Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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1-Methyl-2-pyrrolidon

Übersicht über die Stoffidentitäten

1-Methyl-2-pyrrolidon

Name
(IUPAC)

1-Methylpyrrolidin-2-one

CAS-Nr.

872-50-4

EINECS

212-828-1

Synonyme

1-Methyl-2-pyrrolidinone; 1-Methyl-5-pyrrolidinone; 1-Methylazacyclopentan-2-one; 1-Methylpyrrolidone; AgsolEx 1; M-Pyrol; Microposit 2001; N 0131; N-Methyl-α-pyrrolidinone; N-Methyl-α-pyrrolidone; N-Methyl-γ-butyrolactam, N-Methyl-2-ketopyrrolidine; N-Methyl-2-pyrrolidinone; N-Methyl-2-pyrrolidone; N-Methylbutyrolactam; N-Methylpyrrolidone ; NMP; NSC 4594; Pharmasolve; Pyrol M; SL 1332

Warum SVHC

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

 

1-Methyl-2-pyrrolidon findet hauptsächlich Anwendung als Lösungsmittel in Beschichtungen, Reinigungsmitteln, für die Herstellung elektronischer Geräte sowie auch in der Halbleiterindustrie, bei der petrochemischen Verarbeitung, in Arzneimitteln und in Agrochemikalien.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Lösungsmittel, Netzmittel

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von 1-Methyl-2-pyrrolidon in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

 

Holz

Ja

 

Kunststoffe

Ja

Netzmittel in der PVC Herstellung, Polyurethanbeschichtungen

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Ja

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Lösemittel, Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC9a), Tinten und Toner (PC18), Verarbeitungshilfsstoffe wie pH-Regulatoren, Flockungsmittel, Fällungsmittel, Neutralisationsmittel (PC 20), Laborchemikalien (PC 21), Schmiermittel, Schmierfette und Trennmittel (PC 24), Halbleiter (PC 33)

2.2.1 Materialuntergruppen

Polyvinylchloride, PVC, Polyurethan, PUR

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Fahrzeuge, Zahnbürsten, beschichtetes Holzspielzeug, Batterien, Textilien, Leder, Farben und Beschichtungen, elektronische Erzeugnisse

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

In einer Studie zu Freisetzungen in Autoinnenräumen wurden erhöhte Werte von 1-Methyl-2-pyrrolidon festgestellt.

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 3, 71
  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): keine Zulassungspflicht
  • Spielzeugrichtlinie: Die Verwendung aller Stoffe mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften ist in Spielzeugen beschränkt.
  • Lebensmittelkontaktmaterialien: Eine Anwendung von Stoff x in Lebensmittelkontaktmaterialien ist unter bestimmten Bedingungen zugelassen.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von 1-Methyl-2-pyrrolidon nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Repr. 1B

H360D ***: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

 

Spezifische Konzentrationsgrenze

STOT SE 3; H335: C ≥ 10 %

Anmerkung

Damit keine Informationen aus den harmonisierten Einstufungen für Wirkungen auf Fruchtbarkeit oder Entwicklung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG verlorengehen, wurden die Einstufungen nur für Wirkungen übertragen, die bereits im Rahmen dieser Richtlinie eingestuft sind. Diese Gefahrenhinweise sind durch „***“ gekennzeichnet.

4.2 Selbsteinstufungen von 1-Methyl-2-pyrrolidon im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Repr. 1B

H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

Repr. 1B

H360D ***: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

STOT SE 3

H370: Schädigt die Organe.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von 1-Methyl-2-pyrrolidon
Strukturformel von 1-Methyl-2-pyrrolidon

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 29. Sep. 2022