Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Azodicarbonamid (ADCA)
Blähmittel, Alterungs- und Bleichmittel, Schäumungsmittel, Katalysator, Isoliermaterial, Baumaterial, Zementfüller, Farbstoff, Zusatzstoff, Bleichmittel bei der Fotografie. Außerhalb Europas wird ADCA in der Backwarenindustrie als Teigverbesserer eingesetzt.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Blähmittel, Treibmittel, Alterungs- und Bleichmittel, Schäumungsmittel, Katalysator, Farbstoff.
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
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Glas & Keramik | Nein |
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Gummi | Ja | z. B. Herstellung von Schaumgummi |
Holz | Nein |
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Kunststoffe | Ja | z. B. Herstellung von Schaumstoff |
Leder | Nein |
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Mineralische Materialien | Nein |
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Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Ja | Tapeten mit aufgeschäumter Vinylfarbe |
Textilien | Ja | Plastisoldruck, Kunstleder |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Laborchemikalien (PC 21), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32) |
2.2.1 Materialuntergruppen
PVC, Epoxidharze.
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Kunstledertaschen- und koffer, Yogamatten, Tennisschläger, Fußbodenbeläge, Parkettunterlage, Isoliermaterial, Baumaterial, Tapeten, Kfz-Unterbodenschutz, Wärmeisolationsschläuche, Schuhsohlen, Moosgummi, Insektenvernichter (Nebelautomat), Lufterfrischer.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
ADCA wird während des Verabeitungsprozesses überwiegend in gasförmige Stoffe wie Stickstoff, Kohlenmonoxid, Ammoniak sowie Harnstoff zersetzt. Ein weiteres thermisches Zersetzungsprodukt ist Semicarbazid und möglicherweise Formamid. Abhängig von Temperatur, Material und weiteren Additiven verbleiben auch Restmengen an ADCA im z. B. aufgeschäumten Material.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): Keine Zulassungspflicht.
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen.
- Lebensmittelkontakt: Azodicarbonamid ist bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, verboten.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Resp. Sens. 1 | H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. |
Anmerkung | Anmerkung G: Dieser Stoff kann in einer explosionsgefährlichen Form in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall müssen die explosiven Eigenschaften durch entsprechende Prüfmethoden bestimmt werden. Die Einstufung und die Kennzeichnung müssen einen entsprechenden Hinweis auf diese Eigenschaften enthalten. |
4.2 Selbsteinstufung (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Resp. Sens. 1 | H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. |
Anmerkung | Anmerkung G: Dieser Stoff kann in einer explosionsgefährlichen Form in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall müssen die explosiven Eigenschaften durch entsprechende Prüfmethoden bestimmt werden. Die Einstufung und die Kennzeichnung müssen einen entsprechenden Hinweis auf diese Eigenschaften enthalten. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Nordic Council of Ministers, „Hazardous substances in plastics“, 2017,
https://norden.diva-portal.org/smash/get/diva2:1070548/FULLTEXT01.pdf [Zugriff am 01.08.2019] - Erik Hansen, Nils H. Nilsson, Delilah Lithner, Carsten Lassen: „Hazardous substances in plastic materials“ TA 3017, 2013 Hazardous substances in plastic materials,
http://www.byggemiljo.no/wp-content/uploads/2014/10/72_ta3017.pdf [Zugriff am 01.08.2019]
Stand der Bearbeitung: 02. Aug. 2019