Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
2-Benzyl-2-(dimethylamino)-4'-morpholinobutyrophenon
2-Benzyl-2-(dimethylamino)-4'-morpholinobutyrophenon wird zur Herstellung von Druckfarben und Oberflächenbeschichtungen auf Basis von durch UV-Strahlung polymerisierten Acrylaten verwendet.
2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on wird als Photoinitiator bei der Herstellung von Formulierungen und (Um-)Verpackungen, Beschichtungen, Klebstoffen, Druckfarben, Faserschlichten verwendet.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Photoinitiator
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
---|---|---|
Eisen und Stahl | Ja | Oberflächenbeschichtung |
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Nein |
|
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Beschichtungen auf Lebensmittelverpackungen |
Leder | Nein |
|
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
|
Textilien | Nein |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja |
|
2.2.1 Materialuntergruppen
Keine Angaben.
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Fahrzeuge, Maschinen, mechanische Vorrichtungen, elektrische und elektronische Erzeugnisse, Metallerzeugnisse und Lebensmittelverpackungen.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Keine Angaben.
- REACH Anhang XIV: Keine Zulassungspflicht
- REACH XVII: Keine Beschränkungen
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung
Harmonisierte Einstufung von 2-Benzyl-2-(dimethylamino)-4'-morpholinobutyrophenon Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Harmonisierte Einstufung von 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
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Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | |
Acute Tox. 4 * | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | ||
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 2 | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | |
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Erläuterung | * Mindesteinstufung. Der spezifische Konzentrationsgrenzwert für akute Toxizität galt gemäß der Richtlinie 67/548/EWG und konnte nicht in Konzentrationsgrenzwerte der CLP-Verordnung umgewandelt werden. Der Einstufung dieses Eintrags als akut toxisch ist dennoch besondere Beachtung beizumessen. Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, die eine Einstufung in eine strengere Kategorie erfordern, so ist die Einstufung des Stoffes vom Hersteller oder Inverkehrbringer entsprechend anzupassen. |
4.2 Selbsteinstufung (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))
Selbsteinstufung 2-Benzyl-2-(dimethylamino)-4'-morpholinobutyrophenon Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Selbsteinstufung von 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 2 | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
Stand der Bearbeitung: 27. Feb. 2020