Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Bariumdibortetraoxid
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Flammschutzmittel, Korrosionsinhibitor, Pigment, Biozid, Fleckenverhinderungsmittel, Füllstoff
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
---|---|---|
Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Nein |
|
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Herabsetzung der Brennbarkeit von Kunststoffen, Einsatz als Fungizid in Kunststoffen (z. B. PVC) |
Leder | Nein | |
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Ja | Papierveredelung, Bestandteil flammfester Imprägnierung und flammfesten Strichmaterials (Papierherstellung), Konservierungsmittel für Beschichtungen und Leimungen für Pappe in Kontakt mit trockenen Lebensmitteln |
Textilien | Nein |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner(PC 9a), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32) |
2.2.1 Materialuntergruppen
- Polyvinylchloride, PVC,
- Verpackungspapiere
- Kartonagen zur Verpackung
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Verpackungen aus Papier und andere Papiererzeugnisse.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Keine Angaben.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): Bariumdibortetraoxid ist nicht zulassungspflichtig
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Für Bariumdibortetraoxid liegen keine Beschränkungen vor.
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von Bariumdibortetraoxid nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
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Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 3 | H301: Giftig bei Verschlucken. | |
Acute Tox. 4 | H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | ||
Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | ||
| |||
Schätzwerte Akuter Toxizität (ATE) | Einatmung: ATE = 1,5 mg/L (Stäube oder Nebel) | ||
Erläuterung | Schätzwerte Akuter Toxizität (ATE): Hersteller, Einführer oder nachgeschaltete Anwender müssen die harmonisierten ATE für die Einstufung eines diesen Stoff enthaltenden Gemisches verwenden. Wenn ein ATE angewandt wird, ist die Additivitätsformel gemäß Anhang I Abschnitt 3.1.3.6 der REACH-VO zu verwenden. |
4.2 Selbsteinstufungen von Bariumdibortetraoxid im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 3 | H301: Giftig bei Verschlucken. |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
Acute Tox. 4 | H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | |
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | |
Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo),
https://recherche.chemikalieninfo.de/ [Zugriff am 08.02.2023]
Stand der Bearbeitung: 08. Feb. 2023