Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
Formaldehyd, oligomeres Reaktionsprodukt mit Anilin
Technisches MDA findet hauptsächlich Verwendung bei der Herstellung von anderen Stoffen. So werden 98 % des verwendeten technischen MDA als Zwischenprodukt (Vorläufer) bei der Herstellung von Methylendi(phenylisocyanat)en (MDI) verwendet. Weiter findet es Verwendung als Härter für Epoxidharze und als Ionenaustauschharz in Kernkraftwerken.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Härter
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
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Glas & Keramik | Nein |
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Gummi | Nein |
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Holz | Nein |
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Kunststoffe | Ja | Härter für Epoxidharze, Hochleistungspolymere |
Leder | Nein |
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Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
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Papier | Nein |
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Textilien | Nein |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Klebstoffe, Dichtstoffe (PC 1) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Epoxidharze
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Rollen mit Verbundbezug, Walzen, chemisch beständige Rohre, Formen.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Keine Angaben.
- REACH Anhang XIV: Formaldehyd, oligomeres Reaktionsprodukt mit Anilin ist zulassungspflichtig (Eintrag 23).
- REACH Anhang XVII: Keine Beschränkungen.
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung
Harmonisierte Einstufung von Formaldehyd, oligomeres Reaktionsprodukt mit Anilin nach der CLP-Verordnung:
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
Für Formaldehyd, oligomeres Reaktionsprodukt mit Anilin existiert keine harmonisierte Einstufung.
|
Ein Hauptbestandteil des UVCB-Stoffs Formaldehyd, oligomeres Reaktionsprodukt mit Anilin ist der strukturell verwandte Stoff 4,4'-Diaminodiphenylmethan (4,4'-MDA). Die harmonisierte Einstufung von 4,4'-MDA (Index-Nummer 612-051-00-1) wird daher zur Klassifizierung herangezogen.
Harmonisierte Einstufung von 4,4'-Diaminodiphenylmethan (4,4'-MDA) nach CLP-Verordnung:
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. |
Muta. 2 | H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. | |
STOT SE 1 | H370 **: Schädigt die Organe. | |
STOT RE 2 * | H373 **: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. | |
Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 2 | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Erläuterungen | * Mindesteinstufung. Der spezifische Konzentrationsgrenzwert für akute Toxizität galt gemäß der Richtlinie 67/548/EWG und konnte nicht in Konzentrationsgrenzwerte der CLP-Verordnung umgewandelt werden. Der Einstufung dieses Eintrags als akut toxisch ist dennoch besondere Beachtung beizumessen. Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, die eine Einstufung in eine strengere Kategorie erfordern, so ist die Einstufung des Stoffes vom Hersteller oder Inverkehrbringer entsprechend anzupassen. |
4.2 Selbsteinstufungen von Formaldehyd, oligomeres Reaktionsprodukt mit Anilin im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 3 | H301: Giftig bei Verschlucken. |
Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |
Muta. 2 | H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. | |
Carc. 1B | H350: Kann Krebs erzeugen. | |
STOT SE 1 | H370: Schädigt die Organe <Leber>. | |
STOT RE 2 | H373: Kann die Organe schädigen <Leber> bei längerer oder wiederholter Exposition. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |
M-Faktor | M(Chronic)=10 | |
Allgemeines | Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. |
4.3 Strukturformel (*4)
Strukturformel von Formaldehyd, oligomeres Reaktionsprodukt mit Anilin
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Miljøministeriet Miljøstyrelsen: Problematiske kemiske stoffer i plastKortlægning af kemiske stoffer i forbrugerprodukter nr. 132, Dänemark, 2014,
https://www2.mst.dk/Udgiv/publikationer/2014/12/978-87-93283-30-5.pdf [Zugriff am 24.04.2020]
Stand der Bearbeitung: 24. Apr. 2020