Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Dicyclohexylphthalat (DCHP)
Plastisol, PVC, Kautschuk, Kunststoffe sowie Phlegmatisierungsmittel und Dispergiermittel zur Herstellung organischer Peroxide
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Weichmacher
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Sonstige Informationen |
---|---|---|
Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Ja |
|
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja |
|
Leder | Nein |
|
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
|
Textilien | Ja |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Beispiele für Produktkategorien (PC): Klebstoffe, Dichtstoffe (PC1); Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a); Füllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, Modellierton (PC 9b); Fingerfarben (PC 9c); Produkte zur Behandlung von Nicht-Metalloberflächen (PC 15); Tinten und Toner (PC 18); Poliermittel und Wachsmischungen (PC 31); Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32);Textilfarben, Textilappreturen, und Textilimprägniermittel (PC 34) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Polyvinylchlorid PVC, Epoxidharze (EP)
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Textilien bedruckt mit Plastisolfarben (helle Farben auf dunklem Grund)
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
keine Angaben
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): keine Beschränkungen
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): keine Zulassungspflicht
- Spielzeugrichtlinie: Die Verwendung aller Stoffe mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften ist in Spielzeugen beschränkt.
- Lebensmittelkontaktmaterialien: Eine Anwendung von Dicyclohexylphthalat (DCHP) in Lebensmittelkontaktmaterialien ist unter bestimmten Bedingungen zugelassen.
--------------------------
(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von Dicyclohexylphthalat (DCHP) nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
Repr. 1B | H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
4.2 Selbsteinstufungen von Dicyclohexylphthalat (DCHP) im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
Repr. 1B | H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 2 | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel (*4)
--------------------------
(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- „Chemicals in textiles – Risks to human health and the environment, Report from a government assignment“, Kemi, 2014
https://www.kemi.se/download/18.6df1d3df171c243fb23a98f3/1591454110491/rapport-6-14-chemicals-in-textiles.pdf [Zugriff am 20.09.2022]
Stand der Bearbeitung: 20. Sep. 2022