Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propionsäure, ihre Salze und ihre Acylhalide (die eines ihrer einzelnen Isomere und Kombinationen davon abdecken)
2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propionsäure, ihre Salze und ihre Acylhalide werden als Verarbeitungshilfe bei der Herstellung von fluorierten Polymeren verwendet (GenX-Technologie). Sie stellen eine alternative Verarbeitungshilfe zu Perfluoroctansäure PFOA dar.
Die Informationen zur Anwendung beziehen sich überwiegend auf das Ammoniumsalz Ammonium-2,3,3,3-tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propanoat (FRD-902; CAS 62037-80-3), für welches Registrierungsdaten vorliegen.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Polymerisationshilfsmittel für Fluorpolymere, FRD-902 wird z. B. als Verarbeitungshilfsmittel in PTFE(*)- und FEP(**)-Anlagen verwendet.
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
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Gummi | Nein |
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Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Verunreinigung bei der Herstellung von Fluorpolymerharzen |
Leder | Nein |
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Mineralische Materialien | Nein |
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Nichteisenmetalle | Nein |
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Papier | Nein |
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Textilien | Ja | Verunreinigung in Beschichtungen |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Verarbeitungshilfsstoffe wie pH-Regulatoren, Flockungsmittel, Fällungsmittel, Neutralisationsmittel (PC 20), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Fluorpolymere (Polytetrafluorethylen (PTFE), Perfluorethylenpropylen (FEP))
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Pfannen und Töpfe mit Antihaft-Beschichtung, atmungsaktive/Wasser- und winddichte Funktionskleidung und Schuhe, Kabel und andere Erzeugnisse mit hitzebeständiger Beschichtung.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Während der Herstellung von Fluorpolymerharzen (GenX-Technologie) wird FRD-902 in das hydrophobe wasserunlösliche Hydrid (E1) und 2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropxy)propionsäure (FRD-903) umgewandelt. Während dieses Prozesses gelangen FRD-903 und E1 aus den PTFE- und FEP-Anlagen in die Luft und in das Abwasser.
Nachweisbare Konzentrationen von z. B. FRD-903 werden in ganz Europa in Grundwasser, Trinkwasser, Gemüse und Obst festgestellt.
Zur Freisetzung des SVHC aus Erzeugnissen liegen keine Informationen vor.
(*) Polytetrafluorethylen
(**) fluoriertes Ethylenpropylen
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): Keine Zulassungspflicht
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen
- Verordnung (EU) Nr. 10/2011: 2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropxy)propionsäure (CAS-Nr. 13252-13-6) ist bei der Herstellung von Kunststoffen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, unter bestimmten Bedingungen zugelassen.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung
Für die verschiedenen Verbindungen dieses SVHC liegen keine Legaleinstufung nach CLP-Verordnung vor.4.2 Selbsteinstufungen im C&L-Verzeichnis (*3)
Selbsteinstufung von Ammonium-2,3,3,3-tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propanoat (CAS-Nummer 62037-80-3) Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Acute Tox. 4 | H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | |
Acute Tox. 4 | H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
STOT RE 2 | H373: Kann die Organe schädigen <Leber, Blut> bei längerer oder wiederholter Exposition. |
Selbsteinstufung von 2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propionsäure (CAS-Nummer 13252-13-6)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Skin Corr. 1B | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. |
Selbsteinstufung von 2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propionylfluorid (CAS-Nummer 2062-98-8)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Physikalische Gefahren | Met. Corr. 1 | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. |
Gesundheitsgefahren | Skin Corr. 1B | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. |
4.3 Strukturformeln (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- U.S. Environmental Protection Agency, Human Health Toxicity Values for Hexafluoropropylene Oxide (HFPO) Dimer Acid and Its Ammonium Salt (CASRN 13252-13-6 and CASRN 62037-80-3) Also Known as “GenX Chemicals” (DRAFT), EPA Document Number: 823-P-18-001, November 2018,
https://www.epa.gov/sites/production/files/2018-11/documents/genx_public_comment_draft_toxicity_assessment_nov2018-508.pdf, [Zugriff am 05.11.2019] - Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu, Verspreiding van GenX-stoffen in het milieu, Metingen in Nederland - 2013-2018, RIVM Rapport 2019-0083,
https://www.rivm.nl/bibliotheek/rapporten/2019-0083.pdf [Zugriff am 05.11.2019]
Stand der Bearbeitung: 11. Nov. 2019