Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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alpha,alpha-Bis[4-(dimethylamino)phenyl]-4-(phenylamino)naphthalin-1-methanol; (C.I. Solvent Blue 4) [mit ≥ 0.1% Michler's Keton (EG- Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2)]

Datenblatt (pdf)

 

Der Stoff alpha,alpha-Bis[4-(dimethylamino)phenyl]-4-(phenylamino)naphthalin-1-methanol (C.I. Solvent Blue 4) wird als SVHC identifiziert, wenn er mehr als 0.1% der krebserzeugenden Stoffe Michler's Keton (EG- Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2) enthält.
Übersicht über die Stoffidentitäten

 

alpha,alpha-Bis[4-(dimethylamino)phenyl]-4-(phenylamino)naphthalin-1-methanol (C.I. Solvent Blue 4)

Name
(IUPAC)

[4-(Dimethylamino)-5,8-dihydronaphthalen-1-yl]{bis[4-(dimethylamino)phenyl]}methanol

CAS-Nr.

6786-83-0

EINECS

229-851-8

Synonyme (*1)

Victoria Blue B; Base B; Baso Blue 645; Aizen Victoria Blue B Base; Brilliant Oil Blue B Base; C.I. 44045B; Fast Oil Blue B Base; Victoria Blue B Base

Warum SVHC

krebserzeugend (Artikel 57a)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

alpha,alpha-Bis[4-(dimethylamino)phenyl]-4-(phenylamino)naphthalin-1-methanol (C.I. Solvent Blue 4) wird hauptsächlich zur Formulierung von Druckfarben und Schreibtinten, zum Färben von Papier und in Gemischen, wie beispielsweise Scheibenwaschmitteln, verwendet.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Färbemittel

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von alpha,alpha-Bis[4-(dimethylamino)phenyl]-4-(phenylamino)naphthalin-1-methanol (C.I. Solvent Blue 4) [mit ≥ 0.1% Michler's Keton (EG- Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2)] in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Ja

Färben von Holz

Kunststoffe

Ja

Färben von Plastik

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Ja

Färben von Papier (z. B. Kohlepapier)

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Tinten und Toner (PC 18)

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Schreibmaschinenbänder, Kohlepapier, Kugelschreiber, Stempel, Kraftstoffe, Düngemittel, Scheibenreiniger, Kerzen.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Angaben.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): Keine Zulassungspflicht
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

 

Für alpha,alpha-Bis[4-(dimethylamino)phenyl]-4-(phenylamino)naphthalin-1-methanol (C.I. Solvent Blue 4) existiert keine harmonisierte Einstufung

 

4.2 Selbsteinstufung (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Physikalische Gefahren

Flam. Liq. 2

H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Skin Sens. 1B

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Acute Tox. 4

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Muta. 2

H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

Carc. 1B

H350: Kann Krebs erzeugen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformel (*4)

Keine Strukturformel verfügbar.

Strukturformel von alpha,alpha-Bis[4-(dimethylamino)phenyl]-4-(phenylamino)naphthalin-1-methanol (C.I. Solvent Blue 4)
Strukturformel von alpha,alpha-Bis[4-(dimethylamino)phenyl]-4-(phenylamino)naphthalin-1-methanol (C.I. Solvent Blue 4)

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 07. Apr. 2020