Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O’)zinn

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O’)zinn

Name
(IUPAC)

  • (3Z,3'Z)-4,4'-[(Dibutylstannandiyl)bis(oxy)]bis(3-penten-2-on)
  • (Z)-4-oxopent-2-en-2-olate; pentane; tin(4 +)
  • 6,6-dibutyl-2,4,8,10-tetramethyl-1λ³,5,7λ³,11-tetraoxa-6-stannaspiro[5.5]undeca-1,3,7,9-tetraene
  • Tin, dibutylbis(2,4-pentanedionato-kO2,kO4)-,

CAS-Nr.

22673-19-4

EINECS

245-152-0

Synonyme (*1)

  • DBTP
  • Dibutyltin bis(2,4-pentanedionate)
  • Di-n-butylbis(2,4-pentanedionate)tin
  • Dibutyltin bis(acetylacetonate)
  • ZINC170157078
  • 3-Penten-2-one, 4,4'-[(dibutylstannylene)bis(oxy)]bis-, (3Z,3'Z)
  • (Z)-4-[dibutyl-[(Z)-1-methyl-3-oxo-but-1-enoxy]stannyl]oxypent-3-en-2-one
  • Dibutyltin ketonate
  • Dibutyltin diketonate

Warum SVHC

Reproduktionstoxisch (Artikel 57 Buchstabe c)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O’)zinn wird als Katalysator in Farben, Lacken, Dichtungsmassen und Klebstoffen (z. B. zum Verkleben von PVC) verwendet.

Bisher wurde Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O’)zinn von einem großen Chemieunternehmen registriert.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Katalysator, Additiv und Biozid

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O’)zinn in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

Herstellung von Gummiprodukten

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Katalysator und Stabilisator in Kunststoffen

Leder

Ja

Herstellung von Lederprodukten

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Ja

Verwendung in Papier- und Kartonbehandlungsprodukten

Textilien

Ja

Herstellung von Textilien

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Klebstoffe, Dichtstoffe (PC 1),Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Produkte zur Behandlung von Papier und Pappe (PC 26), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32), Textilfarben, -appreturen und -imprägniermittel (PC 34)

2.2.1 Materialuntergruppen

  • Kartonagen zur Verpackung
  • PVC

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Fahrzeugteile, Maschinen, mechanische Vorrichtungen, elektrische und elektronische Erzeugnisses Elektrische Batterien und Akkumulatoren, textile Gewebe und Bekleidung, Schuhe.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Angaben.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): Keine Zulassungspflicht
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 20: Zinnorganische Verbindungen
  • Spielzeugrichtlinie:Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder repro-duktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O’)zinn nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

STOT RE 1

H372 (Immunsystem): Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

4.2 Selbsteinstufungen von Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O’)zinn im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Physikalische Gefahren

Flam. Liq. 3

H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Corr. 1C

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Muta. 2

H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

Repr. 1B

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

STOT SE 1

H370: Schädigt die Organe.

STOT RE 1

H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O’)zinn
Strukturformel von Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O’)zinn

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 20. Nov. 2024