Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere
2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere werden als Duftstoff in der Kosmetikindustrie eingesetzt. Weitere Verwendungen sind in Wasch- und Reinigungsmitteln, Polituren und Wachsmischungen.
Für 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd liegt der ECHA ein Registrierungsdossier vor.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Duftstoff
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
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Gummi | Nein |
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Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Nein |
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Leder | Nein |
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Mineralische Materialien | Nein |
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Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
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Textilien | Nein |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Luftbehandlungsprodukte (PC 3), Biozidprodukte (PC 8), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Füllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, Modellierton (PC 9b), Fingerfarben (PC 9c), Tinten und Toner (PC 18), Parfüme, Duftstoffe (PC 28), Poliermittel und Wachsmischungen (PC 31), Wasch- und Reinigungsmittel (PC 35), Kosmetika, Körperpflegeprodukte (PC 39) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Keine Angaben.
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Parfümierte Erzeugnisse, Kosmetika, Poliermittel.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Keine Angaben.
- REACH Anhang XIV (Zulassung): Keine Zulassungspflicht
- REACH Anhang XIV (Beschränkungen):Keine Beschränkungen
- Spielzeugrichtlinie: Spielzeug, das den Duftstoff 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd in Konzentrationen von 100 mg/kg oder höher enthält, muss entsprechend gekennzeichnet werden (Richtlinie 2009/48/EG, Anhang II).
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd nach CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Repr. 1B | H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
4.2 Selbsteinstufungen von 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. | |
Skin Sens. 1B | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |
Repr. 1B | H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | |
Umweltgefahren | Aquatic Chronic 2 | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Aquatic Chronic 3 | H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
Stand der Bearbeitung: 13. Aug. 2021