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Exposition

Exposition bedeutet im weitesten Sinne „Kontakt“. Im Chemikalienrecht wird von Exposition gesprochen, wenn entweder der Mensch (Arbeitnehmer oder Verbraucher) oder die Umwelt (Wasser, Luft, Boden) in Kontakt mit einer Chemikalie kommen. Im Zusammenhang mit Erzeugnissen setzt eine Exposition voraus, dass eine Chemikalie aus einem Erzeugnis freigesetzt wird, also aus ihm herauskommt oder auf der Oberfläche des Erzeugnisses vorhanden ist (hier ist insbesondere Hautkontakt möglich).