Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Imidazolidin-2-thion
Herstellung von Gummiwaren und Reifen; Herstellung von Masterbatches; Herstellung von vordispergiertem Imidazolidin-2-thion; Verwendung als Vulkanisierungsmittel; zur Wiederverpackung
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Vulkanisierungsmittel, Reaktionsbeschleuniger, Antioxidans
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Sonstige Informationen |
---|---|---|
Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Ja | Beschleuniger für die Vulkanisation von Polychloropren (Neopren) und Polyacrylatkautschuk |
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Kunststoffadditiv, Herstellen von Polymeren |
Leder | Ja | Kunstleder |
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
|
Textilien | Ja | Bekleidung aus Neopren |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien: Verarbeitungshilfsstoffe wie pH-Regulatoren, Flockungsmittel, Fällungsmittel, Neutralisationsmittel (PC 20) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Chloropren-Gummi
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Klebeband, Dichtungen, O-Ringe, Reifen, Fahrzeugteile, Kabel, Wassersportartikel, Neopren-Anzüge, -Hauben und Handschuhe
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
keine Angaben
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 30
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): nicht zulassungspflichtig
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von Imidazolidin-2-thion nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 * | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | |
Repr. 1B | H360D ***: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | ||
| |||
Anmerkungen | * Die Mindesteinstufung in Bezug auf eine Kategorie ist mit * gekennzeichnet. |
4.2 Selbsteinstufungen von Imidazolidin-2-thion im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 3 | H301: Giftig bei Verschlucken. |
Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | |
Carc. 2 | H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen <oral>. | |
Repr. 1B | H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. | |
Repr. 1B | H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | |
STOT RE 1 | H372: Schädigt die Organe <Schilddrüse> bei längerer oder wiederholter Exposition. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- „Releasing of substances from products made of chloroprene (Survey No. 51)“, Danish MoE, 2004
http://www2.mst.dk/Udgiv/publications/2004/87-7614-767-3/pdf/87-7614-768-1.pdf [Zugriff am 27.09.2022] - „Survey and health assessment of thiourea compounds in chloroprene rubber (Survey No. 118)“, Danish MoE, 2012
http://www2.mst.dk/Udgiv/publications/2012/06/978-87-92903-27-3.pdf [Zugriff am 27.09.2022] - Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo/GSBL),
https://recherche.chemikalieninfo.de/ [Zugriff am 27.09.2022]
Stand der Bearbeitung: 27. Sep. 2022