Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Imidazolidin-2-thion

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

Imidazolidin-2-thion

Name
(IUPAC)

imidazolidine-2-thione

CAS-Nr.

96-45-7

EINECS

202-506-9

Synonyme (*1)

ethylene thiourea; ETU; 2-imidazoline-2-thiol

Warum SVHC

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Herstellung von Gummiwaren und Reifen; Herstellung von Masterbatches; Herstellung von vordispergiertem Imidazolidin-2-thion; Verwendung als Vulkanisierungsmittel; zur Wiederverpackung

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Vulkanisierungsmittel, Reaktionsbeschleuniger, Antioxidans

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Imidazolidin-2-thion in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

Beschleuniger für die Vulkanisation von Polychloropren (Neopren) und Polyacrylatkautschuk

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Kunststoffadditiv, Herstellen von Polymeren

Leder

Ja

Kunstleder

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Ja

Bekleidung aus Neopren

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien: Verarbeitungshilfsstoffe wie pH-Regulatoren, Flockungsmittel, Fällungsmittel, Neutralisationsmittel (PC 20)

2.2.1 Materialuntergruppen

Chloropren-Gummi

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Klebeband, Dichtungen, O-Ringe, Reifen, Fahrzeugteile, Kabel, Wassersportartikel, Neopren-Anzüge, -Hauben und Handschuhe

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

keine Angaben

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 30
  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): nicht zulassungspflichtig
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von Imidazolidin-2-thion nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4 *

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Repr. 1B

H360D ***: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

 

Anmerkungen

* Die Mindesteinstufung in Bezug auf eine Kategorie ist mit * gekennzeichnet.
*** Damit keine Informationen aus den harmonisierten Einstufungen für Wirkungen auf Fruchtbarkeit oder Entwicklung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG verlorengehen, wurden die Einstufungen nur für Wirkungen übertragen, die bereits im Rahmen dieser Richtlinie eingestuft sind. Diese Gefahrenhinweise sind durch „***“ gekennzeichnet.

4.2 Selbsteinstufungen von Imidazolidin-2-thion im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 3

H301: Giftig bei Verschlucken.

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Carc. 2

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen <oral>.

Repr. 1B

H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

Repr. 1B

H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

STOT RE 1

H372: Schädigt die Organe <Schilddrüse> bei längerer oder wiederholter Exposition.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformel (*4)

Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 27. Sep. 2022