Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol

Name
(IUPAC)

4-(2,4,4-trimethylpentan-2-yl)phenol

CAS-Nr.

140-66-9

EINECS

205-426-2

Synonyme (*1)

4-tert-Octylphenol

Warum SVHC

Endokrine Eigenschaften (Artikel 57 Buchstabe f - Umwelt)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Komponente bei Klebstoffen, Beschichtungen, Tinten und Gummierzeugnissen; Monomer in Epoxidharzen und Polymeren, Laborchemikalien, Herstellung von Stoffen

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Zwischenprodukt

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol in Materia-lien

Material

 

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

 

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Ja

Offset- oder Tintenstrahldruck auf Textilien

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): z. B.: Klebstoffe, Dichtstoffe (PC 1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Tinten und Toner (PC 18)

2.2.1 Materialuntergruppen

Epoxidharze, EP

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Reifen, Isolationslack, Druckfarben, Vliesstoffe, bedruckte Textilien

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

keine Angaben

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): keine Zulassungspflicht
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): keine Beschränkungen

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

M-Faktoren

M=10

Allgemeines

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

4.2 Selbsteinstufungen von 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

STOT RE 2

H373: Kann die Organe schädigen <Nieren> bei längerer oder wiederholter Exposition.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

M-Faktoren

M=10

Allgemeines

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol
Strukturformel von 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 26. Aug. 2022