Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
1,7,7-Trimethyl-3-(phenylmethylen)bicyclo[2.2.1]heptan-2-on
UV-Filter in Sonnencreme und anderen Kosmetika, aber seit Februar 2016 darin verboten. Es liegen der ECHA keine Registrierungen vor.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
UV-Schutz (UV-Absorber, UV-Filter, UV-Stabilisator).
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
---|---|---|
Eisen und Stahl | Nein |
|
Glas & Keramik | Ja | UV-Schutz |
Gummi | Ja | UV-Schutz |
Holz | Nein |
|
Kunststoffe | Ja | UV-Schutz |
Leder | Nein |
|
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Nein |
|
Papier | Nein |
|
Textilien | Ja | UV-Schutz |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | UV-Schutz in Farben und Beschichtungen |
2.2.1 Materialuntergruppen
Keine Angaben.
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Haushalts-Produkte, Bekleidung, Möbeltextilien, Spielzeug, Lebensmittelverpackungen, optische Gläser.
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Ein möglicher Weg der Freisetzung dieses SVHC in die Umwelt ist das Waschen von Textilien.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): Keine Zulassungspflicht.
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
1,7,7-Trimethyl-3-(phenylmethylen)bicyclo[2.2.1]heptan-2-on ist nicht legal eingestuft. |
4.2 Selbsteinstufung (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Repr. 2 | H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- The Danish Environmental Protection Agency, Survey and health assessment of UV filters, Survey of chemical substances in consumer products No. 142, 2015,
https://www2.mst.dk/Udgiv/publications/2015/10/978-87-93352-82-7.pdf [Zugriff am 23.07.2019] - E. Nies, S. Werner, J. Gerding, U. Eikmann, Endokrine Disruptoren – Informationen für eine betriebliche Gefährdungsermittlung, Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 77(2017) Nr. 9,
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pub/grl/pdf/2017_122.pdf [Zugriff am 23.07.2019] - Mikael Remberger, Momina Bibi, Lennart Kaj, Eva Brorström-Lundén, Analysis of UV-flters (and fragrances) used in cosmetics and textiles, Swedish Environmental Protection Agency, Report Number C 138, November 2015,
http://www.diva-portal.org/smash/get/diva2:932530/FULLTEXT01.pdf [Zugriff am 23.07.2019] - Human Biomonitoring for Europe (HBM4EU), UV filters – Benzophenones, Scoping Docu-ment, 2019,
https://www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2019/03/HBM4EU_Scoping-Document_UV-filters-Benzophenones_v1.0.pdf [Zugriff am 23.07.2019]
Stand der Bearbeitung: 22. Jul. 2019