Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze
Perfluorbutansulfonsäure und ihre Salze werden als Katalysator in der Polymerherstellung und in der chemischen Synthese sowie als Flammschutzmittel in Polycarbonat (bei elektronischen Geräten) verwendet.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Katalysator, Flammschutzmittel, Additiv/Reaktant für Polymerisationsreaktionen
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Ja | Oberflächenbehandlung von porösen harten Oberflächen wie z. B. Keramikfliesen |
Gummi | Nein |
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Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Antistatikmittel |
Leder | Ja | wasser- und schmutzabweisender Schutz |
Mineralische Materialien | Ja | Oberflächenbehandlung von porösen harten Oberflächen wie Beton, Mörtel, Granit, Ton, Schiefer, Kalkstein, Marmor |
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
|
Textilien | Ja | wasser- und schmutzabweisender Schutz |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Laborchemikalien (PC 21), Pharmazeutika (PC 29), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Keine Angaben.
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Elektrische und elektronische Erzeugnisse, Kunststofferzeugnisse, Bekleidung, Schuhe und Teppiche.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
PFBS und ihre Salze verteilen sich aufgrund ihrer hohen Wasserlöslichkeit und ihres niedrigen Sorptionspotentials sehr gut in Wasser. PFBS und ihre Salze sind sehr persistent, d. h. es gibt keinen abiotischen oder biotischen Abbau unter relevanten Umweltbedingungen.
- REACH Anhang XIV: Keine Zulassungspflicht
- REACH Anhang XVII: Keine Beschränkungen
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Für Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) gibt es keine harmonisierte Einstufung. |
Selbsteinstufungen von Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Physikalische Gefahren | Met. Corr. 1 | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. |
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Skin Corr. 1 | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. |
Harmonisierte Einstufung von Kaliumperfluor-1-butansulfonat (KPFBS) nach CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Für Kaliumperfluor-1-butansulfonat (KPFBS) gibt es keine harmonisierte Einstufung. |
Selbsteinstufungen von Kaliumperfluor-1-butansulfonat (KPFBS) im C&L-Verzeichnis
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. |
Harmonisierte Einstufung von Tetraethylammonium-perfluorbutansulfonat nach CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Für Tetraethylammonium-perfluorbutansulfonat gibt es keine harmonisierte Einstufung. |
Selbsteinstufungen von Tetraethylammonium-perfluorbutansulfonat im C&L-Verzeichnis
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. |
Harmonisierte Einstufung von Tetrabutyl-phosphonium-nonafluor-butan-1-sulfonat nach CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 * | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Erläuterung | * Mindesteinstufung. Der spezifische Konzentrationsgrenzwert für akute Toxizität galt gemäß der Richtlinie 67/548/EWG und konnte nicht in Konzentrationsgrenzwerte der CLP-Verordnung umgewandelt werden. Der Einstufung dieses Eintrags als akut toxisch ist dennoch besondere Beachtung beizumessen. Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, die eine Einstufung in eine strengere Kategorie erfordern, so ist die Einstufung des Stoffes vom Hersteller oder Inverkehrbringer entsprechend anzupassen. |
Selbsteinstufungen von Tetrabutyl-phosphonium-nonafluor-butan-1-sulfonat im C&L-Verzeichnis
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- BUND: Praktisch, langlebig und giftig, Organische Fluorverbindungen in Alltagsprodukten, in der Umwelt und im menschlichen Körper, 2015,
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/chemie/fluor_studie.pdf [Zugriff am 03.03.2020] - Umweltbundesamt: Potential SVHC in environment and articles – information collection with the aim to prepare restriction proposals for PFAS, Texte 144/2019
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-12-03_texte_144-2019_svhc.pdf [Zugriff am 03.03.2020] - Australian Government: Potassium Perfluorbutane Sulfonate, 2005
https://www.nicnas.gov.au/__data/assets/pdf_file/0004/4927/Potassium_Perfluorobutane_Sulfonate_PDF.pdf [Zugriff am 03.03.2020] - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Bericht zu perfluorierten Verbindungen; Reduzierung/Vermeidung, Regulierung und Grenzwerte, einheitliche Analyse- und Messverfahren für fluororganische Verbindungen, 2017,
https://www.umweltministerkonferenz.de/umlbeschluesse/umlaufBericht2017_19.pdf [Zugriff am 03.03.2020]
Stand der Bearbeitung: 20. Mär. 2024