Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6)

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

Octamethylcyclotetrasiloxan (D4)

Decamethylcyclopentasiloxan (D5)

Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6)

Name
(IUPAC)

Octamethylcyclotetrasiloxane

Decamethylcyclopentasiloxane

Dodecamethylcyclohexasiloxane

CAS-Nr.

556-67-2

541-02-6

540-97-6

EINECS

209-136-7

208-764-9

208-762-8

Synonyme

Cyclotetrasiloxane, Cyclotetrasiloxane, 2,2,4,4,6,6,8,8-octamethyl-

Cyclopentasiloxane, Cyclopentasiloxane, 2,2,4,4,6,6,8,8,10,10-decamethyl-

Baysilone SF 1217, Silsoft 1217, Cyclomethicone

Warum SVHC

PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

 

Cyclische Siloxane sind Ausgangsprodukte für Silikonpolymere und werden in Wasch- und Reinigungsmitteln, Polituren, Wachsen, Kosmetika, und Körperpflegeprodukten verwendet.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Weichmacher, Lösemittel, Feuchthaltemittel, Prozesshilfsmittel, Schmierstoffe, Trennmittel, Antischaummittel.

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Aufgrund nur sehr weniger Informationen aus der Literatur ist unklar inwieweit die aus Silikonpolymeren hergestellten oder diese enthaltenden Erzeugnisse D4, D5 und D6 in Konzentrationen von mehr als 0,1% enthalten. Tabelle 2 gibt deshalb an, in welchen Materialien eine Konzentration von mehr als 0,1% nicht ausgeschlossen werden kann, da sie grundsätzlich in diesen Materialen eingesetzt werden.

Übersicht über den möglichen Gehalt von cyclischen Siloxanen in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

Herstellung von Polymerzubereitungen und -verbindungen

Holz

Ja

behandelte Holzprodukte

Kunststoffe

Ja

Herstellung von synthetischen Polymeren

Leder

Ja

Produkte zur Behandlung von Leder

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Ja

Papier- und Hygieneerzeugnisse

Textilien

Ja

Textilbehandlungsmittel

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Tinten und Toner (PC 18), Parfüme, Duftstoffe (PC 28), Pharmazeutika (PC 29), Poliermittel und Wachsmischungen (PC 31), Wasch- und Reinigungsmittel (PC 35), Kosmetika, Körperpflegeprodukte (PC 39)

 

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Haushaltsgegenständen auf Silikonbasis (Backformen und –utensilien), Backpapier, Schnuller und Flaschensauger für Säuglinge, Polyurethanschaum, Textilien mit Silikonträgern- und beschichtungen, Taschentücher, Hygieneprodukte, Windeln, Bücher, Zeitschriften, Tapeten, Ledererzeugnisse, Baumaterialien, elektronische und optische Bauteile, Signallampen für den Schienenverkehr.

  • REACH Anhang XIV: keine Zulassungspflicht
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 70:
    • Nach dem 6. Juni 2026 darf D6 nicht mehr als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen (in einer Konzentration von 0,1 Gew.-% oder mehr) in Verkehr gebracht werden.
    • Nach dem 6. Juni 2026 darf D6 nicht mehr als Lösungsmittel für die Trockenreinigung von Textilien, Leder und Pelzen verwendet werden.
    • Für bestimmte Verwendungen werden Ausnahmen gewährt.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Octamethylcyclotetrasiloxan (D4)

Decamethylcyclopentasiloxan (D5)

Dodekamethylcyclohexasiloxan (D6)

Gefahrenklassen und -kategorien

Repr. 2, Aquatic Chronic 1

Es liegt keine harmonisierte Einstufung vor

Es liegt keine harmonisierte Einstufung vor

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

H361f***: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Umweltgefahren

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

M-Faktor

M=10

 

 

Allgemeines

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

Anmerkung

*** Damit keine Informationen aus den harmonisierten Einstufungen für Wirkungen auf Fruchtbarkeit oder Entwicklung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG verlorengehen, wurden die Einstufungen nur für Wirkungen übertragen, die bereits im Rahmen dieser Richtlinie eingestuft sind. Diese Gefahrenhinweise sind durch „***“ gekennzeichnet.

 

4.2 Selbsteinstufungen im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Octamethylcyclotetrasiloxan (D4)

Decamethylcyclopentasiloxan (D5)

Dodekamethylcyclohexasiloxan (D6)**

Gefahrenklassen und -kategorien

Flam. Liq. 3, Repr. 2, Aquatic Chronic 2

Der überwiegende Teil der Inverkehrbringer hat Decamethylcyclopentasiloxan (D5) als nicht gefährlich eingestuft.

Eye Irrit. 2, Aquatic Chronic 4

Gefahrenhinweise

physikalische Gefahren

H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

-

Gesundheitsgefahren

H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Umweltgefahren

H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristig er Wirkung.

** Der überwiegende Teil der Inverkehrbringer hat Dodekamethylcyclohexasiloxan (D6) als nicht gefährlich eingestuft.

4.3 Strukturformel(n) (*4)

Strukturformel von Octamethylcyclotetrasiloxan (D4)
Strukturformel von Octamethylcyclotetrasiloxan (D4)
Strukturformel von Decamethylcyclopentasiloxan (D5)
Strukturformel von Decamethylcyclopentasiloxan (D5)
Strukturformel von Dodekamethylcyclohexasiloxan
Strukturformel von Dodekamethylcyclohexasiloxan

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 20. Nov. 2024