Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Phenanthren
Pyren ist als transportiertes Zwischenprodukt bei der Herstellung von Feinchemikalien registriert. Für Phenanthren, Fluoranthen, Chrysen, Benzo[k]fluoranthen, Benz[a]anthracen und Benzo[a]pyren liegen keine Registrierungen vor. Die Stoffe werden normalerweise nicht hergestellt, sondern kommen als Bestandteil oder Verunreinigung anderer Stoffe vor.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Phenanthren, Fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen: Bindemittel für feuerfestes Material
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Phenanthren, Pyren, Fluoranthen, Chrysen, Benzo[k]fluoranthen, Benz[a]anthracen und Benz[a]pyren werden nicht absichtlich hergestellt. Sie kommen häufig zusammen mit anderen PAKs als Bestandteile von UVCB-Stoffen (Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials) vor, wenn z. B. fossile Rohstoffe wie Kohle und Erdöl verwendet wurden.
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
---|---|---|
Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Ja | Beimischung von PAK-enthaltenden Rußen und Weichmacherölen |
Holz | Nein |
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Kunststoffe | Ja | Beimischung von PAK-enthaltenden Rußen und Weichmacherölen |
Leder | Nein |
|
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Ja: Pyren, Phenanthren | Beimischung des Schwarzpigments „Carbon Black“ in Offset-Druckfarben |
Textilien | Nein |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Beschichtungen, Klebstoffe, Reinigungsmittel, Farben |
2.2.1 Materialuntergruppen
Keine Angaben.
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Straßen- und Bauprodukte, Reinigungsmittel, Werkzeug- und Fahrradgriffe, Schuhe oder Sportartikel, aus Altreifen hergestellte Bodenbeläge (Kunstrasen), Bodenbeläge und Dämmmaterial (z. B. Korkplatten, mit Bitumen verklebtes Korkgranulat), Dachpappen, Tontauben, Altpapier, Badeschuhe.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Die Freisetzung der relativ schlecht wasserlöslichen und schwer flüchtigen PAK geschieht durch Alterung und Zersetzung der sie enthaltenden Materialien. Die PAK gelangen so an Partikel gebunden in die Umwelt.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): Die PAK Pyren, Phenanthren, Fluoranthen, Chrysen, Benzo[k]fluoranthen, Benz[a]anthracen und Benz[a]pyren sind nicht zulassungspflichtig
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen):
Pyren, Phenanthren und Fluoranthen: Keine Beschränkungen.
Chrysen, Benzo[k]fluoranthen, Benz[a]anthracen und Benz[a]pyren: Eintrag 50 und Eintrag 72
- POP-Verordnung: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind in der Liste der Stoffe, die Bestimmungen zur Verringerung der Freisetzung unterliegen, aufgeführt (Anhang III der POP-Verordnung). Für Emissionsregister sind u. a. Benzo(a)pyren und Benzo(k)fluoranthen als Indikatoren heranzuziehen.
- Spielzeugrichtlinie: Chrysen, Benzo[k]fluoranthen, Benz[a]anthracen und Benz[a]pyren: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung
Für Phenanthren, Pyren und Fluoranthen liegen keine Legaleinstufungen vor.
Harmonisierte Einstufung von Chrysen
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. |
Muta. 2 | H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Harmonisierte Einstufung von Benzo[k]fluoranthen
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Harmonisierte Einstufung von Benz[a]anthracen
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
| |||
M-Faktor | M=100 | ||
Allgemeines | Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. |
Harmonisierte Einstufung von Benzo[a]pyren
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. | |
Muta. 1B | H340: Kann genetische Defekte verursachen. | ||
Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | ||
Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | ||
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
| |||
Spezifische Konzentrationsgrenze | Carc. 1B; H350: C ≥ 0,01 % |
4.2 Selbsteinstufung (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))
Selbsteinstufung von Phenanthren
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. | |
Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | |
Carc. 2 | H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen <Haut>. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Selbsteinstufung von Pyren
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. | |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | ||
Acute Tox. 2 | H330: Lebensgefahr bei Einatmen. | ||
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | ||
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
| |||
M-Faktor | M(Chronic)=10; M=10 | ||
Allgemeines | Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. |
Selbsteinstufung von Fluoranthen
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Selbstinstufung von Chrysen
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. |
Muta. 2 | H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Selbsteinstufung von Benzo[k]fluoranthen
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Selbsteinstufung von Benz[a]anthracen
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
| |||
M-Faktor | M=100 | ||
Allgemeines | Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. |
Selbsteinstufung von Benzo[a]pyren
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. | |
Muta. 1B | H340: Kann genetische Defekte verursachen. | ||
Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | ||
Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | ||
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
| |||
Spezifische Konzentrationsgrenze | Carc. 1B; H350: C ≥ 0,01 % |
4.3 Strukturformeln (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Schweizerische Eidgenossenschaft, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), November 2016,
https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/chem/themen-a-z/factsheet-polyzyklische-aromatische-kohlenwasserstoffe-pak.pdf.download.pdf/ [Zugriff am 07.03.2022] - Umweltbundesamt (UBA), Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, 2016
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/polyzyklische_aromatische_kohlenwasserstoffe.pdf [Zugriff am 07.03.2022] - COWI, Danish Technological Institute, Erik Hansen, Nils H. Nilsson, Delilah Lithner, Carsten Lassen, Hazardous substances in plastic materials, TA 3017, 2013, Dänemark,
http://www.byggemiljo.no/wp-content/uploads/2014/10/72_ta3017.pdf [Zugriff am 07.03.2022] - Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ausmaß der Migration unerwünschter Stoffe aus Verpackungsmaterialien aus Altpapier in Lebensmittel,
https://www.chm.tu-dresden.de/lc2/dateien/2012_Abschlussbericht_BMEL_Altpapier.pdf [Zugriff am 07.03.2022] - HA oils in automotive tyres – prospects of a national ban, KEMI Report No 5/03,
https://www.kemi.se/download/18.6df1d3df171c243fb23a992e/1591454115834/rapport-5-03.pdf [Zugriff am 07.03.2022]
Stand der Bearbeitung: 07. Mär. 2022