Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Diethylhexylphthalat (DEHP)
Weichmacher in Polymerprodukten (hauptsächlich PVC): Baumaterialien - Tapeten, Bodenbeläge - Möbel und Autoinnenverkleidungen, Schuhe, Regenbekleidung, PVC-Handschuhen, Kunstleder in Möbeln und Fahrzeugsitzen sowie Spielzeug und Lebensmittelkontaktmaterial.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Weichmacher hauptsächlich in PVC, aber auch in anderen Polymeren, einschließlich natürlichem und synthetischem Gummi und in Klebstoffen.
Lösemittel in (der Herstellung von) Epoxidharzen oder bestimmten Tinten.
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
DEHP wird lediglich in Kunststoffen und Gummi direkt eingesetzt. Diese können auch Bestandteile von Beschichtungen und Klebstoffen sein. Ist DEHP in Beschichtungen und Klebstoffen enthalten, so kann es auch in oder auf Erzeugnissen gelangen, die nicht aus Polymeren bestehen.
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
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Glas & Keramik | Nein |
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Gummi | Ja | Weichmacher, Lösemittel |
Holz | Nein |
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Kunststoffe | Ja | Weichmacher, Lösemittel |
Leder | Nein |
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Mineralische Materialien | Nein |
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Nichteisenmetalle | Nein |
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Papier | Nein | Verunreinigung aus Prozesshilfsmitteln möglich |
Textilien | Nein | Gehalt in Accessoires möglich |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Laborchemikalien (PC 21), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32) |
DEHP kann in Kunststoffen und Gummi in Konzentrationen zwischen 0,2 % und 50 % enthalten sein.
DEHP kann in beschichteten oder geklebten Materialien oder Erzeugnissen enthalten sein. Es ist nicht bei allen Materialien/Erzeugnissen direkt erkennbar, ob sie beschichtet sind. So sind viele Papiere beschichtet und können daher auch SVHC enthalten.
Verwendungen in Beschichtungen, die in oder auf Erzeugnissen verwendet werden können, sind Lacke und Farben oder Druckfarben (als Lösemittel) für Papier, Textilien und Kunststoffen. Neben Klebstoffen (z. B. für Kartons, Holz) kann DEHP auch in Dichtmassen enthalten sein.
2.2.1 Materialuntergruppen
Polyvinylchloride, PVC
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
Prinzipiell kann DEHP in allen Erzeugnissen enthalten sein, die aus weichgemachtem Kunststoff bestehen, weichgemachte Kunststoffteile enthalten oder mit Beschichtungen oder Klebstoffen behandelt sind (beschichtet und/oder geklebt), die DEHP enthalten.
2.3.1 Beispiele für Kunststofferzeugnisse
Bodenbeläge, Teppiche mit PVC-Rückenbeschichtungen, Tapeten (auch Vlies), Profile für Fenster und den Elektrobereich, Dichtungen, Dachdichtungsbahnen
Möbel, Haushaltsgeräte, Batterien und Akkumulatoren, Medizingeräte, Elektronische Produkte (Gehäusekunststoffe), Planschbecken, Kunstleder
Schuhe, Regenbekleidung, Handschuhe, Sport- und Freizeitartikel, Taschen
Autoinnenverkleidung, Kfz-Unterbodenschutz, Lkw-Planen
Blutbeutel und Schläuche (medizinische Anwendung), Schläuche (Garten, Landwirtschaft, Industrie), Kabel und Kabelummantelungen, Klebebänder, Treibhausfolien, Folien für die Fischzucht
Schreibwaren, Wasserspielzeug und Schwimmhilfen, Griffe von Werkzeugen, Sportgeräte, Verpackungen, Kinder- und Babyartikel, Spielzeuge, Lebensmittelverpackungen
2.3.2 Beispiele für Gummierzeugnisse
Reifen, Schuhe, Spielzeuge, Gummistiefel
2.3.3 Beispiele für Textilerzeugnisse
Beschichtete Textilen: Heimtextilien (Vorhänge, Teppiche), Bekleidung, Matratzen, Spielzeuge, Sportbekleidung, Regenbekleidung
In einer Studie der dänischen Umweltagentur aus dem Jahr 2003 wurde DEHP in unterschiedlichen Textilien nachgewiesen, jedoch weit unterhalb von 0,1 Gew.-%.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
DEHP ist nicht fest in Kunststoffe oder Gummi eingebunden und kann daher in die Umwelt freigesetzt werden. Auch bei direktem Kontakt, z. B. dem Nuckeln von Kleinkindern, kann DEHP direkt aus Erzeugnissen herausgelöst werden.
