Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Benzol-1,2,4-tricarboxysäure-1,2-anhydrid (Trimellitsäure Anhydrid) (TMA)
Herstellung von Estern und Polymeren
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Weichmacher
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein | siehe 2.4 |
Glas & Keramik | Nein | |
Gummi | Nein | |
Holz | Nein | |
Kunststoffe | Nein | |
Leder | Nein | |
Mineralische Materialien | Nein | |
Nichteisenmetalle | Nein | |
Papier | Nein | |
Textilien | Nein | |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Nein |
2.2.1 Materialuntergruppen
Keine Angaben
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Keine Angaben
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Im fertigen Erzeugnis ist TMA nicht zu erwarten, da es im Prozess einer Polymerisation oder bei der Herstellung von (Poly-)Estern reagiert und bei Kontakt mit Wasser und Luft zu Trimellitsäure hydrolisiert.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): Keine Zulassungspflicht
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Gefährliche Eigenschaften
Informationen zur Gefährlichkeit | Benzol-1,2,4-tricarboxysäure-1,2-anhydrid (Trimellitsäure Anhydrid) (TMA) |
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Allgemeine Beschreibung | Mensch (harmonisiert): Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Mensch (Selbsteinstufung): Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. |
Begründung für die Aufnahme in die Kandidatenliste | Sensibilisierung der Atemwege (Artikel 57f) |
4.2 Chemikalienrechtliche Einstufung (H-Sätze) (*3)
Chemikalienrechtliche Einstufung von Benzol-1,2,4-tricarboxysäure-1,2-anhydrid (Trimellitsäure Anhydrid) (TMA) | |
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Mensch | Harmonisiert: H317, H318, H334, H335 Selbsteinstufung: H317, H318, H334, H335 |
Umwelt | keine |
4.3 Strukturformel(n) (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
Stand der Bearbeitung: 28. Sep. 2022