Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Perfluamin

Perfluamin ist ein starkes Treibhausgas.

Übersicht über die Stoffidentitäten

Perfluamine

Name
(IUPAC)

1,1,2,2,3,3,3-heptafluoro-N,N-bis(heptafluoropropyl)propan-1-amine;
tris(1,1,2,2,3,3,3-heptafluoropropyl)amine

CAS-Nr.

338-83-0

EINECS

206-420-2

Synonyme (*1)

Perfluorotripropylamine
PTPA

Warum SVHC

vPvB (Artikel 57 Buchstabe e)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Die industrielle Endverwendung (Herstellung von Computern, elektronischen und optischen Erzeugnissen, elektrischen Ausrüstungen) geschieht in geschlossenen Systemen.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Wärmeübertragung, Kühlmittel

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Perfluamin in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Nein

 

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Nicht bekannt

Produktkategorien (PC): Wärmeübertragungsflüssigkeiten (PC 16)

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Elektrische, elektronische und optische Geräte und Bauteile wie z. B. Computer, Halbleiter, Maschinen, Fahrzeuge

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): Perfluamin ist nicht zulassungspflichtig.
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Es liegen keine Beschränkungen vor.
  • POP-Verordnung: Perfluamin ist in der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe nicht aufgeführt, wird aber als potenzieller POP-Stoff bezeichnet.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von Perfluamin nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise


Für Perfluamin liegt keine harmonisierte Einstufung vor.

4.2 Selbsteinstufungen von Perfluamin im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Acute Tox. 3

H311: Giftig bei Hautkontakt.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

 

Spezifische Konzentrationsgrenze

Eye Irrit. 2; : C ≥ 10 %

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von Perfluamin
Strukturformel von Perfluamin

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 29. Jan. 2025