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Beschränkte SVHC
Eine Beschränkung kann für einen Stoff als solchen, in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis festgelegt sein. Je nach Art der Beschränkung können alle Akteure in der Lieferkette, also Hersteller, Importeure, Händler oder Inverkehrbringer von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, aber auch nachgeschaltete Anwender von der Umsetzung betroffen sein. Der Gehalt von SVHC in Erzeugnissen kann verboten bzw. auf eine bestimmte Konzentration (Grenzwert) beschränkt sein.
In Anhang XVII der REACH-Verordnung sind Stoffe aufgeführt, die aufgrund unannehmbarer Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht oder nur eingeschränkt hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen.
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