Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

Zurück

3-Ethyl-2-methyl-2-(3-methylbutyl)-1,3-oxazolidin

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

3-Ethyl-2-methyl-2-(3-methylbutyl)-1,3-oxazolidin

Name
(IUPAC)

3-Ethyl-2-methyl-2-(3-methylbutyl)-1,3-oxazolidine

CAS-Nr.

143860-04-2

EINECS

421-150-7

Synonyme (*1)

Zoldine MS-PLUS

Warum SVHC

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

--------------------------

(*1) weitere Synonyme: keine

 

Imprägniermittel: Anwendung in Beschichtungen und Polymeren, Laborchemikalien, Herstellung von Stoffen

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Imprägniermittel

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von 3-Ethyl-2-methyl-2-(3-methylbutyl)-1,3-oxazolidin in Materialien

Material

Gehalt > 0,1% wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

 

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Beschichtungen und Klebstoffe

Ja

Beispiel: Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC9a)

2.2.1 Materialuntergruppen

keine Angaben

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Stoff reagiert, Relevanz für Erzeugnisse unklar

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

keine Angaben

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 30
  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): nicht zulassungspflichtig
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

--------------------------

(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von 3-Ethyl-2-methyl-2-(3-methylbutyl)-1,3-oxazolidin nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Corr. 1B

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Repr. 1B

H360F ***: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Anmerkungen

***: Damit keine Informationen aus den harmonisierten Einstufungen für Wirkungen auf Fruchtbarkeit oder Entwicklung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG verlorengehen, wurden die Einstufungen nur für Wirkungen übertragen, die bereits im Rahmen dieser Richtlinie eingestuft sind. Diese Gefahrenhinweise sind durch „***“ gekennzeichnet.

4.2 Selbsteinstufungen von 3-Ethyl-2-methyl-2-(3-methylbutyl)-1,3-oxazolidin im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Corr. 1C

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Repr. 1B

H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von 3-Ethyl-2-methyl-2-(3-methylbutyl)-1,3-oxazolidin
Strukturformel von 3-Ethyl-2-methyl-2-(3-methylbutyl)-1,3-oxazolidin

--------------------------

(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 07. Apr. 2022