Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Bis(2-methoxyethyl)phthalat (DMEP)
Es existiert keine Registrierung für DMEP, DPP, N-Pentyl-isopentylphthalat, DnHP.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Alle genannten Phthalate werden als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzt.
- Geliermittel – DBP, DIBP
- Lösemittel – DPP
- Viskositätsregler, Bindemittel - DIBP
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Die Phthalate werden hauptsächlich in Kunststoff/Polymeren eingesetzt: ein Phthalatgehalt oberhalb von 0,1 % ist in HARTKUNSTSTOFFEN eher unwahrscheinlich und in WEICHEN / ELASTISCHEN Kunststoffen eher wahrscheinlich. Phthalathaltige Polymere können entweder direkt zu Erzeugnissen verarbeitet, oder als Gemische (Beschichtungen, Plastisole, Kleber etc.) auf Erzeugnissen aufgebracht sein.
In unten stehender Tabelle sind nur die Verwendungen IN MATERIALIEN angegeben. Die Phthalate können aber über Beschichtungen (z. B. durch Plastisoldruckfarben auf Textilen) auch in Erzeugnissen bzw. Materialien vorkommen, die in der Tabelle mit „Nein“ angegeben sind.
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Sonstige Informationen |
---|---|---|
Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | DBP, BBP | DPP ggf. als Verunreinigung |
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | DMEP; DPP; DIPP; N-Pentyl-isopentylphthalat; DIBP, DBP, DnHP, BBP | Als Weichmacher, Haupteinsatzbereich |
Leder | Nein | Phthalate werden aber in Kunstleder eingesetzt |
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | DIBP |
|
Textilien | Nein | Plastisole zum Drucken auf Textilien |
Beschichtungen und Klebstoffe | DPP, DIBP, DBP, BBP |
|
2.2.1 Materialuntergruppen: Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DMEP)
- hauptsächlich Polyvinylchlorid (PVC) aber auch Nitrozellulose, Acetylzellulose (CA), Polyvinylacetat (PVAC) und Polyvinylidenchlorid (PVDC); Kunstleder
2.2.2 Materialuntergruppen: Dipentylphthalat (DPP)
- hauptsächlich PVC
- Elektroden
- Lösemittel bei der Herstellung von Nitrozellulose und Gummi
- Gemische
- Weichmacher in kunststoffbasierten Materialien zum Bedrucken von Textilien
- Lösemittel bei der Herstellung von Druckfarben, Farben und Klebstoffen
2.2.3 Materialuntergruppen: Diisopentylphthalat (DIPP)
Es sind keine Information dazu vorhanden, in welchen Kunststoffen DIPP eingesetzt wird.
2.2.4 Materialuntergruppen: N-Pentyl-isopentylphthalat
Es sind keine Information dazu vorhanden, in welchen Kunststoffen N-Pentyl-isopentylphthalat eingesetzt wird.
2.2.5 Materialuntergruppen: Diisobutylphthalat (DIBP)
- unter anderem: PVC, Polystyrol (PS), Nitrozellulose, Zelluloseether, Polyakrylat (PAK)- und Polyacetat-Dispersionen; Substitut für DBP und DEHP; Kunstleder (in der Regel aus PVC, manchmal PU)
- Pulper, Papier und Pappen
- Gemische:
- Weichmacher in Dispersionsklebstoffen und Druckfarben für Papier, Pappe und Verpackungen;
- Farben und Lacke sowie industrielle Klebstoffe zur Verwendung auf Metallen, Leder, Textilien, Plastik, Gummi, Holz, Fahrzeugen, Maschinen, Batterien
DIBP wird immer in Kombination mit anderen Phthalaten eingesetzt.
