Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
2,2-Bis(brommethyl)propan-1,3-diol (BMP); 2,2-Dimethylpropan-1-ol, Tribrom-Derivat / 3-Brom-2,2-bis(brommethyl)-1-propanol (TBNPA); 2,3-Dibrom-1-propanol (2,3-DBPA)
BMP wird an Industriestandorten als reaktives Flammschutzmittel-Zwischenprodukt bei der Herstellung von Polymerharzen verwendet.
TBNPA wird auch in der Polymerproduktion zur Herstellung von Kunststoffprodukten verwendet, einschließlich Compoundierung und Konversion.
DBPA ist als Zwischenprodukt bei der Herstellung von (Fein-)Chemikalien einschließlich der Herstellung von Massenchemikalien im großen Maßstab (Flammschutzmitteln, Insektiziden und Pharmazeutika) registriert.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Monomer, Flammschutzmittel
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
---|---|---|
Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Nein |
|
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | BMP: Flammschutzmittel; Monomer bei der Herstellung von Polymeren; in Polyesterharz für Formteile |
Leder | Nein |
|
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
|
Textilien | Nein |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32) |
2.2.1 Materialuntergruppen
- Epoxidharze
- Polyethylenterephthalat
- Polyurethan
- Ungesättigte Polyester
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Lebensmittelverpackungen, Spielzeug und Mobiltelefone, Leiterplatten, Kondensatoren, Kühlschränke und andere Elektro- und Elektronikgeräte, Bau- und Dämmschäume
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Keine Angaben.
- REACH Anhang XIV (Zulassung): BMP, TBNPA und 2,3-DBPA sind nicht zulassungspflichtig.
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen):
- BMP: Eintrag 28: Stoffe, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als krebserzeugend der Kategorie 1A oder 1B eingestuft werden und in Anlage 1 bzw. Anlage 2 aufgeführt werden dürfen nicht als Stoffe, als Bestandteile anderer Stoffe oder in Gemischen, die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn die Einzelkonzentration des Stoffs oder Gemischs den jeweiligen in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegten spezifischen Konzentrationsgrenzwert oder den allgemeinen Konzentrationsgrenzwert übersteigt. Der Lieferant muss vor dem Inverkehrbringen gewährleisten, dass die Verpackung solcher Stoffe und Gemische gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit der Aufschrift „Nur für gewerbliche Anwender“ versehen ist.
- Für TBNPA und 2,3-DBPA liegen keine Beschränkungen vor.
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von BMP nach CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Muta. 1B | H340: Kann genetische Defekte verursachen. |
Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. |
4.2 Selbsteinstufungen von BMP im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. |
Muta. 1B | H340: Kann genetische Defekte verursachen. | |
Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. | |
STOT RE 2 | H373: Kann die Organe schädigen <Nieren, Blase> bei längerer oder wiederholter Exposition <oral>. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 4 | H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Harmonisierte Einstufung von TBNPA nach CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
Für TBNPA liegen keine harmonisierten Einstufungen vor. |
4.4 Selbsteinstufungen von 2,2-Dimethylpropan-1-ol, Tribrom-Derivat im C&L-Verzeichnis im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
Muta. 1B | H340: Kann genetische Defekte verursachen. | |
Muta. 2 | H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. | |
Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.5 Selbsteinstufungen von 3-Brom-2,2-bis(brommethyl)-1-propanolim im C&L-Verzeichnis im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Acute Tox. 4 | H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | |
Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. | |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
Acute Tox. 4 | H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. |
4.6 Harmonisierte Einstufung von 2,3-DBPA nach CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
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Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 * | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | |
Acute Tox. 3 * | H311: Giftig bei Hautkontakt. | ||
Acute Tox. 4 * | H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | ||
Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. | ||
Repr. 2 | H361f ***: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | ||
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |
| |||
Erläuterungen | * Die Mindesteinstufung in Bezug auf eine Kategorie ist durch „*“ gekennzeichnet. |
4.7 Selbsteinstufungen von 2,3-DBPA im C&L-Verzeichnis im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Acute Tox. 3 | H311: Giftig bei Hautkontakt. | |
Acute Tox. 4 | H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | |
Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. | |
Repr. 2 | H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.8 Strukturformeln (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- „Evaluation of small brominated alkyl alcohols for a possible RoHS restriction“, Öko-Institut e.V.(2017),
https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/DEPA-SBAA-RoHS-Final-Report-2017.pdf [Zugriff am 12.08.2021]
Stand der Bearbeitung: 03. Mär. 2022