Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Decamethylcyclopentasiloxan (D5)
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Weichmacher, Lösemittel, Feuchthaltemittel, Prozesshilfsmittel, Schmierstoffe, Trennmittel, Antischaummittel.
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Aufgrund nur sehr weniger Informationen aus der Literatur ist unklar inwieweit die aus Silikonpolymeren hergestellten oder diese enthaltenden Erzeugnisse D4, D5 und D6 in Konzentrationen von mehr als 0,1% enthalten. Tabelle 2 gibt deshalb an, in welchen Materialien eine Konzentration von mehr als 0,1% nicht ausgeschlossen werden kann, da sie grundsätzlich in diesen Materialen eingesetzt werden.
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Ja | Herstellung von Polymerzubereitungen und -verbindungen |
Holz | Ja | behandelte Holzprodukte |
Kunststoffe | Ja | Herstellung von synthetischen Polymeren |
Leder | Ja | Produkte zur Behandlung von Leder |
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Ja | Papier- und Hygieneerzeugnisse |
Textilien | Ja | Textilbehandlungsmittel |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Tinten und Toner (PC 18), Parfüme, Duftstoffe (PC 28), Pharmazeutika (PC 29), Poliermittel und Wachsmischungen (PC 31), Wasch- und Reinigungsmittel (PC 35), Kosmetika, Körperpflegeprodukte (PC 39) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Keine Angaben.
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Haushaltsgegenständen auf Silikonbasis (Backformen und –utensilien), Backpapier, Schnuller und Flaschensauger für Säuglinge, Polyurethanschaum, Textilien mit Silikonträgern- und beschichtungen, Taschentücher, Hygieneprodukte, Windeln, Bücher, Zeitschriften, Tapeten, Ledererzeugnisse, Baumaterialien, elektronische und optische Bauteile, Signallampen für den Schienenverkehr.
- REACH Anhang XIV: keine Zulassungspflicht
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 70:
- Nach dem 6. Juni 2026 darf D5 nicht mehr als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen (in einer Konzentration von 0,1 Gew.-% oder mehr) in Verkehr gebracht werden.
- Nach dem 6. Juni 2026 darf D5 nicht mehr als Lösungsmittel für die Trockenreinigung von Textilien, Leder und Pelzen verwendet werden.
- Seit 31. Januar 2020 dürfen abwaschbare kosmetische Mittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, wenn D5 in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder höher enthalten ist.
- Für bestimmte Verwendungen werden Ausnahmen gewährt.
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) | Decamethylcyclopentasiloxan (D5) | Dodekamethylcyclohexasiloxan (D6) | |
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Gefahrenklassen und -kategorien | Repr. 2, Aquatic Chronic 1 | Es liegt keine harmonisierte Einstufung vor | Es liegt keine harmonisierte Einstufung vor | |
Gefahrenhinweise | Gesundheitsgefahren | H361f***: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | ||
Umweltgefahren | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |||
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M-Faktor | M=10 |
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Allgemeines | Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. | |||
Anmerkung | *** Damit keine Informationen aus den harmonisierten Einstufungen für Wirkungen auf Fruchtbarkeit oder Entwicklung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG verlorengehen, wurden die Einstufungen nur für Wirkungen übertragen, die bereits im Rahmen dieser Richtlinie eingestuft sind. Diese Gefahrenhinweise sind durch „***“ gekennzeichnet. |
4.2 Selbsteinstufungen im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) | Decamethylcyclopentasiloxan (D5) | Dodekamethylcyclohexasiloxan (D6)** | |
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Gefahrenklassen und -kategorien | Flam. Liq. 3, Repr. 2, Aquatic Chronic 2 | Der überwiegende Teil der Inverkehrbringer hat Decamethylcyclopentasiloxan (D5) als nicht gefährlich eingestuft. | Eye Irrit. 2, Aquatic Chronic 4 | |
Gefahrenhinweise | physikalische Gefahren | H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | - | |
Gesundheitsgefahren | H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | ||
Umweltgefahren | H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristig er Wirkung. |
4.3 Strukturformel(n) (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vorkommen und gesundheitliche Bewertung von Siloxanen, Band 21 der Schriftenreihe Materialien zur Umweltmedizin, Mai 2010,
https://repository.publisso.de/resource/frl:3903616-1/data [Zugriff am 20.11.2024]
Stand der Bearbeitung: 20. Nov. 2024