Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

Zurück

Pentadecafluoroktansäure (PFOA)

Übersicht über die Stoffidentitäten

Name

CAS-Nr.

EINECS

Synonyme (*1)

Warum SVHC

Ammonium Pentadecafluoroktanoat (APFO), C8

3825-26-1

223-320-4

Octanoic acid, pentadecafluoro-, ammonium salt; Ammoniumpentadecafluorooctanoa-te; Ammonium perfluorocaprylate; Ammonium perfluorooctanoate; CXR 1002; DS 101; FC1015; FC 143; FX 1006; Fluorad FC 143; Perfluorooctanoicacid ammonium salt; Unidyne DS 101

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c),
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)

Pentadecafluoroktansäure (PFOA), C8

335-67-1

206-397-9

Perfluorooctanoic Acid; PFOA; Pentadecafluoro-1-octanoic acid; Perfluorocaprylic acid; Perfluoroheptanecarboxylic acid; Perfluoro-n-octanoic acid; Pentadecafluoro-n-octanoic acid; Pentadecafluorooctanoic acid; n-Perfluorooctanoic acid; 1-Octanoic acid, 2,2,3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-pentadecafluoro

Perfluornonan-1-säure (PFNA) und seine Natrium- und Ammoniumsalze, C9:

  • Perfluornonan-1-säure [1];
  • Natriumperfluornonanoat [2];
  • Ammonium perfluornonanoat [3]

 

375-95-1 [1];

21049-39-8 [2];

4149-60-4 [3]

206-801-3

C9-PFA; heptadecafluorononanoic acid; Nonanoic acid,; 2,2,3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,9,9,9-heptadecafluoro-Nonanoic acid, heptadecafluoro-perfluoro-n-nonanoic acid; perfluoro-n-nonanoic acid, ammonium salt; perfluoro-n-nonanoic acid, sodium salt; Perfluorononanoic acid; Perfluoroonanoic acid (PFNA); PFNA; PFNonanoic acid; Serum Perfluorononanoic Acid

Nonadecafluorodecansäure (PFDA) und ihre Natrium- und Ammonium-Salze, C10:

  • Nonadecafluordecansäure [1];
  • Ammoniumnonadecafluordecanoat [2];
  • Natriumnonadecafluordecanoat [3]

335-76-2 [1]

3108-42-7 [2]

3830-45-3 [3]

206-400-3 [1]

221-470-5 [2]

- [3]

PFDA; C10-PFCA; Perfluorodecanoic acid

Henicosafluorundecansäure, C11

2058-94-8

218-165-4

C11-PFCA; Perfluoroundecanoic acid; Perfluoroundecylic acid

vPvB- sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

Tricosafluordodecansäure, C12

307-55-1

206-203-2

Dodecanoic acid, tricosafluoro-C12-PFCA, Perfluorododecanoic acid, Perfluorolauric acid

Pentacosafluortridecansäure, C13

72629-94-8

276-745-2

C13-PFCA, Tridecanoic acid, pentacosafluoro-, Perfluorotridecanoic acid

Heptacosafluortetradecansäure, C14

376-06-7

206-803-4

C14-PFCA; Perfluoromyristic acid; Perfluorotetradecanecarboxylic acid; Perfluorotetradecanoic acid

Perfluorhexan-1-sulfonsäure und ihre Salze, PFHxS, C6 (Sulfonsäure)

355-46-4

206-587-1

Perfluorohexanesulfonic acid; 1,1,2,2,3,3,4,4,5,5,6,6,6-Tridecafluorohexane-1-sulfonic acid; Tridecafluorohexane-1-sulfonic acid; 1-Hexanesulfonic acid, 1,1,2,2,3,3,4,4,5,5,6,6,6-tridecafluoro-; 1,1,2,2,3,3,4,4,5,5,6,6,6-Tridecafluoro-1-hexanesulfonic acid; Tridecafluorohexanesulfonic acid

--------------------------

(*1) weitere Synonyme: keine

 