Daten aus dem Human-Biomonitoring aus Deutschland zeigen, dass u. a. Kinder hohe Phthalatkonzentrationen im Körper haben.
- REACH Anhang XIV (Zulassung): DEHP ist zulassungspflichtig
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen):
- Eintrag 30: Stoffe, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1A oder 1B eingestuft werden und in Anlage 5 bzw. Anlage 6 aufgeführt werden: Dürfen nicht als Stoffe, als Bestandteile anderer Stoffe oder in Gemischen, die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn die Einzelkonzentration des Stoffs oder Gemischs den jeweiligen in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegten spezifischen Konzentrationsgrenzwert oder den allgemeinen Konzentrationsgrenzwert übersteigt.
Der Lieferant muss vor dem Inverkehrbringen gewährleisten, dass die Verpackung solcher Stoffe und Gemische gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit der Aufschrift „Nur für gewerbliche Anwender“ versehen ist. - Eintrag 51: Spielzeug und Babyprodukte: DEHP darf maximal in einem Gewichtsanteil von 0,1 % enthalten sein.
- Eintrag 30: Stoffe, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1A oder 1B eingestuft werden und in Anlage 5 bzw. Anlage 6 aufgeführt werden: Dürfen nicht als Stoffe, als Bestandteile anderer Stoffe oder in Gemischen, die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn die Einzelkonzentration des Stoffs oder Gemischs den jeweiligen in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegten spezifischen Konzentrationsgrenzwert oder den allgemeinen Konzentrationsgrenzwert übersteigt.
- Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS-Richtlinie): die maximal zulässige Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen ist auf 0,1 % beschränkt. Anders als unter REACH bezieht sich in der RoHS-Richtlinie der Konzentrationsgrenzwert auf das homogene Material. Zu Details hierzu wird auf die Umsetzungsleitfäden und –Hilfen der RoHS-Richtlinie verwiesen.
- Die Beschränkung gilt für medizinische Geräte, einschließlich In-vitro-Diagnostika, sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente, einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie, ab dem 22. Juli 2021.
- Die Beschränkung gilt nicht für Kabel oder Ersatzteile für die Reparatur, die Wiederverwendung, die Aktualisierung von Funktionen oder die Erweiterung des Leistungsvermögens von vor dem 22. Juli 2019 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten und von vor dem 22. Juli 2021 in Verkehr gebrachten medizinischen Geräten, einschließlich In-vitro-Diagnostika, sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumenten, einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie.
- Die Beschränkung gilt nicht für Spielzeug, das bereits der Beschränkung durch Eintrag 51 in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unterliegt.
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
- Lebensmittelkontaktmaterialien: DEHP darf nur in Mehrfachverpackungen für nicht-fettige Lebensmittel eingesetzt werden, wenn es aus diesen nicht in das Lebensmittel freigesetzt wird (Ein Migrationswert von 1,5 mg/kg muss unterschritten werden.).
4.1 Harmonisierte Einstufung von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
4.2 Selbsteinstufungen von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Repr. 1B. | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Umweltbundesamt: "Phthalate: Die nützlichen Weichmacher mit den unerwünschten Eigenschaften", Dessau, Februar 2007
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3540.pdf
Stand der Bearbeitung: 21. Mär. 2024