Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
4-Nonylphenol, verzweigt und linear
4-Nonylphenol, verzweigt und linear: Industrielle Anwendung von Beschichtungen oder Tinten; Haftkleber bei der Herstellung von Reifen und Gummiprodukten; Zwischenprodukt bei der Herstellung von Ethoxylaten und Kunststoffstabilisator; Formulierung von Klebstoffen, Anstrichfarben.
4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert: Formulierungsbestandteil im Bergbau; Bestandteil in Farben, Lacken, Reinigungsmitteln, Klebstoffen und Mitteln zur Oberflächenbehandlung; Prozesschemikalie zur Emulsionspolymerisation.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Härter, Klebe- und Bindemittel, Reinigungs-, Wasch- und Desinfektionsmittel, Dispergiermittel zum Färben, Emulgator, Gleit- und Kühlmittel, Betonzuschlagstoff.
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Obwohl die Verwendung von Nonylphenol und Nonylphenolethoxylaten laut REACH-Verordnung Beschränkungen unterliegt, kann ein Vorkommen in Materialien nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere importierte Materialien können diese Stoffe enthalten. Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Ja | Monomer bei der Herstellung von Phenol-Formaldehyd-Harzen |
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Monomer bei der Herstellung von Phenol-Formaldehyd-Harzen |
Leder | Ja | Lederverarbeitung, Lederveredelung |
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Ja | Bestandteil von Phenolharzen bei der Herstellung von Papier |
Textilien | Ja | Dispergiermittel beim Färben, Plastisoldrucke |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Klebstoffe, Dichtstoffe (PC 1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Füllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, Modellierton (PC 9b), Tinten und Toner (PC 18), Metallbearbeitungsöle (PC 25), Polymerzubereitungen und –verbindungen (PC 32), Wasserbehandlungschemikalien (PC 37), Produkte für die Exploration oder Förderung von Erdöl und Erdgas (PC 41) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Keine Angaben.
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Zellstoff-, Papier- und Karton, Selbstdurchschreibepapier, Babyspielzeug, Bauprodukte, Beton, Metallbearbeitungsprodukte, Durchschreibepapier, importierte Textilien, Textilien mit Plastisoldruck, Handtücher, Wäsche.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Die Verwendung von Nonylphenolen und ihren Ethoxylaten ist in den letzten Jahren zwar stark zurückgegangen, aber aufgrund der langjährigen zum Teil unsachgemäßen Verarbeitung der Stof-fe, werden diese möglicherweise immer noch freigesetzt. 4-Nonylphenol wird zur Herstellung von Nonylphenoethoxylaten verwendet und ist ebenfalls ein Abbauprodukt von Nonyphenolethoxylaten. Expostionsquellen sind z.B. das Waschen und Reinigen von Textilien oder lackierten und gestrichenen Oberflächen, bzw. das Reinigen von Lackiergeräten.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen):
4-Nonylphenol, verzweigt und linear ist nicht zulassungspflichtig.
4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert ist zulassungspflichtig - REACH Anhang XVII (Beschränkungen):
Eintrag 46 verbietet das Inverkehrbringen von Nonylphenol und Nonylphenolethoxylaten als Stoff oder in Gemischen in einer Anzahl von Anwendungen, wenn die Konzentration über 0,1 Gew.-% liegt.
Eintrag 46a:- Nonylphenolethoxylate (NPE) darf nach dem 3. Februar 2021 in Textilerzeugnissen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie während ihres normalen Lebenszyklus in Wasser gewaschen werden, in Konzentrationen von ≥ 0,01 Gew.-% dieses Textilerzeugnisses oder von Teilen davon nicht in Verkehr gebracht werden.
- Absatz 1 gilt nicht für das Inverkehrbringen von gebrauchten Textilerzeugnissen oder von neuen ausschließlich aus Recyclingtextilien ohne Verwendung von NPE herge-stellten Textilerzeugnissen.
- Für die Zwecke der Absätze 1 und 2 wird „Textilerzeugnis“ definiert als unfertiges Er-zeugnis, Halbfertigerzeugnis und Fertigerzeugnis mit einem Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 % sowie als jedes andere Erzeugnis, das in einem seiner Teile einen Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 % aufweist, einschließlich Erzeugnisse wie Bekleidung, Accessoires, Heimtextilien,Fasern, Garn und Gewebe sowie Gestrickteile.
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung
Harmonisierte Einstufung von Nonylphenol und 4-Nonylphenol, verzweigt: Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Repr. 2 | H361fd: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
Acute Tox. 4 * | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | |
Skin Corr. 1B | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |
Allgemeines | Index-Nummer 601-053-00-8 |
Harmonisierte Einstufung von 4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert:
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
M-Faktor | M=10; M(chronic)=10 Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. | ||
| |||
Anmerkung | Die Einstufung gilt ab 01.09.2025 und wird unter der Index-Nummer 604-100-00-0 gelistet. Stoffe und Gemische dürfen bereits vorher nach der geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. |
4.2 Selbsteinstufungen im C&L-Verzeichnis (*3))
Selbsteinstufung von Nonylphenol Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Repr. 2 | H361fd: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | |
Skin Corr. 1B | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Selbsteinstufungen von 4-Nonylphenol, verzweigt
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Repr. 2 | H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. | |
Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | ||
Skin Corr. 1B | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | ||
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | ||
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
| |||
M-Faktor | M=10; M(chronic)=10 | ||
Allgemeines | Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. |
Selbsteinstufungen von 4-Nonylphenol, ethoxyliert
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. | |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 2 | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformeln (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Kemi: "Chemicals in textiles – Risks to human health and the environment, Report from a government assignment", report 6/14, Stockholm 2014
https://www.kemi.se/download/18.6df1d3df171c243fb23a98f3/1591454110491/rapport-6-14-chemicals-in-textiles.pdf [Zugriff am 07.04.2022] - GSBL, Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder,
http://www.gsbl.de [Zugriff am 07.04.2022] - OSPAR Commission, 2009, Hazardous Substances Series, Background Document on nonylphenol/nonylphenol ethoxylates, 2009,
https://www.ospar.org/about/publications?q=nonylphenol [Zugriff am 07.04.2022]
Stand der Bearbeitung: 12. Feb. 2024