzentrationsgrenze

Carc. 1B; H350: C ≥ 0,01 %

4.3 Strukturformeln (*4)

Strukturformel von Phenanthren
Strukturformel von Phenanthren
Strukturformel von Pyren
Strukturformel von Pyren
Strukturformel von Fluoranthen
Strukturformel von Fluoranthen
Strukturformel von Chrysen
Strukturformel von Chrysen
Strukturformel von Benzo[k]fluoranthen
Strukturformel von Benzo[k]fluoranthen
Strukturformel von Benz[a]anthracen
Strukturformel von Benz[a]anthracen
Strukturformel Benzo[a]pyren
Strukturformel Benzo[a]pyren

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 07. Mär. 2022