Glossar

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POP-Verordnung

Die Verordnung über Persistente Organische Schadstoffe (engl. persistent organic pollutants) setzt die entsprechende global gültige Vereinbarung (Stockholm Konvention) in der EU um. Die Verordnung listet in ihren Anhängen Stoffe auf, deren Verwendung möglichst bald beendet werden soll und Stoffe, für die eine möglichst umfassende Emissionsminimierung erforderlich ist. Zu den letztgenannten Stoffen gehören vielfach solche, die nicht beabsichtigt hergestellt werden, sondern z. B. durch Verbrennung entstehen.

Die Vertragsstaaten der Konvention können für ihre Länder Ausnahmen beantragen, um Stoffe (für einen begrenzten Zeitraum) verwenden zu können. Die Stoffverbote und Ausnahmeregelungen der Konvention werden mit zeitlicher Verzögerung in der POP-Verordnung nachvollzogen.