Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Dioctylzinndilaurat, Stannan-, Dioctylbis(coco-acyloxy)derivate und alle anderen Stannan-, Dioctylbis(fettacyloxy)derivate, wobei C12 die vorherrschende Kohlenstoffzahl der Fettacyloxyeinheit ist
Für die Stoffgruppe Dioctylzinndilaurat, Stannan-, Dioctylbis(coco-acyloxy)derivate und alle anderen Stannan-, Dioctylbis(fettacyloxy)derivate, wobei C12 die vorherrschende Kohlenstoffzahl der Fettacyloxyeinheit ist, liegt der ECHA keine Registrierung vor.
Das Gruppenmitglied Dioctylzinndilaurat ist als einkomponentiger Stoff registriert. Demnach wird Dioctylzinndilaurat in Kleb- und Dichtstoffen sowie bei der Herstellung von Kunststoff- und Gummireifen als Additiv verwendet.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Katalysator, Härter, Stabilisator, Bindemittel, Polymerisationsinitiator, Additiv.
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
---|---|---|
Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Ja | Dioctylzinndilaurat: Additiv bei der Herstellung von Gummireifen |
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Dioctylzinndilaurat: Z. B. Katalysator bei der Herstellung thermoplastischer Polymere oder Stabilisator zur Verbesserung der Lichtstabilität von PVC-Kunststoffen |
Leder | Nicht bekannt | Lederbehandlungsmittel |
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
|
Textilien | Nicht bekannt | Textilbehandlungsmittel |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Klebstoffe, Dichtstoffe (PC 1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Produkte zur Behandlung von Papier und Pappe (PC 26), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32), Textilfarben, -appreturen und -imprägniermittel (PC 34) |
2.2.1 Materialuntergruppen
PVC
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Schaumstoffe, Ledererzeugnisse, Textilerzeugnisse, Gummireifen, Dichtungs- und Fugenmittel, Verpackungen, Abform-, Modellier- und Knetmassen (Dentaltechnik).
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Keine Angaben.
- REACH Anhang XIV (Zulassung): Keine Zulassungspflicht
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen):
- Eintrag 20 (Zinnorganische Verbindungen)
- Eintrag 30 (Stoffe, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1A oder 1B eingestuft werden und in Anlage 5 bzw. Anlage 6 aufgeführt werden)
- Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen:
- Dioctylzinndilaurat ist zur Verwendung als Zusatzstoff oder als Hilfsstoff bei der Herstellung von Kunststoffen zugelassen.
- Dioctylzinndilaurat ist nicht zur Verwendung als Monomer oder als anderer Ausgangsstoff oder als durch mikrobielle Fermentation gewonnenes Makromolekül zugelassen.
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von Dioctylzinndilaurat nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
STOT RE 1 | H372: Schädigt die Organe <Immunsystem> bei längerer oder wiederholter Exposition. |
4.2 Selbsteinstufungen von Dioctylzinndilaurat im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Acute Tox. 4 | H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | |
Skin Corr. 1C | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
Repr. 2 | H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. | |
STOT SE 2 | H371: Kann die Organe schädigen <Immunsystem> <oral>. | |
STOT RE 1 | H372: Schädigt die Organe <Augen, Milz, Thymus> bei längerer oder wiederholter Exposition. | |
STOT RE 2 | H373: Kann die Organe schädigen <Thymus> bei längerer oder wiederholter Exposition <oral>. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Aquatic Chronic 4 | H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Harmonisierte Einstufung von Stannan-, Dioctylbis(coco-acyloxy)derivaten nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
STOT RE 1 | H372: Schädigt die Organe <Immunsystem> bei längerer oder wiederholter Exposition. | |
Anmerkung | Die harmonisierte Einstufung von Stannan-, Dioctylbis(coco-acyloxy)derivate gilt ab dem 1. März 2022. |
4.4 Selbsteinstufungen von Stannan-, Dioctylbis(coco-acyloxy)derivate im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Repr. 2 | H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
STOT RE 1 | H372: Schädigt die Organe <Immunsystem> bei längerer oder wiederholter Exposition. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 4 | H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo/GSBL),
http://www.gsbl.de [Zugriff am 18.02.2021] - Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Organozinnverbindungen in verbrauchernahen Produkten, 2011
https://www.bfr.bund.de/cm/343/organozinnverbindungen_in_verbrauchernahen_produkten.pdf [Zugriff am 18.02.2021]
Stand der Bearbeitung: 12. Feb. 2024