Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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4,4‘-isopropylidendiphenol (Bisphenol A)

Übersicht über die Stoffidentitäten

4,4‘-isopropylidendiphenol (Bisphenol A)

Name
(IUPAC)

4,4'-propane-2,2-diyldiphenol

CAS-Nr.

80-05-7

EINECS

201-245-8

Synonyme (*1)

Bisphenol A; BPA; 2,2-bis(4-hydroxyphenyl)propane

Warum SVHC

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c);

endokrine Eigenschaften (Artikel 57 Buchstabe f - menschliche Gesundheit und Umwelt)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Zur Herstellung von Epoxiden und Epoxid-Härtern (industrielle und professionelle Anwendungen), Beschichtungsmaterial, zur Herstellung von Polymeren, wie z. B. Polycarbonaten und PVC; Verwendung in Thermopapier (industriell, professionell und Verbraucher).

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Flammschutzmittel, Korrosionsschutz, Hitzestabilisator, Antioxidant, Zwischenprodukt, Monomer, Oberflächenbehandlung, Weichmacher, Kleb- und Dichtstoffe etc.

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von 4,4‘-isopropylidendiphenol (Bisphenol A) in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Aus Epoxidharzen (diese können BPA enthalten) werden z. B. Beschichtungen für metallische Behälter hergestellt.

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

nein

 

Papier

Ja

Über Thermopapier kann Bisphenol A direkt über die Haut ins Blut geraten.

Textilien

Ja

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Z. B. Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Produkte zur Behandlung von Papier und Pappe (PC 26)

 

2.2.1 Materialuntergruppen

Polycarbonate, PC, Polyurethan, PU, Epoxidharze, EP, Polyvinylchloride, PVC, Sonstige Kunststoffe

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Mechanische Geräte, Recycling-Papier, Thermopapier, Optische Medien (CDs, DVDs, Blue-ray-Discs und andere Medienformate), elektrische und elektronische Erzeugnisse (Steckdosen, Computer, Mobiltelefonetuis, Bildschirme, Kabel, Lampen etc.), Bestandteile von Automobilerzeugnissen (Reifen, Dekorative Elemente etc.), wiederverwendbare Container, Geschirr, medizinische Geräte und Anwendungen, Freizeitausrüstung (Sonnenbrillen, Kameralinsen etc.), Sportartikel, Möbel, dekorative Erzeugnisse, beschichtete Papiere, Schnuller, Spielzeug, Haarbürsten, Puppen, Konservendosen (Beschichtung) u. v. m.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Bisphenol A kann sich durch den chemischen Prozess der Hydrolyse, bei dem der Stoff durch Reaktion mit Wasser aus der gebundenen (polymeren) Form wieder freigesetzt wird, lösen und so z. B. in Lebensmittel gelangen.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): keine Zulassungspflicht
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 66: „Darf in Thermopapier in einer Konzentration von ≥ 0,02 Gew.-% nach dem 2. Januar 2020 nicht in Verkehr gebracht werden.“
  • Spielzeugrichtlinie: Die Verwendung aller Stoffe mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften ist in Spielzeugen beschränkt.
  • Lebensmittelkontaktmaterialien: Eine Anwendung von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien ist unter bestimmten Bedingungen zugelassen.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von Bisphenol A nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Repr. 1B

H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

M-Faktoren

M = 1
M = 10

Allgemeines

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

4.2 Selbsteinstufungen von Bisphenol A im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Repr. 1B

H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 2

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von Bisphenol A
Strukturformel von Bisphenol A

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 12. Feb. 2024