Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
p-(1,1-Dimethylpropyl)phenol
p-(1,1-Dimethylpropyl)phenol wird zur Herstellung von Phenolharzen für Klebstoffe, Beschichtungen, Druckfarben und Farben verwendet. Außerdem handelt es sich um ein Zwischenprodukt bei der Herstellung von Parfümen und Duftstoffen.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Ausgangsstoff für die Herstellung von Phenolharzen.
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Nein |
|
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Herstellung von Novolake und Resole (duroplastische Kunststoffe) |
Leder | Ja | Beschichtungen |
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
|
Textilien | Ja | Beschichtungen |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Parfüme, Duftstoffe (PC 28), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Keine Angaben.
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Billardkugeln, Fußbodenbeläge, Leiterplatten, Baumaterialien aus Faserverbundwerkstoffen, Hartfaserplatten
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Keine Angaben.
- REACH Anhang XIV: Keine Zulassungspflicht
- REACH Anhang XVII : Keine Beschränkungen.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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|
4.2 Selbsteinstufungen im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Acute Tox. 4 | H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | |
Skin Corr. 1A | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | |
Skin Corr. 1B | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | |
Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |
Aquatic Chronic 2 | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Environment Agency (UK): Environmental risk evaluation report: 4-tert-pentylphenol (CAS no. 80-46-6), 2008,
https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/290845/scho0208bnqr-e-e.pdf [Zugriff am 19.03.2020]
Stand der Bearbeitung: 19. Mär. 2020