Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol
2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol (TBBPA) ist das weltweit am häufigsten verwendete bromierte Flammschutzmittel.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Flammschutzmittel
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Nein |
|
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | Additives Flammschutzmittel in thermoplastischen Kunststoffen (z. B. Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS)). Reaktives Flammschutzmittel in Verbundwerkstoffen wie z. B. Leiterplatten aus Epoxidharz/Glasfasergewebe |
Leder | Nein |
|
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Ja | Flammschutzmittel bei der Papierherstellung |
Textilien | Ja | Flammschutz in Textilien |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien: Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32) |
2.2.1 Materialuntergruppen
- Polystyrol (PS)
- Epoxidharze (EP)
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Leiterplatten in elektrischen und elektronischen Geräten, textile Erzeugnisse und Papierprodukte
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Aus Kunststoffen wird TBBPA nur in geringem Maße freigesetzt, da es kovalent in die Polymermatrix eingebunden ist.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): TBBPA ist nicht zulassungspflichtig
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Für TBBPA liegen keine Beschränkungen vor.
- Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden..
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von 2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol (TBBPA) nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
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Gesundheitsgefahren | Carc 1B* | H350: Kann Krebs erzeugen.* | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. | |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
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Anmerkungen | * Gilt ab 01.09.2025, Stoffe und Gemische dürfen bereits vorher nach der geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. |
4.2 Selbsteinstufungen von 2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol (TBBPA) im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. |
Eye Irrit. 2A | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | |
Carc. 2 | H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen | |
Umweltgefahren | Aquatic Acute 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Aquatic Chronic 1 | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Dr. Alexandra Polcher, Alexander Potrykus, Dr. Miriam Schöpel, Jakob Weißenbacher, Ferdinand Zotz: „Sachstand über die Schadstoffe in Kunststoffen und ihre Auswirkungen auf die Entsorgung“, BMU (Hrsg.), 2020,
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Forschungsdatenbank/fkz_um19_34_5080_schadstoffe_kunststoffe_bf.pdf [Zugriff am 01.02.2023] - Umweltbundesamt: „Bromierte Flammschutzmittel - Schutzengel mit schlechten Eigenschaften?“, 2008,
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3521.pdf [Zugriff am 01.02.2023] - Bromine Science and Environmental Forum (BSEF): "Tetrabromobisphenol A for Printed Circuit Boards and ABS plastics, TBBPA Factsheet“, 2012,
https://www.bsef.com/wp-content/uploads/2015/06/Factsheet_TBBPA_25-10-2012.pdf [Zugriff am 01.02.2023]
Stand der Bearbeitung: 08. Feb. 2024