Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
2-(Dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on
Photoinitiatoren wie der Stoff 2-(Dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on führen durch Bestrahlung mit UV-Licht zu einer sehr schnellen Aushärtung von z. B. Polymeren und Beschichtungen.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Photoinitiator (UV-Härter)
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Ja | Beschichtung von Metalloberflächen |
Glas & Keramik | Nicht bekannt | Herstellung von Formteilen im Dentalbereich |
Gummi | Ja | Herstellung von Kautschuk |
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Additiv, Polymerisation von Harzen |
Leder | Nein |
|
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
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Textilien | Nein |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Füllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, Modellierton (PC 9b), Fingerfarben (PC 9c), Tinten und Toner (PC 18) |
2.2.1 Materialuntergruppen
- Polyvinylchlorid (PVC)
- Polypropylen (PP)
- Polystyrol (PS)
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Beschichtete Erzeugnisse wie Druckplatten für verschiedene Druckverfahren, Lebensmittelverpackungen, Fahrzeuge, Metallgegenstände, Gummi- und Kunststoffartikel, Formteile im Dentalbereich
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Keine Angaben.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): Nicht zulassungspflichtig
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von 2-(Dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
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Gesundheitsgefahren* | Repr. 1B | H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | |
Umweltgefahren* | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
M-Faktor* | M = 1 | ||
Allgemeines | Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. | ||
| |||
Anmerkung | * Die harmonisierte Einstufung liegt derzeit nur im Entwurf vor. Der Stoff wird mit der bevorstehenden 22. ATP der CLP-Verordnung durch die Indexnummer 606-158-00 abgedeckt werden. |
4.2 Selbsteinstufungen von 2-(Dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren* | Repr. 2 | H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <Entwicklungstoxizität>. |
Umweltgefahren* | Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
M-Faktor* | M = 1 | |
Allgemeines | Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart: „Ausmaß der Migration von Druckfarbenbestandteilen aus Verpackungsmaterialien in Lebensmittel“ 2011,
https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=3&ID=1622 [Zugriff am 31.01.2024]
Stand der Bearbeitung: 30. Jan. 2024