Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
4,4'-(1-Methylpropyliden)bisphenol (Bisphenol B, BPB)
Bisphenol B (BPB) wird ähnlich wie Bisphenol A bei der Herstellung von Phenol- und Polycarbonatharzen verwendet. Da Bisphenol B nicht unter REACH registriert ist, liegen kaum Informationen zu weiteren Verwendungen vor.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Ausgangsstoff bei der Herstellung von Phenol- und Polycarbonatharzen.
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Nein |
|
Holz | Nein |
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Kunststoffe | Ja | Herstellung von Phenol- und Polycarbonatharzen |
Leder | Nein |
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Mineralische Materialien | Nein |
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Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
|
Textilien | Nein |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Nein |
|
2.2.1 Materialuntergruppen
Keine Angaben.
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Lebensmitteldosen, Getränkedosen, Lebensmittelverpackungen, Pappteller, Besteck und Kleingeräte.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Bisphenol B wird bei der Herstellung von Phenol- und Polycarbonatharzen verwendet. Diese werden zum Beispiel in den USA in Beschichtungen von Getränke- und Konservendosen gegen Korrosion eingesetzt. Bisphenol B kann ähnlich wie Bisphenol A aus der Beschichtung freigesetzt werden und in das Lebensmittel übergehen.
Bisphenol B ist in Abwässern kommunaler Kläranlagen und in Klärschlamm nachgewiesen worden.
- REACH Anhang XIV (Zulassung): Keine Zulassungspflicht.
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von Bisphenol B nach CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
Für Bisphenol B existiert keine harmonisierte Einstufung.
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4.2 Selbsteinstufungen von Bisphenol B im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Acute Tox. 4 | H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | |
Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. | |
Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
Acute Tox. 4 | H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | |
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 4 | H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Schutz der Bevölkerung von Schadstoffen wie Bisphenolen, per- undpolyfluorierte Al-kylverbindungen und Mikroplastik in Produkten wie Lebensmittelverpackungen und Kosmetika, Deutscher Bundestag, Drucksache 19/31684, 2021,
https://dserver.bundestag.de/btd/19/316/1931684.pdf [Zugriff am 04.08.2021]
Stand der Bearbeitung: 04. Aug. 2021