Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Bariumdibortetraoxid

Übersicht über die Stoffidentitäten

Bariumdibortetraoxid

Name
(IUPAC)

Barium diboron tetraoxide

CAS-Nr.

13701-59-2

EINECS

237-222-4

Synonyme (*1)

Barium metaborate
Boric acid (HBO2), barium salt (2:1)
Boric acid (HBO2), barium salt
Barium borate
Barium boron oxide
Barium(2+);oxido(oxo)borane
Barium(2+) ion boronato

Warum SVHC

Reproduktionstoxisch (Artikel 57 Buchstabe c)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Flammschutzmittel, Korrosionsinhibitor, Pigment, Biozid, Fleckenverhinderungsmittel, Füllstoff

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Bariumdibortetraoxid in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Herabsetzung der Brennbarkeit von Kunststoffen, Einsatz als Fungizid in Kunststoffen (z. B. PVC)

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Ja

Papierveredelung, Bestandteil flammfester Imprägnierung und flammfesten Strichmaterials (Papierherstellung), Konservierungsmittel für Beschichtungen und Leimungen für Pappe in Kontakt mit trockenen Lebensmitteln

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner(PC 9a), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32)

2.2.1 Materialuntergruppen

  • Polyvinylchloride, PVC,
  • Verpackungspapiere
  • Kartonagen zur Verpackung

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Verpackungen aus Papier und andere Papiererzeugnisse.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Angaben.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): Bariumdibortetraoxid ist nicht zulassungspflichtig
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Für Bariumdibortetraoxid liegen keine Beschränkungen vor.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von Bariumdibortetraoxid nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 3

H301: Giftig bei Verschlucken.

Acute Tox. 4

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

Repr. 1B

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

 

Schätzwerte Akuter Toxizität (ATE)

Einatmung: ATE = 1,5 mg/L (Stäube oder Nebel)
Oral: ATE = 100 mg/kg

Erläuterung

Schätzwerte Akuter Toxizität (ATE): Hersteller, Einführer oder nachgeschaltete Anwender müssen die harmonisierten ATE für die Einstufung eines diesen Stoff enthaltenden Gemisches verwenden. Wenn ein ATE angewandt wird, ist die Additivitätsformel gemäß Anhang I Abschnitt 3.1.3.6 der REACH-VO zu verwenden.

4.2 Selbsteinstufungen von Bariumdibortetraoxid im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 3

H301: Giftig bei Verschlucken.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Acute Tox. 4

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Repr. 1B

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von Bariumdibortetraoxid
Strukturformel von Bariumdibortetraoxid

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 08. Feb. 2023