Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Azodicarbonamid (ADCA)

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

Azodicarbonamid (ADCA)

Name
(IUPAC)

Diazene-1,2-dicarboxamide

CAS-Nr.

123-77-3

EINECS

204-650-8

Synonyme

Azobiscarboxamide, Azodicarbonamide (ADCA, ADA), Azobiscarbonamide, Azodicarboxylic acid diamide, 1,1'-Azobis(formamide), 1,1'-Azobiscarbamide, Diazenedicarboxamide, 1,1'-Azobisformamide, Diazen-1,2-dicarboxamid, C,C'-azodi(formamid)

Warum SVHC

Die Atemwege sensibilisierende Eigenschaften (Artikel 57 Buchstabe f - Menschliche Gesundheit)

 

Blähmittel, Alterungs- und Bleichmittel, Schäumungsmittel, Katalysator, Isoliermaterial, Baumaterial, Zementfüller, Farbstoff, Zusatzstoff, Bleichmittel bei der Fotografie. Außerhalb Europas wird ADCA in der Backwarenindustrie als Teigverbesserer eingesetzt.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Blähmittel, Treibmittel, Alterungs- und Bleichmittel, Schäumungsmittel, Katalysator, Farbstoff.

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Azodicarbonamid (ADCA) in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

z. B. Herstellung von Schaumgummi

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

z. B. Herstellung von Schaumstoff

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Ja

Tapeten mit aufgeschäumter Vinylfarbe

Textilien

Ja

Plastisoldruck, Kunstleder

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Laborchemikalien (PC 21), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32)

2.2.1 Materialuntergruppen

PVC, Epoxidharze.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Kunstledertaschen- und koffer, Yogamatten, Tennisschläger, Fußbodenbeläge, Parkettunterlage, Isoliermaterial, Baumaterial, Tapeten, Kfz-Unterbodenschutz, Wärmeisolationsschläuche, Schuhsohlen, Moosgummi, Insektenvernichter (Nebelautomat), Lufterfrischer.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

ADCA wird während des Verabeitungsprozesses überwiegend in gasförmige Stoffe wie Stickstoff, Kohlenmonoxid, Ammoniak sowie Harnstoff zersetzt. Ein weiteres thermisches Zersetzungsprodukt ist Semicarbazid und möglicherweise Formamid. Abhängig von Temperatur, Material und weiteren Additiven verbleiben auch Restmengen an ADCA im z. B. aufgeschäumten Material.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): Keine Zulassungspflicht.
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen.
  • Lebensmittelkontakt: Azodicarbonamid ist bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, verboten.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Resp. Sens. 1

H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

Anmerkung

Anmerkung G: Dieser Stoff kann in einer explosionsgefährlichen Form in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall müssen die explosiven Eigenschaften durch entsprechende Prüfmethoden bestimmt werden. Die Einstufung und die Kennzeichnung müssen einen entsprechenden Hinweis auf diese Eigenschaften enthalten.

4.2 Selbsteinstufung (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Resp. Sens. 1

H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

Anmerkung

Anmerkung G: Dieser Stoff kann in einer explosionsgefährlichen Form in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall müssen die explosiven Eigenschaften durch entsprechende Prüfmethoden bestimmt werden. Die Einstufung und die Kennzeichnung müssen einen entsprechenden Hinweis auf diese Eigenschaften enthalten.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von Diazodicarbonamid (ADCA)
Strukturformel von Diazodicarbonamid (ADCA)

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 02. Aug. 2019