Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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4-Nonylphenol, verzweigt und linear

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

4-Nonylphenol, verzweigt und linear

4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert

Name
(IUPAC)

4-Nonylphenol, branched and linear [substances with a linear and/or branched alkyl chain with a carbon number of 9 covalently bound in position 4 to phenol, covering also UVCB- and well-defined substances which include any of the individual isomers or a combination thereof]

4-Nonylphenol, branched and linear, ethoxylated [substances with a linear and/or branched alkylchain with a carbon number of 9 covalently bound in position 4 to phenol, ethoxylated covering UVCB- and well-defined substances, polymers and homo-logues, which include any of the individual isomers and/or combinations thereof]

CAS-Nr.

-

-

EINECS

-

-

Synonyme

-

-

Warum SVHC

endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57 Buchstabe f - Umwelt)

 

4-Nonylphenol, verzweigt und linear: Industrielle Anwendung von Beschichtungen oder Tinten; Haftkleber bei der Herstellung von Reifen und Gummiprodukten; Zwischenprodukt bei der Herstellung von Ethoxylaten und Kunststoffstabilisator; Formulierung von Klebstoffen, Anstrichfarben.
4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert: Formulierungsbestandteil im Bergbau; Bestandteil in Farben, Lacken, Reinigungsmitteln, Klebstoffen und Mitteln zur Oberflächenbehandlung; Prozesschemikalie zur Emulsionspolymerisation.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Härter, Klebe- und Bindemittel, Reinigungs-, Wasch- und Desinfektionsmittel, Dispergiermittel zum Färben, Emulgator, Gleit- und Kühlmittel, Betonzuschlagstoff.

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Obwohl die Verwendung von Nonylphenol und Nonylphenolethoxylaten laut REACH-Verordnung Beschränkungen unterliegt, kann ein Vorkommen in Materialien nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere importierte Materialien können diese Stoffe enthalten.
Übersicht über den möglichen Gehalt von 4-Nonylphenol, verzweigt und linear und 4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

Monomer bei der Herstellung von Phenol-Formaldehyd-Harzen

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Monomer bei der Herstellung von Phenol-Formaldehyd-Harzen

Leder

Ja

Lederverarbeitung, Lederveredelung

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Ja

Bestandteil von Phenolharzen bei der Herstellung von Papier

Textilien

Ja

Dispergiermittel beim Färben, Plastisoldrucke

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Klebstoffe, Dichtstoffe (PC 1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Füllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, Modellierton (PC 9b), Tinten und Toner (PC 18), Metallbearbeitungsöle (PC 25), Polymerzubereitungen und –verbindungen (PC 32), Wasserbehandlungschemikalien (PC 37), Produkte für die Exploration oder Förderung von Erdöl und Erdgas (PC 41)

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Zellstoff-, Papier- und Karton, Selbstdurchschreibepapier, Babyspielzeug, Bauprodukte, Beton, Metallbearbeitungsprodukte, Durchschreibepapier, importierte Textilien, Textilien mit Plastisoldruck, Handtücher, Wäsche.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Die Verwendung von Nonylphenolen und ihren Ethoxylaten ist in den letzten Jahren zwar stark zurückgegangen, aber aufgrund der langjährigen zum Teil unsachgemäßen Verarbeitung der Stof-fe, werden diese möglicherweise immer noch freigesetzt. 4-Nonylphenol wird zur Herstellung von Nonylphenoethoxylaten verwendet und ist ebenfalls ein Abbauprodukt von Nonyphenolethoxylaten. Expostionsquellen sind z.B. das Waschen und Reinigen von Textilien oder lackierten und gestrichenen Oberflächen, bzw. das Reinigen von Lackiergeräten.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen):
    4-Nonylphenol, verzweigt und linear ist nicht zulassungspflichtig.
    4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert ist zulassungspflichtig
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen):
    Eintrag 46 verbietet das Inverkehrbringen von Nonylphenol und Nonylphenolethoxylaten als Stoff oder in Gemischen in einer Anzahl von Anwendungen, wenn die Konzentration über 0,1 Gew.-% liegt.
    Eintrag 46a:
    1. Nonylphenolethoxylate (NPE) darf nach dem 3. Februar 2021 in Textilerzeugnissen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie während ihres normalen Lebenszyklus in Wasser gewaschen werden, in Konzentrationen von ≥ 0,01 Gew.-% dieses Textilerzeugnisses oder von Teilen davon nicht in Verkehr gebracht werden.
    2. Absatz 1 gilt nicht für das Inverkehrbringen von gebrauchten Textilerzeugnissen oder von neuen ausschließlich aus Recyclingtextilien ohne Verwendung von NPE herge-stellten Textilerzeugnissen.
    3. Für die Zwecke der Absätze 1 und 2 wird „Textilerzeugnis“ definiert als unfertiges Er-zeugnis, Halbfertigerzeugnis und Fertigerzeugnis mit einem Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 % sowie als jedes andere Erzeugnis, das in einem seiner Teile einen Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 % aufweist, einschließlich Erzeugnisse wie Bekleidung, Accessoires, Heimtextilien,Fasern, Garn und Gewebe sowie Gestrickteile.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung

Harmonisierte Einstufung von Nonylphenol und 4-Nonylphenol, verzweigt:
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 2

H361fd: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

Acute Tox. 4 *

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Corr. 1B

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Allgemeines

Index-Nummer 601-053-00-8
Die Mindesteinstufung in Bezug auf eine Kategorie ist mit * gekennzeichnet.

 

Harmonisierte Einstufung von 4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert:

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

M-Faktor

M=10; M(chronic)=10

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

 

Anmerkung

Die Einstufung gilt ab 01.09.2025 und wird unter der Index-Nummer 604-100-00-0 gelistet. Stoffe und Gemische dürfen bereits vorher nach der geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

4.2 Selbsteinstufungen im C&L-Verzeichnis (*3))

Selbsteinstufung von Nonylphenol
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 2

H361fd: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Corr. 1B

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Selbsteinstufungen von 4-Nonylphenol, verzweigt

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 2

H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Corr. 1B

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

M-Faktor

M=10; M(chronic)=10

Allgemeines

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

 

Selbsteinstufungen von 4-Nonylphenol, ethoxyliert

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 2

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformeln (*4)

Strukturformel von 4-Nonylphenol, verzweigt und linear
Strukturformel von 4-Nonylphenol, verzweigt und linear
Strukturformel von 4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert
Strukturformel von 4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 12. Feb. 2024