Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert; [deckt wohldefinierte Stoffe, UVCB-Stoffe, Polymere und Homologe ab]
Emulgator für Emulsionspolymerisation; Bestandteil in Textil- und Lederhilfsmitteln; Wasserbasierten Anstrichfarben; Pestizidformulierungen; Veterinärmedizinische Produkte; Zwischenprodukt für die Herstellung von Octylphenolethersulfaten.
In der Bauindustrie:
- als Porenbildner/Schäumungsmittel für Beton;
- als Formentrennmittel auf Baustellen und bei der Betonfertigteilherstellung sowie als Hilfsmittel für das Reinigen von Maschinen;
- als Bestandteil (Emulgator) von Bitumen-/Wachsemulsionen zum Anstrich/Abdichten in der Bauindustrie bzw. beim Abdecken von Betonoberflächen;
- als Metallbearbeitungsflüssigkeiten und
- als Öl zur Schmierung oder für hydraulische Geräte.
Der ECHA liegen keine Registrierungen vor. Die Stoffe dieser Stoffgruppe kommen in Erzeugnissen hauptsächlich als Verunreinigungen vor. Es ist unklar, ob sie die 0,1 %-Grenze in Erzeugnissen überschreiten.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Emulgator
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
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Glas & Keramik | Nein |
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Gummi | Nein |
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Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja |
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Leder | Ja |
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Mineralische Materialien | Nein |
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Nichteisenmetalle | Nein |
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Papier | Nein |
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Textilien | Ja |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Beispiele: Produktkategorien (PC): Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Produkte zur Behandlung von Leder (PC 23), Textilfarben, Textilappreturen und Textilimprägniermittel (PC 34) |
Die Stoffe dieser Stoffgruppe kommen in Materialien hauptsächlich als Verunreinigungen vor. Es ist unklar, ob sie die 0,1 %-Grenze in Erzeugnissen überschreiten.
2.2.1 Materialuntergruppen
keine Angaben
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Relevanz für Erzeugnisse unklar, wahrscheinlich hauptsächlich Verunreinigung
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Keine Angaben
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): keine Beschränkungen
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): ist zulassungspflichtig
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert; [deckt wohldefinierte Stoffe, UVCB-Stoffe, Polymere und Homologe ab] nach CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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|
4.2 Selbsteinstufungen von Poly(oxy-1,2-ethanediyl), α-[(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenyl]-ω-hydroxy- (CAS-Nummer 9036-19-5) im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 2 | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |
Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Selbsteinstufungen von 2-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenoxy]ethanol (CAS-Nummer 2315-67-5) im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
4.4 Selbsteinstufungen von 2-[2-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenoxy]ethoxy]ethanol (CAS-Nummer 2315-61-9) im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Skin Corr. 1B | H314 | |
Repr. 2 | H361 | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: |
Aquatic Chronic 1 | H410: |
4.5 Selbsteinstufungen von Polyethylene glycol p-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenyl ether (CAS-Nummer 9002-93-1) im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |
Aquatic Chronic 2 | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |
Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.6 Strukturformel(n) (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
Stand der Bearbeitung: 13. Mär. 2023