Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid

Übersicht über die Stoffidentitäten

Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid

Name
(IUPAC)

1,1'-(dioxydipropane-2,2-diyl)dibenzene

CAS-Nr.

80-43-3

EINECS

201-279-3

Synonyme (*1)

Dicumyl peroxide

Warum SVHC

Reproduktionstoxisch (Artikel 57 Buchstabe c)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid ist eine Verbindung aus der Gruppe der organischen Peroxide und wird in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, Fördertechnik, Zementindustrie und Luft- und Raumfahrttechnik verwendet.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Synergist für Flammschutzmittel, Vulkanisationsmittel, Verarbeitungshilfsmittel und Vernetzer in Polymeren, Härter

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nicht bekannt

 

Gummi

Ja

Verwendung bei Vulkanisationsprozessen, Härtungsmittel für Silikongummi, Vernetzungsmittel für Elastomere

Holz

Ja

 

Kunststoffe

Ja

Verwendung bei Polymerisationsprozessen, Härtung ungesättigter Polyesterharze

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Ja

Zementherstellung

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Nicht bekannt

Klebstoffe und Beschichtungen

2.2.1 Materialuntergruppen

  • Natürliches Gummi
  • Isopren-Gummi
  • Styrol-Butadien-Gummi
  • Butadien-Gummi
  • Ethylen-Propylen-Gummi

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Bau- und Isoliermaterialien, hitzebeständige Förderbänder, Lenkgetriebe (Kfz), Dichtungsringe, Bodenbeläge, Möbel, Spielzeug, elektronische Geräte (z. B. Elektrokabel), Geschirr, Fliesen, Waschbecken, Lebensmittelverpackungen, Mobiltelefone

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Angaben.

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen):
    • Eintrag 30: Stoffe, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1A oder 1B eingestuft werden und in Anlage 5 bzw. Anlage 6 aufgeführt werden dürfen nicht als Stoffe, als Bestandteile anderer Stoffe oder in Gemischen, die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn die Einzelkonzentration des Stoffs oder Gemischs den jeweiligen in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegten spezifischen Konzentrationsgrenzwert oder den allgemeinen Konzentrationsgrenzwert übersteigt.
  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid ist nicht zulassungspflichtig.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
  • Lebensmittelkontaktmaterialien: Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid steht bei der US-amerikanischen Lebens- und Arzneimittelbehörde (FDA) auf der Liste der indirekten Lebensmittelzusatzstoffe, die in Substanzen mit Lebensmittelkontakt verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Physikalische Gefahren

Org. Perox. F

H242: Erwärmung kann Brand verursachen.

Gesundheitsgefahren

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Repr. 1B

H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 2

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.2 Selbsteinstufungen von Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Physikalische Gefahren

Org. Perox. F

H242: Erwärmung kann Brand verursachen.

Gesundheitsgefahren

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Skin Sens. 1B

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Repr. 1B

H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 2

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid
Strukturformel von Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 02. Jul. 2024