Bei den genannten Stoffen handelt es sich um Industriechemikalien. Sie werden in zahlreichen Verbraucherprodukten eingesetzt, beispielsweise in wasser-, schmutz- und fettabweisenden Ausrüstungen von Teppichen, Kleidung und Papier-/Kartonverpackungen für Lebensmittel.
Die Stoffe kommen in Anwendungen der Oberflächenbehandlung und in Feuerlöschschäumen vor. Diese Anwendungen sind jedoch nicht erzeugnisrelevant. In Erzeugnisse können die Stoffe als Bestandteil anderer Stoffe gelangen. Hier sind die Fluorpolymere zu nennen, bei denen die Stoffe in der Herstellungsphase anwesend sein können und so in das Polymer gelangen (Das gilt im Wesentlichen für die C8 Verbindungen, länger kettige Verbindungen wurden für diesen Prozess nicht gezielt verwendet und sind als Verunreinigung der C8 Verbindungen anzusehen.). Die Stoffe könnten auch im Rahmen von fluorierten Polymeren zum Einsatz kommen. Hier werden sie als Seitenketten an ein unfluoriertes Polymer gekoppelt.
Für keinen der hier bezeichneten fluorierten Chemikalien liegt eine Registrierung vor.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Emulgator, Zwischenprodukte (Bestandteile von Polymeren)

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Grundsätzlich ist bei den fluorierten Stoffen nicht anzunehmen, dass sie in Materialien oberhalb von 0,1 % vorkommen können. Sie werden zwar ggf. bei der Herstellung von anderen Stoffen oder Erzeugnissen verwendet, sind dann aber nur noch in Spuren enthalten.

Übersicht über den möglichen Gehalt von fluorierten Chemikalien in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

Manche Fluorpolymere sehen aus wie Gummi (siehe Kunststoffe). In Gummi selber spielen die Stoffe keine Rolle.

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Nein

Die Stoffe können in Spuren in Kunststoffen enthalten sein, das gilt vor allem für Fluorpolymere (z. B. PTFE (Teflon), PVDF (Polyvinylidenfluorid), da sie dort während der Produktion zum Einsatz gekommen sein könnten. Dies gilt jedoch nicht für Fluorpolymere großer Markenhersteller, da hier die Stoffe bereits seit längerem substituiert wurden.

Weiter können die Stoffe in fluorierten Polymeren vorhanden sein (unfluorierte Polymere mit fluorierten Seitenketten).

In beiden Fällen handelt es sich aber eher um Verunreinigungen und die 0,1 % Grenze wird normalerweise nie überschritten. Es ist jedoch zu beachten, dass auch geringere Gehalte den REACH Anforderungen wiedersprechen können, da für die Stoffe Beschränkungen bestehen, die wesentlich tiefere Grenzen festlegen.

Leder

Nein

Einsatz bei der Herstellung des Leders möglich jedoch i.d.R. Gehalte < 0,1 %

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

Als Verunreinigungen beim Einsatz fluorierter Polymere (<< 0,1 %)

Textilien

Nein

Als Verunreinigungen beim Einsatz fluorierter Polymere (<< 0,1 %)

Beschichtungen und Klebstoffe

Nein

Beispiele: Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC9a), Druckfarben inkl. Tinten und Toner (PC18), Produkte zur Behandlung von Papier und Pappe (PC26), Textilfarben,-appreturen und -imprägniermittel (PC 34)


2.2.1 Materialuntergruppen

Fluoropolymere, FP

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Textilien (vor allem Arbeitsschutzkleidung, z. B. Uniformen sowie Markisen oder Auslegeware), Formteile aus Fluorpolymeren, Beschichtete Papiere (z. B. fettabweisende Lebensmittelverpackungen)

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Die Stoffe können bei der Verarbeitung von Fluorpolymeren und der Nutzung fluorierter Polymere sowie bei der Nutzung von Erzeugnissen, die diese enthalten, freigesetzt werden (z. B. beim Waschen von Textilien).

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen):

Eintrag 68 gilt für Perfluornonan-1-säure (PFNA) und ihre Natrium- und Ammoniumsalze, Nonadecafluorodecansäure (PFDA) und ihre Natrium- und Ammonium-Salze, Henicosafluorundecansäure, Tricosafluordodecansäure, Pentacosafluortridecansäure und Heptacosafluortetradecansäure:

Lineare und verzweigte perfluorierte Carbonsäuren mit der Formel CnF2n+1-C(= O)OH, wobei n = 8, 9, 10, 11, 12 oder 13 ist (C9-C14-PFCA), einschließlich ihrer Salze und etwaiger Kombinationen davon, dürfen ab dem 25. Februar 2023 nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Ab einer Konzentration von 25 ppb (Summe der C9-C14-PFCA und ihrer Salze) bzw. 260 ppb (Summe der C9-C14-PFCA-verwandten Stoffe) dürfen C9-C14-PFCA dann auch nicht mehr als Bestandteil eines anderen Stoffs, in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis verwendet oder in Verkehr gebracht werden.
Für öl- und wasserabweisende Textlilien zum Schutz von Arbeitnehmern vor gefährlichen Flüssigkeiten und bestimmte weitere Anwendungen gelten längere Übergangsfristen.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): nicht zulassungspflichtig
  • POPs (persistente organische Schadstoffe): Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 (POP-Verordnung) über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) aufgeführt.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
  • Lebensmittelkontaktmaterialien: Eine Anwendung von fluorierten Chemikalien in Lebensmittelkontaktmaterialien ist unter bestimmten Bedingungen zugelassen.

