Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
4-tert-Butylphenol
4-tert-Butylphenol wird hauptsächlich als Monomer für die Herstellung von Polycarbonaten, Phenol- und Epoxidharzen verwendet. Die Harze werden als Härter in Klebstoffen, Beschichtungen und Farben eingesetzt.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Härter, Korrosionsinhibitor, Stabilisator, Antioxidans, Weichmacher, Lösemittel.
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
---|---|---|
Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Nicht bekannt | Einsatz von p-tert-Butylphenol-Formaldehydharz in Klebstoffen für Gummiprodukte |
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Herstellung von Phenol- und Epoxidharzen, Thermoplaste, Polycarbonate |
Leder | Nicht bekannt | Einsatz von p-tert-Butylphenol-Formaldehydharz in Klebstoffen für Lederprodukte |
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
|
Textilien | Nein |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Klebstoffe, Dichtstoffe (PC 1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Kraftstoffe (PC 13), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32), Wasserbehandlungschemikalien (PC 37), Produkte für die Exploration oder Förderung von Erdöl und Erdgas (PC 41) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Epoxidharze, Polycarbonat, synthetischer Kautschuk.
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Kopfhörer, Schuhe, Neoprenanzüge, Schienbeinschoner, Spachtelmasse, Fugenfüller
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
P-tert-Butylphenol ist ein Hautallergen. Ein direkter Hautkontakt mit Verbrauchsgütern, die p-tert-Butylphenol enthalten, kann zu allergischen Hautreaktionen führen. Ein weiterer möglicher Expositionsweg ist der Verzehr von Lebensmitteln oder Trinkwasser aus Behältern oder Rohren, die mit p-tert-Butylphenol-haltigen Farben auf Epoxydbasis beschichtet sind.
P-tert-Butylphenol, welches in die Umwelt gelangt, wird an der Luft abgebaut und durch Sonnenlicht zerstört.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): Nicht zulassungspflichtig.
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen.
- Spielzeugrichtlinie: Der allergene Duftstoff 4-tert-Butylphenol ist in Spielzeug verboten. Fürner dürfen allgemein alle Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
- Verordnung (EU) Nr. 10/2011: 4-tert-Butylphenol ist bei der Herstellung von Kunststoffen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, unter bestimmten Bedingungen zugelassen.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Repr. 2 | H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
M-Faktor | M=1 | |
Allgemeines | Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. |
4.2 Selbsteinstufung (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Repr. 2 | H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
M-Faktor | M=1 | |
Allgemeines | Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- IVL Swedish Environmental Research Institute Ltd., Screening tertiary butylphenols, methylphenols, and long-chainalkylphenols in the Swedish environment, IVL report B1594, 2003
https://www.ivl.se/download/18.343dc99d14e8bb0f58b7484/1445515578861/B1594.pdf
[Zugriff am 11.10.2019] - PubChem, Datenbank des National Center for Biotechnology Information, U.S. National Li-brary of Medicine
https://pubchem.ncbi.nlm.nih.gov/compound/7393
[Zugriff am 11.10.2019]
Stand der Bearbeitung: 13. Okt. 2019