Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
4,4‘-isopropylidendiphenol (Bisphenol A)
Zur Herstellung von Epoxiden und Epoxid-Härtern (industrielle und professionelle Anwendungen), Beschichtungsmaterial, zur Herstellung von Polymeren, wie z. B. Polycarbonaten und PVC; Verwendung in Thermopapier (industriell, professionell und Verbraucher).
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Flammschutzmittel, Korrosionsschutz, Hitzestabilisator, Antioxidant, Zwischenprodukt, Monomer, Oberflächenbehandlung, Weichmacher, Kleb- und Dichtstoffe etc.
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Sonstige Informationen |
---|---|---|
Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Nein |
|
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Aus Epoxidharzen (diese können BPA enthalten) werden z. B. Beschichtungen für metallische Behälter hergestellt. |
Leder | Nein |
|
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | nein |
|
Papier | Ja | Über Thermopapier kann Bisphenol A direkt über die Haut ins Blut geraten. |
Textilien | Ja |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Z. B. Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Produkte zur Behandlung von Papier und Pappe (PC 26) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Polycarbonate, PC, Polyurethan, PU, Epoxidharze, EP, Polyvinylchloride, PVC, Sonstige Kunststoffe
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Mechanische Geräte, Recycling-Papier, Thermopapier, Optische Medien (CDs, DVDs, Blue-ray-Discs und andere Medienformate), elektrische und elektronische Erzeugnisse (Steckdosen, Computer, Mobiltelefonetuis, Bildschirme, Kabel, Lampen etc.), Bestandteile von Automobilerzeugnissen (Reifen, Dekorative Elemente etc.), wiederverwendbare Container, Geschirr, medizinische Geräte und Anwendungen, Freizeitausrüstung (Sonnenbrillen, Kameralinsen etc.), Sportartikel, Möbel, dekorative Erzeugnisse, beschichtete Papiere, Schnuller, Spielzeug, Haarbürsten, Puppen, Konservendosen (Beschichtung) u. v. m.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Bisphenol A kann sich durch den chemischen Prozess der Hydrolyse, bei dem der Stoff durch Reaktion mit Wasser aus der gebundenen (polymeren) Form wieder freigesetzt wird, lösen und so z. B. in Lebensmittel gelangen.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): keine Zulassungspflicht
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 66: „Darf in Thermopapier in einer Konzentration von ≥ 0,02 Gew.-% nach dem 2. Januar 2020 nicht in Verkehr gebracht werden.“
- Spielzeugrichtlinie: Die Verwendung aller Stoffe mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften ist in Spielzeugen beschränkt.
- Lebensmittelkontaktmaterialien: Eine Anwendung von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien ist unter bestimmten Bedingungen zugelassen.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von Bisphenol A nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
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Gesundheitsgefahren | Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | ||
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | ||
Repr. 1B | H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | ||
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
| |||
M-Faktoren | M = 1 | ||
Allgemeines | Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. |
4.2 Selbsteinstufungen von Bisphenol A im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | |
Repr. 1B | H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 2 | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- COWI, Danish Technological Institute, Erik Hansen, Nils H. Nilsson, Delilah Lithner, Carsten Lassen: „Hazardous substances in plastic materials“ TA 3017, 2013, Dänemark, http://www.byggemiljo.no/wp-content/uploads/2014/10/72_ta3017.pdf [Zugriff am 28.02.2022]
- „Chemicals in textiles – Risks to human health and the environment, Report from a government assignment“, Kemi, 2014
https://www.kemi.se/download/18.6df1d3df171c243fb23a98f3/1591454110491/rapport-6-14-chemicals-in-textiles.pdf [Zugriff am 28.02.2022]
- „Survey and Health Assessment of the exposure of 2 year-olds to chemical substances in Consumer Products (Survey No. 102)“ Danish MoE, 2009,
http://www2.mst.dk/udgiv/publications/2009/978-87-92548-81-8/pdf/978-87-92548-82-5.pdf [Zugriff am 28.02.2022] - „Migration of bisphenol A from cash register receipts and baby dummies (Survey No. 110)“ Danish MoE, 2011,
http://www2.mst.dk/udgiv/publications/2011/04/978-87-92708-93-9.pdf [Zugriff am 28.02.2022] - „Identification of relevant emission pathways to the environment and quantification of environmental exposure for Bisphenol A“, Umweltbundesamt Deutschland, Juni 2014, http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_41_2014_identfifcation_of_relevant_emission_pathways_of_bisphenol_a_0.pdf [Zugriff am 28.02.2022]
- „Survey of endocrine disruptors in toys and articles for children“, KLIF, 2016,
http://www.miljodirektoratet.no/Documents/publikasjoner/M590/M590.pdf [Zugriff am 28.02.2022] - „Bisphenol A, Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen”, Umweltbundesamt (UBA), Juli 2010,
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3782.pdf [Zugriff am 28.02.2022]
Stand der Bearbeitung: 12. Feb. 2024