Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Bumetrizol (UV-326)
Die sechs UV-Stabilisatoren sind strukturell ähnlich und haben laut verfügbaren Informationen auch ähnliche Funktionen, weswegen von ähnlichen Verwendungen ausgegangen werden kann. Daher enthält dieses Datenblatt Informationen, die für alle sechs Stoffe gültig sind.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
UV-Stabilisator, UV-Absorptionsmittel, UV-Schutzmittel
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nicht bekannt | Verwendung in (Beschichtungen für) Maschinen, Fahrzeuge und Elektrogeräte |
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Ja | Verwendung und Verarbeitung von Gummi- und Kunststoffartikeln |
Holz | Nein |
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Kunststoffe | Ja | Erhöhung der Lichtbeständigkeit |
Leder | Nein |
|
Mineralische Materialien | Nein |
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Nichteisenmetalle | Nein |
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Papier | Nicht bekannt | Papierveredelung |
Textilien | Ja | Stabilisierung von Pigmenten und Färbemitteln in gefärbten Textilien |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Klebstoffe, Dichtstoffe (PC 1), Luftbehandlungsprodukte (PC 3), Biozidprodukte (PC 8), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Füllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, Modellierton (PC 9b), Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen (PC 14), Produkte zur Behandlung von Nichtmetalloberflächen (PC 15), Tinten und Toner (PC 18), Parfüme, Duftstoffe (PC 28), Fotochemikalien (PC 30), Poliermittel und Wachsmischungen (PC 31), Textilfarben, -appreturen und -imprägniermittel (PC 34), Wasch- und Reinigungsmittel (PC 35), Kosmetika, Körperpflegeprodukte (PC 39) |
Ein Gehalt oberhalb von 0,1 % in beschichteten Materialien ist umso wahrscheinlicher, je leichter das beschichtete Material und je ‚dicker‘ die Beschichtung ist.
2.2.1 Materialuntergruppen
Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), ungesättigte Polyester (UP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyurethan (PUR), Epoxidharze (EP), Polycarbonat (PC)
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
UV-320
Folien, Schuhsohlen, Rollen, Fasern, Verkleidungen in Automobilen, Wischerblätter, Schläuchen, Kabelstecker, Faltenbälge, Schleppkabel, Kabelummantelungen, Dichtungen, Riemen oder Dämpfungselemente, druckempfindliche Kopierpapiere
UV-326
Druckempfindliche Kopierpapiere, Maschinen, elektrische/elektronische Geräte, Bekleidung, Radiergummis, Spielzeug
UV-327
Schutzfolien und Schutzschichten aus Polymeren, Lebensmittelverpackungen
UV-328
Etiketten für Elektrogeräte, Schutzfolien und -filme, reflektierende Schilder (Straßenschilder, Nummernschilder etc.), Sicherheitsgläser und Windschutzscheiben. Fahrzeuge, Maschinen und EEE sind komplexe Objekte, in denen UV-328 enthalten sein kann.
UV-329
Thermosensitive Papiere, Gummiartikel, Schaumstoffe, Kunststoffartikel
UV-350
Leiterplatten, Folienflachleiter
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Es wurden keine Informationen gefunden ob und in welchem Ausmaß die SVHC aus den Materialien oder Beschichtungen freigesetzt werden (können). Da der UV-Schutz in der Regel auf der Außenseite von Erzeugnissen notwendig ist, ist eine Exposition von Mensch und Umwelt grundsätzlich möglich.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): UV-320, UV-326, UV-327, UV-328, UV-329 und UV-350 sind zulassungspflichtig.
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Für keinen der UV-Stabilisatoren gibt es eine Verwendungsbeschränkung.
- Verordnung (EU) Nr. 10/2011: Bumetrizol ist bei der Herstellung von Kunststoffen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, unter bestimmten Bedingungen zugelassen.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von UV-320, UV-326, UV-327, UV-328, UV-329 und UV-350 nach CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
|
4.2 Selbsteinstufungen im C&L-Verzeichnis (*3)
4.2.1 Selbsteinstufungen von UV-320 im C&L-Verzeichnis
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Carc. 2 | H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. |
STOT RE 2 | H373: Kann die Organe schädigen <Atemwege, Leber, Nieren> bei längerer oder wiederholter Exposition <Einatmen, oral> | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.2.2 Selbsteinstufungen von UV-326 im C&L-Verzeichnis
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. |
Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. | |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
Acute Tox. 4 | H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | |
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Aquatic Chronic 4 | H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. |
4.2.3 Selbsteinstufungen von UV-327 im C&L-Verzeichnis
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
STOT RE 2 | H373: Kann die Organe schädigen <Atemwege, Lunge, Leber> bei längerer oder wiederholter Exposition <Einatmen, oral> | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.2.4 Selbsteinstufungen von UV-328 im C&L-Verzeichnis
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | STOT RE 2 | H373: Kann die Organe schädigen <Atemwege, Lunge, Leber, Nieren> bei längerer oder wiederholter Exposition <Einatmen, oral> |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 4 | H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. |
4.2.5 Selbsteinstufungen von UV-329 im C&L-Verzeichnis
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. |
Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. | |
Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |
Aquatic Chronic 4 | H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. |
4.2.6 Selbsteinstufungen von UV-350 im C&L-Verzeichnis
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | STOT RE 2 | H373: Kann die Organe schädigen <Atemwege, Leber> bei längerer oder wiederholter Exposition <Einatmen, oral> |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 4 | H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
- Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo),
https://recherche.chemikalieninfo.de/ [Zugriff am 09.02.2024] - Tanimoto, Shigeo; Inoue, Yoshihiko: Preparation and Utilization of 2-(2H-Benzotriazol-2-y1)-phenolic Compounds in: Bulletin of the Institute for Chemical Research, Kyoto University (1991), 68(5-6): 309-320, 1991
http://repository.kulib.kyoto-u.ac.jp/dspace/bitstream/2433/77355/1/chd068_5-6_309.pdf [Zugriff am 02.02.2024]
- Nicht PVC-haltiger Fußbodenbelag (Patentbeschreibung, inkl. UV-327)
https://www.google.ch/patents/US20060105189 [Zugriff am 02.02.2024] - Aromatisches Polycarbonatharz (UV-327)
https://www.google.ch/patents/US8927633 [Zugriff am 02.02.2024]
Stand der Bearbeitung: 07. Feb. 2024