Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Melamin

Übersicht über die Stoffidentitäten

Melamin

Name
(IUPAC)

1,3,5-Triazine-2,4,6-triamine

CAS-Nr.

108-78-1

EINECS

203-615-4

Synonyme (*1)

-

Warum SVHC

Wahrscheinlich schwerwiegende und ebenso besorgniserregende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit (Artikel 57 Buchstabe f)
Wahrscheinlich schwerwiegende und ebenso besorgniserregende Wirkungen auf die Umwelt (Artikel 57 Buchstabe f)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Ausgangsstoff bei der Herstellung von Kunststoffen, Flammschutzmittel, Gerbstoff

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Melamin in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Ja

Holzverleimung, Schichtpressstoffe (Sperrholz und Fußbodenbelag)

Kunststoffe

Ja

Herstellung von Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH) und Melamin-Harzschaum

Leder

Ja

Ledergerberei (Harzgerbstoff)

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Ja

Papierveredelung, Schichtpressstoffe (Laminatboden)

Textilien

Ja

Textilveredelung, Herstellung von Baumwollhartgewebe (z. B. Lamellen für Druckluftmotoren)

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Klebstoffe, Dichtstoffe (PC 1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Laborchemikalien (PC 21), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32)

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Gebrauchsgeschirr aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH) und sog. "Bambusware" (z. B. Teller, Becher oder Schüsseln), Küchenutensilien (z. B. Kochlöffel oder Pfannenwender), Schmutzradierer, Polstermaterial in Flugzeug- und Kinositzen, Schallschutz- und Dämmplatten.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Gebrauchsgegenstände aus Melaminharz, beispielsweise Teller, Becher, Schüsseln oder Besteck, können Melamin freisetzen, wenn sie hohen Temperaturen über 70 Grad Celsius ausgesetzt sind.

  • REACH Anhang XIV (Zulassung): Melamin ist nicht zulassungspflichtig
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Für Melamin liegen keine Beschränkungen vor.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
  • Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen: Verordnung (EU) Nr. 10/2011: Melamin ist bei der Herstellung von Kunststoffen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, unter bestimmten Bedingungen zugelassen.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von Melamin nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc. 2

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.

STOT RE 2

H373: Kann die Organe schädigen <Harnwege> bei längerer oder wiederholter Exposition.

4.2 Selbsteinstufungen von Melamin im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

Skin Corr. 1C

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Acute Tox. 4

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Carc. 2

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen <oral>.

Repr. 2

H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <Wirkung auf das männliches Fortpflanzungssystem (Hoden, Spermien)>.

STOT RE 2

H373: Kann die Organe schädigen <Nieren, Harnwege> bei längerer oder wiederholter Exposition.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von Melamin
Strukturformel von Melamin

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 17. Feb. 2023