Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

Zurück

Kaliumhydroxyoctaoxo-dizinkat-dichromat

Datenblatt (pdf)

 

Kaliumhydroxyoctaoxo-dizinkat-dichromat zählt zu den Zinkchromaten, einschließlich Zinkkaliumchromat, die unter anderem als krebserzeugend (Carc, 1A ) eingestuft sind.
Übersicht über die Stoffidentitäten

 

Kaliumhydroxyoctaoxo-dizinkat-dichromat

Name
(IUPAC)

Dizinc(2+)potassium bis(dioxochromiumbis(olate)) hydroxide

CAS-Nr.

11103-86-9

EINECS

234-329-8

Synonyme (*1)

Zinc potassium chromate; Potassium zinc chromate hydroxide; Chromate(1-) hydroxyoctaoxodizincatedi-, potassium; Potassium dizinc salt; Potassium zinc hydroxide dioxido(dioxo)chromium; Chromic acid, potassium zinc salt (2:2:1); C.I. Pigment yellow 36:1; Buttercup yellow; Citron yellow; Zinc yellow

Warum SVHC

krebserzeugend (Artikel 57a)

--------------------------

(*1) weitere Synonyme: keine

 

Kaliumhydroxyoctaoxo-dizinkat-dichromat ist ein rosthemmendes Pigment und findet hauptsächlich Verwendung in Beschichtungen und Grundierungen in der Automobil-, Luft- und Raumfahrtindustrie.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Korrosionshemmer, Pigment

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Kaliumhydroxyoctaoxo-dizinkat-dichromat in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Ja

Korrosionsbeständigkeit durch Passivierung*

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Pigment, Katalysator

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Ja

Korrosionsbeständigkeit durch Passivierung

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Klebstoffe, (Dichtstoffe PC 1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a)

* Unter Passivierung versteht man die Bildung einer Schutzschicht auf einem Metallsubstrat, die eine Korrosion verhindert.

2.2.1 Materialuntergruppen

Aluminium und Legierungen, PVC, PE, PP

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Metallfensterrahmen, Stahl- und Aluminiumspulen, Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Fahrzeugteile, Halbzeuge und Fertigteile aus Aluminium, Erzeugnisse im Luft- und Raumfahrtsektor.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Angaben.

  • REACH Anhang XIV (Zulassung): Kaliumhydroxyoctaoxo-dizinkat-dichromat ist zulassungspflichtig (Eintrag Nr. 30).
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 47 (Chrom-VI-Verbindungen).
  • Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe (ELV-end of life vehicles-Richtlinie): Werkstoffe und Bauteile von Fahrzeugen, die nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, dürfen kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom enthalten.
  • Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS-Richtlinie): Die maximal zulässige Höchstkonzentration an sechswertigem Chrom in homogenen Werkstoffen ist auf 0,1 % beschränkt. Anders als unter REACH bezieht sich in der RoHS-Richtlinie der Konzentrationsgrenzwert auf das homogene Material. Zu Details hierzu wird auf die Umsetzungsleitfäden und -Hilfen der RoHS-Richtlinie verwiesen.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

--------------------------

(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung

Harmonisierte Einstufung von Kaliumhydroxyoctaoxo-dizinkat-dichromat nach CLP-Verordnung:
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

 

Für Kaliumhydroxyoctaoxo-dizinkat-dichromat existiert keine harmonisierte Einstufung.

 

Die harmonisierte Einstufung des Eintrags Zinkchromate, einschließlich Zinkkaliumchromat (Index-Nummer 024-007-00-3) kann zur Klassifizierung von Kaliumhydroxyoctaoxo-dizinkat-dichromat herangezogen werden.

Harmonisierte Einstufung von Zinkchromate, einschließlich Zinkkaliumchromat nach CLP-Verordnung:

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc. 1A

H350: Kann Krebs erzeugen.

Acute Tox. 4 *

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Erläuterungen

* Mindesteinstufung. Der spezifische Konzentrationsgrenzwert für akute Toxizität galt gemäß der Richtlinie 67/548/EWG und konnte nicht in Konzentrationsgrenzwerte der CLP-Verordnung umgewandelt werden. Der Einstufung dieses Eintrags als akut toxisch ist dennoch besondere Beachtung beizumessen. Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, die eine Einstufung in eine strengere Kategorie erfordern, so ist die Einstufung des Stoffes vom Hersteller oder Inverkehrbringer entsprechend anzupassen.

Anmerkung

Anmerkung A: Der Name des Stoffes muss auf dem Kennzeichnungsetikett mit einer der in der Liste des Teils 3 aufgeführten Bezeichnungen angegeben werden.

In einigen Fällen wird in Teil 3 eine allgemeine Beschreibung wie „…verbindungen“ oder „…salze“ verwendet. In diesem Fall muss der Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett den korrekten Namen angeben und dabei Abschnitt 1.1.1.4. gebührend beachten.

4.2 Selbsteinstufungen von Kaliumhydroxyoctaoxo-dizinkat-dichromat im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Skin Sens. 1B

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Acute Tox. 2

H330: Lebensgefahr bei Einatmen.

Resp. Sens. 1

H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Muta. 2

H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

Carc. 1A

H350: Kann Krebs erzeugen <Einatmen>.

Repr. 2

H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

STOT RE 2

H373: Kann die Organe schädigen <Atemwege> bei längerer oder wiederholter Exposition.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformel (*4)

Keine Strukturformel verfügbar.

--------------------------

(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 28. Apr. 2020