--------------------------

(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung der fluorierten Chemikalien nach CLP-Verordnung

 

Stoff

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Ammoniumpentadecafluoroctanoat (APFO)

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Acute Tox. 4

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

Carc. 2

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Repr. 1B

H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Lact.

H362: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

STOT RE 1

H372: Schädigt die Organe <Leber>bei längerer oder wiederholter Exposition.

Pentadecafluoroktansäure (PFOA)

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Acute Tox. 4

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

Carc. 2

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Repr. 1B

H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Lact.

H362: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

STOT RE 1

H372: Schädigt die Organe <Leber>bei längerer oder wiederholter Exposition.

Perfluornonan-1-säure (PFNA) und seine Natrium- und Ammoniumsalze

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Acute Tox. 4

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

Carc. 2

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Repr. 1B

H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Lact.

H362: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

STOT RE 1

H372: Schädigt die Organe <Leber, Thymus, Milz>bei längerer oder wiederholter Exposition.

Nonadecafluorodecansäure (PFDA) und ihre Natrium- und Ammonium-Salze

Gesundheitsgefahren

Carc. 2

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Repr. 1B

H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Lact.

H362: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

Henicosafluorundecansäure

Es existiert keine harmonisierte Einstufung.

Tricosafluordodecansäure

Pentacosafluortridecansäure

Heptacosafluortetradecansäure

Perfluorhexan-1-sulfonsäure und ihre Salze, PFHxS

4.2 Selbsteinstufungen der fluorierten Chemikalien im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Stoff

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Ammoniumpentadecafluoroctanoat (APFO)

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Acute Tox. 3

H331: Giftig bei Einatmen.

Acute Tox. 4

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Carc. 2

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Repr. 1B

H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Lact.

H362: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

STOT RE 1

H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

Pentadecafluoroktansäure (PFOA)

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Acute Tox. 4

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

Carc. 2

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Repr. 1B

H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Lact.

H362: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

STOT RE 1

H372: Schädigt die Organe <Leber>bei längerer oder wiederholter Exposition.

Perfluornonan-1-säure (PFNA) und seine Natrium- und Ammoniumsalze

Es existieren keine Selbsteinstufungen.

Nonadecafluorodecansäure (PFDA) und ihre Natrium- und Ammonium-Salze

Henicosafluorundecansäure

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Acute Tox. 4

H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Acute Tox. 4

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Tricosafluordodecansäure

Physikalische Gefahren

Met. Corr. 1

H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Acute Tox. 4

H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

Skin Corr. 1B

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Acute Tox. 4

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Pentacosafluortridecansäure

Es existieren keine Selbsteinstufungen.

Heptacosafluortetradecansäure

Gesundheitsgefahren

Skin Corr. 1B

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Perfluorhexan-1-sulfonsäure und ihre Salze, PFHxS

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Acute Tox. 4

H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

Skin Corr. 1B

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Acute Tox. 4

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

4.3 Strukturformel(n) (*4)

Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des SVHC APFO.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des SVHC APFO.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des SVHC PFOA.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des SVHC PFOA.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel der SVHC PFNA und seine Natrium- und Ammoniumsalze.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel der SVHC PFNA und seine Natrium- und Ammoniumsalze.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel der SVHC PFDA und ihre Natrium- und Ammoniumsalze.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel der SVHC PFDA und ihre Natrium- und Ammoniumsalze.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des SVHC Henicosafluorundecansäure.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des SVHC Henicosafluorundecansäure.
Diese Abblidung zeigt die Strukturformel von Tricosafluordodecansäure.
Diese Abblidung zeigt die Strukturformel von Tricosafluordodecansäure.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des SVHC Pentacosafluortridecansäure.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des SVHC Pentacosafluortridecansäure.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des SVHC Heptacosafluortetradecansäure.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des SVHC Heptacosafluortetradecansäure.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des SVHC PFHxS.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des SVHC PFHxS.

--------------------------

(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 28. Feb. 2023