Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Orthoborsäure, Natriumsalz
Orthoborsäure, Natriumsalz ist nicht unter REACH registriert und es liegen daher keine Informationen zu Verwendungen vor. Es gibt jedoch einige, wenn auch sehr begrenzte, Informationen über die Verwendung als Lösungsmittel und Korrosionsinhibitor. Da Orthoborsäure, Natriumsalz ähnliche Eigenschaften wie andere Natriumborate hat, kann es möglicherweise als Alternative verwendet werden.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Lösungsmittel und Korrosionsinhibitor
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
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Gummi | Nein |
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Holz | Nein |
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Kunststoffe | Nein |
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Leder | Nein |
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Mineralische Materialien | Nein |
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Nichteisenmetalle | Nein |
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Papier | Nein |
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Textilien | Nein |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Pufferlösung, Getriebeschmiermittel |
Über den Einsatz von Orthoborsäure, Natriumsalz in Materialien ist sehr wenig bekannt.
Andere, eng verwandte Natriumborate, die ebenfalls in der Kandidatenliste enthalten sind, haben weit verbreitete Anwendungen. Es ist anzunehmen, dass Orthoborsäure, Natriumsalz aufgrund seiner ähnlichen Eigenschaften in diesen Anwendungen alternativ eingesetzt wird.
2.2.1 Materialuntergruppen
Keine Angaben.
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Keine konkreten Erzeugnisse identifiziert
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Keine Angaben.
- REACH Anhang XIV (Zulassung): Keine Zulassungspflicht.
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen.
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von Orthoborsäure, Natriumsalz nach CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
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Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | |
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Allgemeines | Orthoborsäure, Natriumsalz wird in der CLP-Verordnung unter der Index-Nummer 005-011-00-4 gelistet. | ||
Anmerkungen | Anmerkung 11*: Gemische sind als reproduktionstoxisch einzustufen, wenn die Summe der Konzentrationen einzelner als reproduktionstoxisch eingestufter Borverbindungen des Gemischs, wie es in den Verkehr gebracht wird, mindestens 0,3 % beträgt. * Gilt ab 01.02.2025, Stoffe und Gemische dürfen bereits vorher nach der geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. |
4.2 Selbsteinstufungen von Orthoborsäure, Natriumsalz im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- SVHC-Gruppendatenblatt „Tetraborate“,
https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/-/tetrabordinatriumheptaoxid-hydrat [Zugriff am 20.08.2021] - SVHC-Datenblatt „Dinatriumoctaborat",
https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/-/dinatriumoctaborat [Zugriff am 20.08.2021]
Stand der Bearbeitung: 23. Aug. 2021