2.2.6 Materialuntergruppen: Dibutylphthalat (DBP)
- Einsatz in Kombination mit anderen Verbindungen; besonders PVC, PAK, Polyacetat, Epoxidharz (glasfaser-verstärkter Kunststoff)
- Bestandteil von Katalysatoren bei der Polymerisation von Polypropylen (PP) (à Verunreinigung möglich)
- Gummi: Neopren-gummi, Nitril-Gummi
- Gemische
- Weichmacher in PVA-basierten Klebern
- Weichmacher-Lösemittel in Nitrozellulose-Lacken
- Druckfarben
- Polymergemische zur Verwendung auf Metallen, Gummi, Leder, Textilien, Batterien und Maschinen, Fahrzeuge
2.2.7 Materialuntergruppen: Dihexylphthalat (DnHP)
- Weichmacher in Zellulose und Vinylplastik
2.2.8 Materialuntergruppen: Benzylbutylphthalat (BBP)
- besonders PVC; 5-30 % aber auch Hart-PVC
- Gummi: Akrylkautschuk
- Gemische
- Dicht- und Füllmittel sowie Farben und Lacke, auf PU- oder PAK-Basis für z.B. Thermopenscheiben
- Druckfarben und Lacke basierend auf Acryl, Nitrozellulose und Vinylharzen (der EU-Verband der Farb- und Lackindustrie sagt, dass seine Mitgliedsunternehmen kein BBP verwenden)
- Klebstoffe (PAK, PVAC)
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
Beispiele für Erzeugnisse:
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DMEP)
Baumaterialien (Tapeten, Bodenbeläge), Möbel, Autoinnenverkleidung, Schuhe, Regenbekleidung, PVC-Handschuhe, Kunstleder in Möbeln und Fahrzeugsitzen, Spielzeug (Bälle, aufblasbare Wasserspielzeuge), Baby- und Kinderprodukte Lebensmittelkontaktmaterial. Zelluloseacetatlaminierung (bis 20 %)
Dipentylphthalat (DPP)
Elektroden für PVC-Membranen
Diisopentylphthalat (DIPP)
Keine Information über Verwendungen in konkreten Erzeugnissen
N-Pentyl-isopentylphthalat
Keine Information über Verwendungen in konkreten Erzeugnissen
Diisobutylphthalat (DIBP)
Kunststoffprodukte, z.B. Handgriffe, Radiergummis, Schultaschen, Schuhe, Sandalen/geschäumte Schuhe, Kosmetiktaschen, Sauger, Plastikbesteck, Dosen für Mikrowellenöfen, Milchtüten, Badebekleidung
Papierprodukte und Verpackungen, die mit DIBP-haltigen Dispersionsklebstoffen geklebt oder Druckfarben bedruckt wurden; Verpackungen aus rezykliertem Papier / Pappe
Reifen, Bremsbacken, Textilien, Fahrzeuge, Maschinen, elektrische und elektronische Geräte, Batterien; Lebensmittelverpackungen, Spielzeuge, Mobiltelefone, Plastikgeschirr, Schmuck, Gummistiefel, Gummispielzeuge, Lederprodukte (Handschuhe, Schuhe, Taschen, Möbel) und Holz (Fußboden, Möbel, Spielzeuge)
Dibutylphthalat (DBP)
Kunststoff- und Gummiprodukte sowie Produkte aus Papier, Textilien, Leder Metall oder Holz, die mit Farben/Lacken oder Klebstoffen beschichtet oder geklebt sind, die DBP enthalten.
Beispiele für konkrete Erzeugnisse: Bauprodukte, Fußbodenbelag, Möbel, Schuhe, Sandalen/geschäumte Schuhe, Vorhänge, Lederprodukte, Produkte aus Papier und Pappe, elektrische und elektronische Geräte, Fahrzeuge, Maschinen, Batterien, Verpackungen, Autoteile, Musikinstrumente, Kabel, Fußmatten, aufblasbare Produkte (Schlauchboot, Luftmatratzen), Regenkleidung, Gartenmöbel, Kunststoffaccessoires für Elektrogeräte (Kabel, Taschen, Keyboards), Textilien (Knöpfe, Reißverschlüsse)
Dihexylphthalat (DnHP)
Keine Information über Verwendungen in konkreten Erzeugnissen
Benzylbutylphthalat (BBP)
Kunststoff- und Gummierzeugnisse: Kabel (Ummantelungen), auch in/an elektrischen Erzeugnissen, Gartenmöbel, Verpackungsmaterial und Folien (PVC; Blister), Schutz für Lenkrad (Auto)
Erzeugnisse (Leder/Textil), die BBP-haltige Dicht- und Füllmittel (z. B. Thermopen-Scheiben), Farben und Lacke, Druckfarben oder Klebstoffe enthalten, z. B. Polstermöbel, Schuhobermaterial, Geldbörsen, Taschen, Koffer, Fleece-Bekleidung, Tapete, Verpackungsfolie
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Phthalate liegen nicht fest in der Polymermatrix vor und können daher mit der Zeit aus dem Material freigesetzt werden.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): DMEP, DPP, DIPP, N-Pentyl-isopentylphthalat, DnHP, DIBP, BBP und DBP sind zulassungspflichtig.
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen):
Für DIBP, BBP und DBP gilt Eintrag 51: Sie dürfen nicht in Spielzeug und Babyartikeln verwendet werden, wenn die Konzentration im Material 0,1 % überschreitet.
Für DMEP, DPP, DIPP, und DnHP gilt Eintrag 72 (Stoffe, aufgeführt in Anlage 12 der REACH-Verordnung): In Kleidung, anderen Textilien und Schuhwaren gilt eine Höchstgrenze für die Konzentration nach Gewicht in homogenen Materialien.
Für N-Pentyl-isopentylphthalat gibt es keine Beschränkungen. - Die Phthalate sind KEINE persistenten organischen Schadstoffe (POPs).
- Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS-Richtlinie): die maximal zulässige Höchstkonzentration von DBP, BBP und DIBP in homogenen Werkstoffen ist auf 0,1 % beschränkt.
- Die Beschränkung von DBP, BBP und DIBP gilt für medizinische Geräte, einschließlich In-vitro-Diagnostika, sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente, einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie.
- Die Beschränkung von DBP, BBP und DIBP gilt nicht für Kabel oder Ersatzteile für die Reparatur, die Wiederverwendung, die Aktualisierung von Funktionen oder die Erweiterung des Leistungsvermögens von vor dem 22. Juli 2019 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten und von vor dem 22. Juli 2021 in Verkehr gebrachten medizinischen Geräten, einschließlich In-vitro-Diagnostika, sowie Über-wachungs- und Kontrollinstrumenten, einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie.
- Die Beschränkung von BBP und DBP gilt nicht für Spielzeug, das bereits der Beschränkung von BBP und DBP durch Eintrag 51 in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unterliegt.
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
- Lebensmittelkontaktmaterialien: Eine Anwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien ist nur für DBP und BBP unter bestimmten Bedingungen zugelassen:
- DBP: Weichmacher in Mehrwegmaterialien für nicht-fetthaltige Lebensmittel oder als Hilfsstoffe in Polyolefinen, wenn die Konzentration im Endprodukt 0,05 % nicht überschreitet.
- BBP: Anwendung als Weichmacher in Mehrwegmaterialien oder Erzeugnissen; als Weichmacher in Einwegmaterialien oder Erzeugnissen für nicht-fetthaltige Lebensmittel außer für Babys und Kleinkinder (wie definiert in Richtlinie 2006/125/EU) oder als Prozesshilfsmittel, wenn die Endkonzentration im Produkt 0,1 % nicht überschreitet.
--------------------------
(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufungen nach CLP-Verordnung
Stoffname | Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|---|
Bis(2-methoxy-ethyl)phthalat (DMEP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
Dipentylphthalat (DPP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Diisopentylphthalat (DIPP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
N-Pentyl-isopentylphthalat | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Diisobutylphthalat (DIBP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
Dibutylphthalat (DBP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Dihexylphthalat (DnHP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
Benzylbutylphthalat (BBP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.2 Selbsteinstufungen im C&L-Verzeichnis (*3)
Stoffname | Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|---|
Bis(2-methoxy-ethyl)phthalat (DMEP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
Dipentylphthalat (DPP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Diisopentylphthalat (DIPP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
N-Pentyl-isopentylphthalat | Für N-Pentyl-isopentylphthalat liegen keine Selbsteinstufungen vor. | ||
Diisobutylphthalat (DIBP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
Dibutylphthalat (DBP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 2 | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
Dihexylphthalat (DnHP) | Für Dihexylphthalat (DnHP) liegen keine Selbsteinstufungen vor. | ||
Benzylbutylphthalat (BBP) | Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
Acute Tox. 3 | H331: Giftig bei Einatmen. | ||
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel(n) (*4)
--------------------------
(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Erik Hansen, Nils H. Nilsson, Delilah Lithner, Carsten Lassen: „Hazardous substances in plastic materials“ TA 3017, 2013, Dänemark
https://www.byggemiljo.no/wp-content/uploads/2014/10/72_ta3017.pdf - Danisch Environemntal Protection Agency: „Exposure of pregnant consumers to suspected endocrine disruptors - Survey of chemical substances in consumer products no. 117“, Copenhagen 2012
https://www2.mst.dk/Udgiv/publications/2012/04/978-87-92903-02-0.pdf - Sicherheitsdatenblätter einiger Phthalate der Firma Alfa Aesar
https://www.alfa.com/de/catalog/category/chemicals/
Stand der Bearbeitung: 20. Mär. 2024